A zog vor kurzem in die Wohnung seiner Freundin, in das 1. OG eines Mehrfamilienhauses, mit vier Mietparteien.
Kurz nach seinem Einzug bemerkte A, dass sein Name, vom Briefkasten, vom Klingelschild und der Wohnungstür seiner Freundin entfernt wurde. Sein Fahrrad, welches A im Fahrradkeller angeschlossen abgestellt hatte, befand sich, ohne As Zutun, plötzlich im Fahrradständer vor dem Mehrfamilienhaus. Erst dachte A, das es in dem Mehrfamilienhaus spukt, weil sich Gegenstände selbstständig bewegten oder verschwanden.
Dann stellte sich heraus, dass der Verursacher ein älterer Mann, Ende 60 war, der als langjähriger Mieter im EG wohnte. Dieser hielt seine Wohnungstür immer einen Spalt offen, oft lauerte er dahinter, um die Ein- und Ausgänge der anderen Mieter zu überwa-chen und diese teilweise mit minderintelligenten Bemerkungen zu kommentieren. So fing er A mehrfach ab, erklärte ihm in barschem Ton, das A in diesem Haus uner-wünscht sei, da er kein langjähriger Mieter sei, so wie die anderen Mieter. Weiterhin wies er A darauf hin, dass er seinen Namen nicht an der Wohnungstür und Briefkasten seiner Freundin anbringen soll, da er keinen Mietvertrag mit dem Vermieter hätte. Sein Fahrrad habe im Fahrradkeller nichts zu suchen, sollte er es dort abstellen, würde Nachbar B es nach oben tragen und vor dem Haus abstellen.
A fragte B, ob er eine ID oder ein Dokument vorweisen kann, welchen ihn zu diesen Handlungen autorisiert. Anstatt einer Antwort brodelte und zischte B wie ein Wasserko-cher auf der höchsten Kochstufe. A erklärte B, dass er bei seiner Freundin wohnt, die Rechtslage zum Mietvertrag aus Datenschutzgründen nicht nennen möchte, dass die Namen auf dem Briefkasten bzw. Wohnungstür für den Empfang von Warensendungen und für Besucher notwendig sind. Weiterhin erläuterte er, dass er kein langjähriger Mie-ter sein könne, da er erst vor kurzem eingezogen ist und im Fahrradkeller genügend Platz für 20 weitere Fahrräder sei.
B führte aus, das er seit über 40 Jahren in diesem Haus wohnt und daher ältere, verbriefte Rechte besitze, die er A gegenüber geltend macht. A fragte ihn, ob er ihm die Dokumente mit den älteren, verbriefte Rechten zeige könne. B erklärte, dass diese Dokumente an geheimer Stelle versteckt sind, so dass sie keiner findet. A erklärte, das für jeden Mieter Mietverträge mit gleichen Rechten und Pflichten abgeschlossen wurden, das BGB als gesetzliche Grundlage für alle gleich sei, zuckte mit den Schultern und lies B stehen.
Mehrfach erneuerte A seine Tür-, Briefkasten- und Klingelschilder, die B immer wieder abkratzte.
Eines Tages, A kam gerade vom Einkaufen, als B aus seiner Wohnung im EG herauskam und A anbrüllte. Er solle die Taschen und Beutel vom Einkaufen nicht im Hausflur abstellen, das würde stören. A erklärte, dass er nur die Einkäufe aus dem Auto auslade, sie kurzzeitig im Hausflur abstelle, um sie dann nach oben zu nehmen, Dabei bemerkte A, dass sein Fahrrad vor dem Haus stand (B hatte es wieder aus dem Keller herausgetragen), weiterhin war A sehr sauer, weil eine Paketsendung an ihn nicht zugestellt werden konnte, da As Name vom Briefkasten- und Klingelschild wieder abgekratzt war. Über diesen Umstand er stellte er B zur Rede, daraufhin sprang dieser A an und rempelte. A rempelte kräftig zurück, im anschließenden Handgemenge stolperte B, flog die sieben Stufen der Kellertreppe rückwärts nach unten, landete rücklings vor der Kellertür, wo er auf Boden liegen blieb und kläglich stöhnte. A nahm Anlauf, wollte mit Brachialgewalt auf B draufspringen, um dem Ganzen ein Ende zu bereiten. As Freundin hielt ihn zurück, rief die 110 an, kurz darauf kam der Notarzt und nahm B mit. Beim Sturz hatte sich B die Hand gebrochen, die Schulter geprellt und angeblich auch eine Gehirnerschütterung erlitten.
Seitdem war erst einmal Ruhe, B ging A weiträumig aus dem Weg, ließ auch As Fahrrad, Briefkasten-, Klingel- und Wohnungstürschild in Ruhe und schloss seine Wohnungstür. Das war sehr angenehm, weil die ein- und ausgehenden Mieter von minderintelligenten Kommentaren verschont blieben und A wieder Päckchen empfangen konnte.
Weniger angenehm war, dass B eine Anzeige gegen A gestellt hat und A eine Geldstrafe von 800 € für den angeblichen Übergriff auf B bezahlen soll. Aus der Sicht von A hat B seinen Unfall selber verschuldet, in dem er A belästigt, angegriffen, seine Sachen beschädigt und umhergetragen hat.
Was kann man gegen B unternehmen?
Nachbar provoziert Mieter mit Schadensfolge
Moderator: Klaus