Lärm von Nachbarn/Unterlassungserklärung

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Moderator: Klaus

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gummidrops
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Lärm von Nachbarn/Unterlassungserklärung

Beitrag von gummidrops » 02.04.2021, 08:41

Hallo zusammen,

ich brauche eine Entscheidungshilfe.

Zur Vorgeschichte: A hat im Haus Ärger mit einem Nachbarn B wegen Lärmbelästigung. A wohnt im 3. Stock, B wohnen im 5. Stock.
Es geht bei dem Lärm um einen Knall. Kann man sich so vorstellen, man hebt einen Sessel hinten hoch und läßt ihn fallen. Das Geräusch tritt immer einmal und bis zu 20 mal am Tag auf und das seit September 2020. Was ich sonst noch unternommen habe, bleibt mal außen vor, hat alles nichts gebracht, weil A keine Zeugen hat.

B waren jetzt beim Anwalt und haben A aufgefordert, die Behauptung, dass sie Lärm in ihrer Wohnung machen, zu unterlassen. A müsste eine Unterlassungserklärung unterzeichnen und dürfte in Zukunft nicht mehr behaupten, dass B Lärm machen und A dürfte auch nichts mehr unternehmen und B könnten den Krach munter weiter machen.

A war beim Anwalt und die Aussichten sind so, dass es ganz alleine auf den Richter ankommt, wie er entscheidet. Da A keine Zeugen hat, ist das Risiko groß, dass A verliert und diese Erklärung unterschreiben muss.

A hat keine Rechtsschutzversicherung und müsste, im Falle dass A verliert, und die Angelegenheit vor Gericht geht, Gerichtskosten, Anwaltskosten und die Kosten der Gegenseite bezahlen, ca. 3.000,00 €.

Jetzt ist ein Schlichtungstermin angesagt, der Anwalt von A sagt, da kommt nichts bei rum. So ist seine Erfahrung. Es würde darum gehen, dass die Gegenseite zugibt, den Lärm zu machen. Das werden sie nicht tun. Wir vermuten, dass B eine Rechtsschutzversicherung haben, die die Kosten, wenn B den Prozess verlieren, übernimmt. B werden das durchziehen.

A kann sich zur Zeit nicht entscheiden, ob A einfach sagt okay sie unterschreibt die Unterlassungserklärung oder sie macht weiter und läßt es darauf ankommen, wie der Richter entscheiden wird. Hätte A eine Rechtsschutzversicherung wäre es egal und A würde das bis zum Ende durchziehen.

A sucht jetzt nach Entscheidungshilfen und neigt dazu, die Erklärung zu unterschreiben. Damit wäre das ganze beendet und A hätte das Geld gespart.

Vielleicht hat jemand Erfahrung.



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Ausübungsfläche im Wegerecht

Der Eigentümer liest: Das der Eigentümer, also die Person die im Grundbuch steht, zu angemessenen Zeiten und mit vorgeschriebener Geschwindigkeit das Grundstück überfahren wenn es der Eigentümer will. Da die Leitungen bereits liegen ist das Leitungsrecht bereits ersch&oum.....

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Re: Lärm von Nachbarn/Unterlassungserklärung

Beitrag von Klaus » 02.04.2021, 10:21

Also mal langsam

Eine Unterlassungerklärung die SOO allgemein angefasst ist würde ich nicht unterschreiben. Denn dann kann ich nie wieder behaupten das der Nachbar Lärm macht. Das die Nachbarn Lärm machen liegt in der Natur des Lebens und ist kaum vermeidbar.
Wenn dann könnte man versprechen "Ohrenbetäubenden Lärm" oder das Sie " 20 Mal einen Sessel fallen gelassen hatten (Vergangenheit)". Ich würde die Unterlassungserklärung so fassen: "Ich werde nur wieder darüber sprechen das die Nachbarn Dez. 2020 - Februar 2021 Lärm gemacht haben in dem sie Sessel auf den Boden fallen liesen -den ich in meiner Wohnung vernommen haben will " Das A einen Anwalt hat, kann der das ja mal ausarbeiten. Sonst könnten die ab sofort Lärm machen wie blöd und B kann nichts mehr sagen. Evtl. kann man den Gegner auch auflaufen lassen, denn bei entsprechendem Anwaltsvortrag wird keine Richter so eine Erklärung durchgehen lassen.

Mich wundert das B 2 Stockwerke drüber wohnen soll, was ist denn mit den Zwischennachbarn. Der wäre ein guter Zeuge. Hatte B denn nie Besuch in der Wohnung die den Lärm gehört haben. Die Kosten steigen kaum noch wenn man das Verfahren vor Gericht austrägt, der größte Packen ist der Anwalt und den haben beide beauftragt. Also auch wenn A nun den ....einzieht zahlt er beide Anwälte

Den Trick der Gegenseite das mit einer Unterlassungererklärung zu versuchen ist gut.

