a. und b. haben je 1 grundstück, nebeneinderliegend, vor 15 jahren von einem eigentümer gekauft. die grundstücke waren aussen umzäunt, zaun auf innerer grenze nicht vorhanden.
a. hat haus direkt als dauerwohnsitz genutzt, b. die ersten 10 jahre als ferienhaus, dann dauerwohnsitz.
a. hat 10 jahre auf haus b. aufgepasset während abwesenheit von b, als nachbarschaftshilfe.
a. hat 2 hunde, a. hat b. mehrfach angeboten, zaun zu ziehen, damit hunde nur auf grundstück von a. können. b. hat das immer abglehnt. (mündlich)
b. hat hintern haus von a. eine holzhütte, halb auf grundstück von a. stehend, vom vorbesitzer übernommen.
im laufe der 10 jahre haben b. und a. auf wunsch von a. eine schriftliche vereinbarung getroffen, dass
1. b. holzhütte weiter halb auf grundstück von a. lassen kann
2. gemeinsames wegerecht am unteren ausgang der grundstücke (feldweg) durch gemeinsames tor.
3. a. gewächshaus auf grundstück von b unterhalten kann
4. a. und b. gemeinsamen kompost auf grundstück von b. betreiben.
5. a. und b. gemeinsame feuerstelle auf grundstück von b unterhalten.
b. anfangs freundlich, zuvorkommend, hilfsbereit, wurde immer zudringlicher, nachdem er sein haus als dauerwohnsitz nutzte, was die nutzung des
eigentums von a. betrifft -
alles, ohne vorher zu fragen: schubkarre aus offene garage genommen, werkzeug aus werkstatt entliehen, rasenmäher aus garage, pkw - als a. in
urlaub mit wohnmobil war, sitzplätze am teich von a. auf dessen grundstück benutz ......
desweiteren konnten beide a. sich nicht mehr im garten aufhalten, ohne das b. direkt da war. desweiteren wurde bei der ehefrau von a. über a.
immer hergezogen, das er doch mal seine arbeiten so und so machen soll, aufräumen soll etc.
das verhalten von b, ebenso der neuen ehefrau, wurde immer übergriffiger.
a. sah nur eine lösung: klare trennung und abgrenzung seines grundstücks mittels zaun und hecke, im bereich des hauses mit sichtschutz,
im unteren bereich des gemeinsamen wegerechts mit beweglicher einzäunung.
a. benutzt zum kochen gas. da sein haus u.a. einen grossen raum hat, der aus wohnzimmer und esszimmer, sowie küche besteht und u.a.einen
kachelofen hat, konnte kein gasanschluss von der öffentlichen gasleitung gelegt werden. der gasherd wird mit einer gasflasche betrieben, die hinter
seinem haus, auf seinem grundstück, aufgestellt ist. dieser zugang zu dem grundstück hinter seinem haus konnte a. nur betreten über das grundstück von b., da dieser das törchen, welches den zugang zu seinem grundstück hinter seinem haus ermöglichte, von b. entfernt und durch einen zaun ersetzt worden war.
der streit zwischen a. und b. eskalierte, als a. per sms b. ankündigte, dass er das grundstück von b. betreten müsse zwecks gasflaschenwechsels, b. 1 tag nicht reagierte, a. dann das grundstück von b. betrat um seine gasflasche zu wechseln. b. sich dann dann per sms beschwerte, das wäre unverschämt, ohne anmeldung, a. schriftlich stellung nahm und auf ankündigung per sms hinwies, b. dann mitteilte, diese telf.-nr. gäbe es nicht mehr und b. einen rechtsanwalt konsultierte, da er der meinung war, das schreiben von a. sei von einem rechtsanwalt, was a.jedoch selbst verfasst hatte.
b. verlangt jetzt eine schriftliche vereinbarung vor dem rechtsanwalt,
1. a. stimmt weiterer nutzung von der holzhütte zu,
2. a. schneidet immer alle hecken und alle über den zaun ragenden äste ab
3. a. sorgt immer dafür, das der zaun ganz ist, damit, die hunde nicht auf grundstück b. kommen
4. a zahlt betrag als ersatz für halbes gemeinsames tor, damit b. aus seinem grundstück neues tor bauen kann für eigenen eingang.
