Klingel-Kamera
Moderator: Klaus
Klingel-Kamera
Hallo,
Nachbar A hat eine Klingel-Kamera, welche ca auf die Hälfte von B’s Haus und Grundstück gerichtet ist.
Wenn Leute bei Nachbar A klingeln, macht die Kamera Bilder.
Außerdem hat die Klingel-Kamera einen Bewegungsmelder. Bedeutet wenn bei Nachbar A jemand durch den Hof läuft, wird ein Video gemacht.
Mit der heutigen Technik und den zugehörigen Apps kann jederzeit per Handy auf die Klingel-Kamera zugegriffen werden und quasi live die Umgebung angesehen werden. Außerdem erfasst die Kingel-Kamera öffentliche Straße.
Fühle mich leider beobachtet.
Welche rechtlichen Gesetze gibt es hierfür bzw wie sieht es bei Klingel-Kameras aus?
Nachbar A hat eine Klingel-Kamera, welche ca auf die Hälfte von B’s Haus und Grundstück gerichtet ist.
Wenn Leute bei Nachbar A klingeln, macht die Kamera Bilder.
Außerdem hat die Klingel-Kamera einen Bewegungsmelder. Bedeutet wenn bei Nachbar A jemand durch den Hof läuft, wird ein Video gemacht.
Mit der heutigen Technik und den zugehörigen Apps kann jederzeit per Handy auf die Klingel-Kamera zugegriffen werden und quasi live die Umgebung angesehen werden. Außerdem erfasst die Kingel-Kamera öffentliche Straße.
Fühle mich leider beobachtet.
Welche rechtlichen Gesetze gibt es hierfür bzw wie sieht es bei Klingel-Kameras aus?
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Re: Klingel-Kamera
Normalerweise macht eine "Klingel" Kamera keine Aufnahmen oder dient zur Überwachung, die gehen nur an wenn es kKlingelt.
ABER
Sollte die Kamera dazu geeignet sein Aufnahmen des Nachbarrundstücks zu machen kann man dagegen vorgehen.
Könnte aber schwer werden das zu beweisen. Und es könnte auch schwer werden einen Richter davon zu überzeugen. Denn diese Kameras sind von der Größe des Ausschnitts und deren Auflösung keine besonders guten Kameras. Kann gut sein das man bei 5 Metern schon nichts sieht. Mal Typ und Hersteller herausfinden und den fragen.
Bewegungsmelder an der Kamera deuten eher auf eine Überwachngskamera hin.
Klagt jeder Anwalt ruck zu zuck weg
ABER
Sollte die Kamera dazu geeignet sein Aufnahmen des Nachbarrundstücks zu machen kann man dagegen vorgehen.
Könnte aber schwer werden das zu beweisen. Und es könnte auch schwer werden einen Richter davon zu überzeugen. Denn diese Kameras sind von der Größe des Ausschnitts und deren Auflösung keine besonders guten Kameras. Kann gut sein das man bei 5 Metern schon nichts sieht. Mal Typ und Hersteller herausfinden und den fragen.
Bewegungsmelder an der Kamera deuten eher auf eine Überwachngskamera hin.
Klagt jeder Anwalt ruck zu zuck weg
Um ein perfektes Haus muss eine 3 Meter hohe Mauer passen !
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