Gegenüber wem hat denn A seine Beschuldigungen geäußert und wen "GENAU" hat er Beschuldigt. Einen bestimmten B weil es nur einen Mieter gibt. B und seine Frau. Die Bewohner der Wohnung oder nur "aus der Wohnung kommt Lärm". Das letztere wäre gut. Denn dann kann man behaupten ihn nie persönliche gemeint zu haben, das man ja gar nicht wissen kann wer es war. Man hat den Streit nur gegen die Person geführt das sie ja für die Wohnung verantwortlich sei. Die genaue Person die Sofas wirft kann auch ein Gast gewesen sein den man nicht kenne.

Aber erst kommt das Schiedsgericht. Ich würde da ganz frech ein eigenes Lärmprodukoll mitbringen und ein paar Zeugen (Gäste) draufschreiben. Dazu eine Erklärung des Zwischennachbarn das er zu den Zeiten nicht in der Wohnung war.
Dann auf einen Vergleich einwirken, nach dem Motto "B ist leise" und "A Schweigt dann darüber".

Und das mächste Mal erst vorbereiten bevor man gegen den Nachbarn in den Kampf zieht
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Re: Lärm von Nachbarn/Unterlassungserklärung

Beitrag von gummidrops » 02.04.2021, 10:56

Also: Die Unterlassungserklärung auf einen bestimmten Zeitraum ändern zu lassen, könnte A versuchen.

Der Nachbar im 4. Stock hält sich raus und blockt ab. A war im Haus auf der Suche nach Nachbarn, die den Lärm auch hören, hat aber keine gefunden.

Laut Anwalt hat A vor Gericht keine großen Chancen, die Angelegenheit zu gewinnen, weil A keine Zeugen hat. Man kann nicht einfach behaupten, einer macht Lärm und derjenige wird zur Rechenschaft gezogen. Man muss beweisen, dass der Lärm in der Wohnung zu hören ist. Besuch reicht als Zeuge nicht aus. Ich müsste mit jemandem zusammenwohnen, was nicht der Fall ist oder eben Zeugen aus dem Haus haben. Habe ich beides nicht.

Es ist ein Ehepaar in der Wohnung und A hat sie als Ehepaar angeschrieben. Es hat sich herausgestellt, die Frau macht den Lärm. Der Mann hat gegenüber einem anderen Nachbar gesagt, es sei seine Frau, die den Krach macht. Dieser Mann steht A als Zeuge nicht zur Verfügung. Auf Nachfrage hat er geantwortet: Er will damit nichts zu tun haben.

Lärmprotokolle zählen vor Gericht nicht, man kann da reinschreiben, was man möchte und das hat keine Beweiskraft. Ich habe von Oktober bis März Lärmprotokolle alle umsonst aufgeschrieben. Vor Gericht zählen alleine Zeugen, obwohl die auch lügen können wie gedruckt (Aussage des Anwalts von A).

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Re: Lärm von Nachbarn/Unterlassungserklärung

Beitrag von Klaus » 02.04.2021, 11:14

Klar reicht Besuch als Zeuge aus, jedoch nur immer für den einen Fall. EIn Lärmprod. bringt nur was wenn man in einzelnen Fällen einen Zeugen hat. Also 50 mal Lärm den 6 Gäste gehört haben ist doch was.

Und der Nachbar in 4 wird einfach als Zeuge geladen. Da kann er sich nicht raushalten und muss die Wahrheit sagen. Auch andere Mieter kann man Laden, auch die werden kaum lügen und sich dabei Strafbar machen. Aber ich kann aus Erfahrung sagen, das niemand die Zeugen hören will der den Lärm gemacht hat. Vor allen der Zeuge gegenüber der Gegner zugegegeben hat...

Der Gegner pokert, das B den Sch... einzieht

Laut Anwalt hat A vor Gericht keine großen Chancen, die Angelegenheit zu gewinnen, weil A keine Zeugen hat. A hat doch Zeugen - unwillige. Aber in Deutschland muss man als Zeuge aussagen und lügen wird betraft. Auch "kann mich nicht erinnern" kann teuer werden. Zeugen können sich nicht "raushalten". Also mal mit den Zeugen sprechen.

Spielt doch eh keine Rolle mehr. Zieht A den Schw ein zahlt er seine Anwaltskosten und die des Gegners auch. Oder glaubt A das wäre billiger. Man spart sich die kleine Gerichtsgebühr und etwas Anwaltskosten. Ich würde das durchziehen und alle im Haus als Zeugen laden die das gehört haben. Und den Anwalt anspitzen die mit der Strafe für Falschaussagen zu bedrohen
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Re: Lärm von Nachbarn/Unterlassungserklärung

Beitrag von gummidrops » 02.04.2021, 11:37

A hat keine Zeugen, da zu den Zeitpunkten kein Besuch da war = Corona.

