Hallo
A haben Streit mit einem Nachbar B wo der fehler wirklich ein fehler war A das auch ein gesehen haben und( ging um einen terassenüberdachung die zu hoch war und zum schliesen mussten das jetzt abbauen was A auchgetan haben) jetzt ist es so das B möchte das A unser Gartenhaus abbauen sollen.
Da das im Bauplan nicht steht viel zu groß usw.....
Das gartenhaus steht jetzt aber schon über 10 Jahre
Haben wA ir chancen das A darauf stützen können da es eben schon so lange steht?
Hat jemand erfahrung damit?
Lg
Gartenhaus
Moderator: Klaus
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Nachbarschaftsstreit: Wegerecht entzogen
In diese Fall gab es eine Notwegerecht auf des Nachbars Grundstück. Das war auch 50 Jahre kein Problem, man nutze den Weg auch. Auch später als ein Hofladen errichtet wurde fuhren die Kunden über den Weg. Das war nie ein Problem.
Als nun der Sohn des Hinterlegers.....
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Re: Gartenhaus
Bitte Regel lesen !!
Ein Gewohnheitsrecht gibt es nicht. Jedoch wäre Nachbarrechte nach 10 Jahren verjährt. Er hat keine Rechte mehr, aber das Bauamt.
Klaus
Ein Gewohnheitsrecht gibt es nicht. Jedoch wäre Nachbarrechte nach 10 Jahren verjährt. Er hat keine Rechte mehr, aber das Bauamt.
Klaus
Um ein perfektes Haus muss eine 3 Meter hohe Mauer passen !
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