Sichtschutz mitten im Gelände ?
Verfasst: 05.07.2021, 09:38
Liebe Forumsgemeinde,
mal angenommen es läge folgende Situation vor.
A und B sind Nachbarn, bei denen die Gärten aneinander grenzen.
B hat ein übertrieben ausgeprägtes Bedürfnis nach "Privatsphäre" und erstellt einen ca. 3 m hohen Sichtschutzzaun aus Stabmatten mit dazwischen geflochtenem Plastik, d. h. komplett blickdicht. Abstand zur Grenze ca. 1 m, Breite ca. 4 m.
Es gilt das Baurecht von Baden-Württemberg. Der Bebauungsplan erlaubt als Einfriedigung explizit nur einfache Holz- oder Metallzäune in einer Höhe von maximal 1,5 m. Diese dürfen mit Hecken hinterpflanzt werden, mit der üblichen Höhe von 1,8 m bei Grenzabstand 50 cm.
Wie ist denn nun ein hoher Sichtschutzzaun mitten im Gelände baurechtlich zu bewerten?
Ist das auch noch eine Einfriedigung, oder gar eine Nebenanlage mit evtl. gebäudegleicher Wirkung (Abstandsflächen?), oder ganz was anderes.
Ortsüblich ist das natürlich auch nicht und "schön" ist auch Ansichtssache.
Viele Grüße
HarryD
mal angenommen es läge folgende Situation vor.
A und B sind Nachbarn, bei denen die Gärten aneinander grenzen.
B hat ein übertrieben ausgeprägtes Bedürfnis nach "Privatsphäre" und erstellt einen ca. 3 m hohen Sichtschutzzaun aus Stabmatten mit dazwischen geflochtenem Plastik, d. h. komplett blickdicht. Abstand zur Grenze ca. 1 m, Breite ca. 4 m.
Es gilt das Baurecht von Baden-Württemberg. Der Bebauungsplan erlaubt als Einfriedigung explizit nur einfache Holz- oder Metallzäune in einer Höhe von maximal 1,5 m. Diese dürfen mit Hecken hinterpflanzt werden, mit der üblichen Höhe von 1,8 m bei Grenzabstand 50 cm.
Wie ist denn nun ein hoher Sichtschutzzaun mitten im Gelände baurechtlich zu bewerten?
Ist das auch noch eine Einfriedigung, oder gar eine Nebenanlage mit evtl. gebäudegleicher Wirkung (Abstandsflächen?), oder ganz was anderes.
Ortsüblich ist das natürlich auch nicht und "schön" ist auch Ansichtssache.
Viele Grüße
HarryD