Vom Nachbarn mit Taschenlampe belästigt
Verfasst: 03.09.2018, 10:23
Hallo zusammen,
A wohnen in einem Mehrfamilienhaus und rauchen auf A Balkon. A sind aber selten zu Hause und kommen im Schnitt zu zweit nicht auf 12 Zigaretten am Tag. A wissen, dass A rechtlich bzgl. des Rauchens auf der sicheren Seite sind und auch unser Vermieter hat uns schon schriftlich versichert, dass er das Rauchen auf dem Balkon nicht verbieten kann.
Nun haben A aber einen Nachbarn (über uns), welcher sich scheinbar gestört fühlt. A (vor allem ich als Frau) wurden in den letzten 3 Jahren 3-4 Mal von unserem Nachbarn aus seinem Schlafzimmerfenster heraus "angeblafft". Ein normales Gespräch ging von ihm zu diesem Thema noch nie aus. 2 Kompromissvorschläge unsererseits wurden abgelehnt. Obwohl A es nicht müssten, gehen A aus Rücksichtnahme raus in den Hof und nicht auf den Balkon, wenn A sehen, dass deren Schlafzimmerfenster weit geöffnet ist. Es ist das einzige Fenster, welches wir von unserem Balkon aus sehen und bei schwachen Lichtverhältnissen ist es nicht gut zu erkennen, ob es fest verschlossen oder weit offen ist.
Gestern Abend gegen 23:30 Uhr saßen A auf dem Balkon und plötzlich wurden A aus dem Schlafzimmerfenster dieser Nachbarn ca. 5 Minuten mit einer sehr starken Taschenlampe direkt angeleuchtet. Es wurde durch ihn kein Wort gesagt. Nur dieser helle Taschenlampenstrahl wurde direkt auf uns gerichtet und gehalten.
A haben uns dieser Provokation nicht hingegeben und sind während der Zigarettenlänge normal sitzen geblieben.
Nun zu meiner Frage: Mal abgesehen davon, dass dieses Verhalten absolut niveaulos und kindisch ist, würde A gern wissen wollen, in wie weit es sich durch dieses direkte Anleuchten von Menschen mit einer grellen Taschenlampe auf einen privaten Balkon um gesetzeswidriges Verhalten handelt? Ich fühle mich hier in meiner Privatsphäre verletzt. Geht dies vielleicht auch in Richtung Nötigung? Auch das Licht selbst tat in den Augen weh.
A möchte gegen den Nachbarn keine Anzeige erstatten oder so etwas, aber ich möchte für den Ernstfall eine gute Argumentationsgrundlage haben.
Vielen Dank für eure Unterstützung.
LG Melli
A wohnen in einem Mehrfamilienhaus und rauchen auf A Balkon. A sind aber selten zu Hause und kommen im Schnitt zu zweit nicht auf 12 Zigaretten am Tag. A wissen, dass A rechtlich bzgl. des Rauchens auf der sicheren Seite sind und auch unser Vermieter hat uns schon schriftlich versichert, dass er das Rauchen auf dem Balkon nicht verbieten kann.
Nun haben A aber einen Nachbarn (über uns), welcher sich scheinbar gestört fühlt. A (vor allem ich als Frau) wurden in den letzten 3 Jahren 3-4 Mal von unserem Nachbarn aus seinem Schlafzimmerfenster heraus "angeblafft". Ein normales Gespräch ging von ihm zu diesem Thema noch nie aus. 2 Kompromissvorschläge unsererseits wurden abgelehnt. Obwohl A es nicht müssten, gehen A aus Rücksichtnahme raus in den Hof und nicht auf den Balkon, wenn A sehen, dass deren Schlafzimmerfenster weit geöffnet ist. Es ist das einzige Fenster, welches wir von unserem Balkon aus sehen und bei schwachen Lichtverhältnissen ist es nicht gut zu erkennen, ob es fest verschlossen oder weit offen ist.
Gestern Abend gegen 23:30 Uhr saßen A auf dem Balkon und plötzlich wurden A aus dem Schlafzimmerfenster dieser Nachbarn ca. 5 Minuten mit einer sehr starken Taschenlampe direkt angeleuchtet. Es wurde durch ihn kein Wort gesagt. Nur dieser helle Taschenlampenstrahl wurde direkt auf uns gerichtet und gehalten.
A haben uns dieser Provokation nicht hingegeben und sind während der Zigarettenlänge normal sitzen geblieben.
Nun zu meiner Frage: Mal abgesehen davon, dass dieses Verhalten absolut niveaulos und kindisch ist, würde A gern wissen wollen, in wie weit es sich durch dieses direkte Anleuchten von Menschen mit einer grellen Taschenlampe auf einen privaten Balkon um gesetzeswidriges Verhalten handelt? Ich fühle mich hier in meiner Privatsphäre verletzt. Geht dies vielleicht auch in Richtung Nötigung? Auch das Licht selbst tat in den Augen weh.
A möchte gegen den Nachbarn keine Anzeige erstatten oder so etwas, aber ich möchte für den Ernstfall eine gute Argumentationsgrundlage haben.
Vielen Dank für eure Unterstützung.
LG Melli