Vor Gericht muss die Wahrheit gesagt werden, aber die Wahrheit kann auch so aussehen 'ich kann mich nicht erinnern', 'ich habe nichts gehört'.
A hat mit den Leuten geredet. Es hat nichts gebracht. A könnte sie als Zeugen angeben, vielleicht macht das Eindruck. Risiko.

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Re: Lärm von Nachbarn/Unterlassungserklärung

Beitrag von Klaus » 02.04.2021, 11:48

Pokern vor Gericht ! Die Zeugen werden im Schriftsatz genannt. Dann gibt es einen Gütetermin. Erst dann einigt man sich die Zeugen zu laden für den zweiten Termin. Bevor der stattfindet zieht man den Antrag den Zeugen zu laden einfach zurück. Da man dann verliert kann man nach dem Gütetermin direkt den Sch... einziehen.

Aber im Gütetermin hat man Zeugen auf seiner Seite. Das beeindruckt den Kläger. Schreibt man das bereits ím Schriftsatz wird es kein Verfahren geben. Natürlich nur wenn der Gegener schuldig ist, aber A b
ist doch sicher das es so ist
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Re: Lärm von Nachbarn/Unterlassungserklärung

Beitrag von gummidrops » 02.04.2021, 12:30

Laut Anwalt von A besteht die Möglichkeit den anstehenden Schlichtungstermin wegen Corona zu verschieben. Sollte der Termin nicht innerhalb von 3 Moanaten nachgeholt werden, verfällt die ganze Angelegenheit.

Anwalt von A hat schon gepokert und einen Nachbarn als Zeugen angegeben. Wobei A weiß, dass er möglicherweise 'alles vergessen hat' und an einer Aussage nicht interessiert ist.

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Re: Lärm von Nachbarn/Unterlassungserklärung

Beitrag von Klaus » 02.04.2021, 12:49

Ich würde das Schiedsverfahren durchführen und mit einer "Zeugenliste" nerven.
Wenn der Gegner einen Anwalt hat wird nicht vergessen, denn dann würde der Anwalt haften
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Re: Lärm von Nachbarn/Unterlassungserklärung

Beitrag von gummidrops » 02.04.2021, 13:09

Schlichtungsverfahren. Na ja, A kann keine Zeugen aus den Fingern saugen. Es gibt keine und A kann keine erfinden.

B hat einen Anwalt, von dem kommt auch der Termin zu dem Schlichtungsverfahen.

A wird den Termin wegen Corona verschieben lassen, das ist lt. Anwalt möglich.

Zumal die Geräusche seit Samstag voriger Woche nur noch ein- bis zweimal auftreten.

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Re: Lärm von Nachbarn/Unterlassungserklärung

Beitrag von Klaus » 02.04.2021, 13:28

A Nachbarn können bezeugen das Lärm ist oder nicht. Es ist nicht verboten Zeugen zu benennen von denen man ausgehen sollte das sie die Wahrheit sagen. Also benennen ich einfach alle Die muss man sich nicht aus den Finger saugen. Auch kann man ein paar Freunde benennen von den man glaubt sie haben was gehört.

Das steht im Schriftssatz und das verkündet man im "Gütetermin". Auch gegenüber dem Anwalt kann man das erklären.
So und nun gehts in das Güteverfahren im ersten Termin bei dem der Richter beiden Parteien erklärt was auf die Parteien zukommt

An B: Bei so vielen Zeugen werden Sie verlieren und sie müssen für jeden Zeugen das Zeugengeld zahlen. Sollen wir die nun alle Laden
An A: Wenn alle Zeugen für Sie Aussagen gewinnen Sie

Was soll B machen, er hat den Lärm gemacht und du hast wohl Zeugen. Er beendet das Verfahren bevor es teuer wird.
Besteht nun B auf eine Ladung, zieht A seine Zeugen einfach zurück und erklärt das sich keiner Erinnern kann und man den Hausfrieden nicht stören will. Was sogar die Wahrheit ist.

Übrigens gehts bei dem Verfahren nicht um den Lärm sondern um A Lügen. Und eigentlich nur um die Rechnung des gegnerischen Anwalts die A zahlen musst wenn A "nicht gewinnst". Die zahlt A auch wenn A nachgibst.

Niemand kann wissen was Zeugen aussagen, es ist aber stehts die Wahrheit, alles andere wird betraft. "Nicht erinnern" kann da gefährlich sein wenn man nach dem Termin rumerzählt doch was zu wissen enstehen hohe Schadenersatzforderungen. Niemand lügt wegen so nem Sch.. vor Gericht
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Re: Lärm von Nachbarn/Unterlassungserklärung

Beitrag von gummidrops » 08.04.2021, 13:44

Hallo Klaus, sorry, dass ich mich jetzt erst melde. Vielen Dank für deine Hilfe. Jetzt bin ich schlauer.

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