Hallo
A haben Streit mit einem Nachbar B wo der fehler wirklich ein fehler war A das auch ein gesehen haben und( ging um einen terassenüberdachung die zu hoch war und zum schliesen mussten das jetzt abbauen was A auchgetan haben) jetzt ist es so das B möchte das A unser Gartenhaus abbauen sollen.
Da das im Bauplan nicht steht viel zu groß usw.....
Das gartenhaus steht jetzt aber schon über 10 Jahre
Haben wA ir chancen das A darauf stützen können da es eben schon so lange steht?
Hat jemand erfahrung damit?
Lg
Gartenhaus
Moderator: Klaus
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Nachbarschaftsstreit mit Corona-Ritter
Da es in Kraichgau niemals Ritter gab ist er der erste Ritter im Ort. Der Nachbarschaftsstreit bestand wohl bereits länger und ist erst jetzt eskaliert.
Der 35-jähriger Mann hatte bereits am Mittwochabend die Haustür eingetreten. Dann jedoch kam der Mann mit der Ritter Rü.....
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Re: Gartenhaus
Bitte Regel lesen !!
Ein Gewohnheitsrecht gibt es nicht. Jedoch wäre Nachbarrechte nach 10 Jahren verjährt. Er hat keine Rechte mehr, aber das Bauamt.
Klaus
Ein Gewohnheitsrecht gibt es nicht. Jedoch wäre Nachbarrechte nach 10 Jahren verjährt. Er hat keine Rechte mehr, aber das Bauamt.
Klaus
Um ein perfektes Haus muss eine 3 Meter hohe Mauer passen !
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