5. a. darf nicht mehr grundstück von b. betreten.
meine frage: es besteht bereits eine vereinbarung wie oben beschrieben - wir sehen eigentliche keine veranlassung, eine weitere vereinbarung vor dem rechtsanwalt zuzustimmen, zumal dort nur sämtliche zum vorteil von b. genannten punkte erwähnt werden.
kann man uns dazu zwingen, dies zu tun?
wir haben unser ra gegenüber geäussert, das wir das nicht möchten, dieser empfiehlt es jedoch, des lieben friedens willen. wir sehen das etwas anders. keine der punkte der vereinbarung ist im grundbuch vermerkt oder auf dem grundbuchauszug eingezeichnet.
übersehen wir etwas?
danke für eure antworten.
vereinbarung vor RA zustimmen?
Moderator: Klaus
Re: vereinbarung vor RA zustimmen?
Ist das auch genemigt ?a. hat haus direkt als dauerwohnsitz genutzt, b. die ersten 10 jahre als ferienhaus, dann dauerwohnsitz.
Dafür ist eine Geldrente fällig. (Überbau)b. hat hintern haus von a. eine holzhütte, halb auf grundstück von a. stehend, vom vorbesitzer übernommen.
im laufe der 10 jahre haben b. und a. auf wunsch von a. eine schriftliche vereinbarung getroffen,
Die sollte man per Einschreiben und angemessener Frist kündigen, wenn Sie einem nicht passt
Ein Anwalt kann das rechtsicher Aussetzen ist aber nicht nötig, denn der Anwalt macht es deswegen nicht wirksamer, fairer oder sonst was. Nur teurer.b. verlangt jetzt eine schriftliche vereinbarung vor dem rechtsanwalt,
Da hat er Recht, wenn es um "nichts geht" würde ich eher nachgebenwir haben unser ra gegenüber geäussert --- dieser empfiehlt es jedoch, des lieben friedens willen.
So ein Quatsch trägt man nicht ein, es mindert den Wert der Grundstückewir sehen das etwas anders. keine der punkte der vereinbarung ist im grundbuch vermerkt oder auf dem grundbuchauszug eingezeichnet.
übersehen wir etwas?
Ich würde aus der Entfernung sagen, das ihr zwei Gartenhäuschen habt in denen Wohnen kaum erlaubt sein wird. Ein Kaminfeger würde die Heizungsanlagen vermutlich still legen und den Gasherd beschlagnahmen. Es wäre sinnvoll die Grundstücke langfristig zu trennen und einen Zaun zu ziehen. Dann habt ihr Ruhe. Die Gasflasche kann er auch ans Fenster hängen oder einen längeren Schlauch anschließen. Und eine Hütte verschieben.
Um ein perfektes Haus muss eine 3 Meter hohe Mauer passen !
Re: vereinbarung vor RA zustimmen?
Hab ich ganz vergessen: das sind echte Grundstücke, also jeweils ein Eigentümer ?
Und die Vereinbarung wäre, wenn in ihr nichts steht, jederzeit in angemessener Frist kündbar. Also wertlos. Denn hält sich einer nicht dran, kann man den zwar verklagen. Der würde dann eben kündigen
Und die Vereinbarung wäre, wenn in ihr nichts steht, jederzeit in angemessener Frist kündbar. Also wertlos. Denn hält sich einer nicht dran, kann man den zwar verklagen. Der würde dann eben kündigen
Um ein perfektes Haus muss eine 3 Meter hohe Mauer passen !
Re: vereinbarung vor RA zustimmen?
guten morgen klaus,
danke für deine antworten.
zur klärung: es handelt sich dabei um:
bei a. - einfamilienhaus, 120 m², 1500 m² grosses grundstück, bei b. ca. 80 m² grosses altes bauernhaus mit anbau, ca. 1500 m² grosses grundstück.
deine antworten haben die situation für a. weiter geklärt. a. konnte so seine entscheidung treffen. manchmal sieht man den wald voller bäume nicht.
wünsch dir eine gute zeit .
danke für deine antworten.
zur klärung: es handelt sich dabei um:
bei a. - einfamilienhaus, 120 m², 1500 m² grosses grundstück, bei b. ca. 80 m² grosses altes bauernhaus mit anbau, ca. 1500 m² grosses grundstück.
deine antworten haben die situation für a. weiter geklärt. a. konnte so seine entscheidung treffen. manchmal sieht man den wald voller bäume nicht.
wünsch dir eine gute zeit .