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Gemeinsamer Weg - Laub- und Schneefrei.

Verfasst: 29.10.2023, 01:19
von Oszimann
Guten Morgen zusammen,
ich habe ein Problem und finde keine Infos…
Folgende Situation: ein Weg führt an einem 6 Pareienhaus A entlang bis zum anliegendem 6 Pareienhaus B.
Haus B ist der Eigentümer des Wege-Grundstück.
Gibt es irgend ein Gerichtsurteil der das Haus A dazu verpflichtet auch mal Teil des Weges von Laub zu befreien und/oder Schneefrei zu halten?
Für Hilfe wäre ich sehr dankbar.
Herzlicher Gruß
Oszimann

Re: Gemeinsamer Weg - Laub- und Schneefrei.

Verfasst: 29.10.2023, 10:32
von Klaus
Bildbilder hochlande
AUF DEM BILD IST EIN FEHLER WEG VON B WÄRE RICHTIG.

Wenn B einen Weg besitzt kann B machen was er will. Da kann A keine Ansprüche ableiten.
Ich vermute mal A hat ein Wegerecht und nutzt den Weg auch. Aber auch in dem Fall muss B nichts tun,

Re: Gemeinsamer Weg - Laub- und Schneefrei.

Verfasst: 29.10.2023, 19:52
von Oszimann
Danke für die schnelle Antwort.

Heißt das:
"...Aber auch in dem Fall muss B nichts tun..", dass B weder Laub noch Schnee von dem Wegeabschnitt der am Haus A führt, beseitigen muss?
Dass, A sich darum kümmern muss und dafür verantwortlich ist?

Herzlicher Gruß
Oszimann

Re: Gemeinsamer Weg - Laub- und Schneefrei.

Verfasst: 29.10.2023, 20:00
von Klaus
Ob der Vordermann was tun muss, müsste man in der Vereinbarung der beiden prüfen. Denn A darf den Weg von B ja aufgrund irgendeiner Vereinbarung nutzen. Ist es ein Wegerecht könnten die Pflegekosten verlangt werden, die Anteilig anfallen.

So nun zu Verantwortung wenn der Briefträger stürzt:

Da ist A dafür von der Straße bis zu Haus von A verantwortlich.
Und B von der Straße bis zu Haus von B verantwortlich.

Also jeder für seine Gäste. Wobei das eh die Haftpflicht zahlen würde

Re: Gemeinsamer Weg - Laub- und Schneefrei.

Verfasst: 29.10.2023, 20:15
von Oszimann
Ok, danke schön.

Nur das ist jetzt noch verwirend:
...Da ist A dafür von der Straße bis zu Haus von A verantwortlich.
Und B von der Straße bis zu Haus von B verantwortlich"

= Beide sind für dem Weg von der Straße aus verantwortlich?

Re: Gemeinsamer Weg - Laub- und Schneefrei.

Verfasst: 29.10.2023, 20:24
von Klaus
Jeder ist für seine Gäste, Besucher zuständig. JA

Es sei denn die haben irgendwas geregelt. Ist es ein normales Wegerecht kann der Eigentümer aber die Kosten für Wegereinigung anteilig der Nutzung in Rechnung stellen.

Re: Gemeinsamer Weg - Laub- und Schneefrei.

Verfasst: 29.10.2023, 20:31
von Oszimann
Alles klar.
Vielen herzlichen Dank.

Re: Gemeinsamer Weg - Laub- und Schneefrei.

Verfasst: 29.10.2023, 20:40
von Klaus
Ich hatte es 20 Jahre andersrum. Mein Wegebesitzer hat mir immer den seinen Schnee in den Fahrweg geschoben......

Re: Gemeinsamer Weg - Laub- und Schneefrei.

Verfasst: 29.10.2023, 20:55
von Oszimann
Das ist Ärgerlich und ein kindisches Verhalten von Wegebesitzer.

Bei uns ist es ärgerlich, dass die Nachbarn behaupten, sie hätten ein Wegerecht aber keine Verpflichtungen und müssten sich auch nicht an den Kosten beteiligen.
Ich werde es mal (nach dem ich die neu gewonnenen Erkenntnisse geteilt habe) mit dem Vorschlag versuchen, dass wir für den Laub und die für dem Winterdienst zuständig sind.
Mal gucken was dabei rauskommt.

Re: Gemeinsamer Weg - Laub- und Schneefrei.

Verfasst: 29.10.2023, 21:04
von Klaus
sie hätten ein Wegerecht aber keine Verpflichtungen
Also jetzt wird es Interessanter. Also geht es darum A zu irgendwas zu bringen. Gefragt wrd für B.
Dann muss man erst mal im Grundbuch nachsehen ob was geregelt wurde. Ist das nichts nur das Wegerecht kann der Inhaber vom Berechtigten verlangen sich an den "Kosten" zu beteiligen die "ANTEILIG" anfallen. Anteilig ist weder nach Personen , noch nach Metern oder wer wie dreckig ist. Man müsste ermittel wer den Weg wie oft nutzt. Es geht also nur um Geld das B ausgegeben hat.

Und dann geht es nur um die üblichen Kosten die ein normale Reinigung kosten würde.

Re: Gemeinsamer Weg - Laub- und Schneefrei.

Verfasst: 30.10.2023, 06:14
von Oszimann
Haben wir am einander vorbei geredet?
Ja, ich bin einer von B und möchte, dass sich A auch an der Wegereinigung beteiligt.

Re: Gemeinsamer Weg - Laub- und Schneefrei.

Verfasst: 30.10.2023, 08:05
von Klaus
Dann ja.
A muss nicht kehren sondern zahlen das einer kehrt. Man kann auch eine Festellungsklage erwirken.
Oder ein Schiedsverfahren das in den meisten Bundesländern eh vorgeschrieben ist, Stadt fragen

Re: Gemeinsamer Weg - Laub- und Schneefrei.

Verfasst: 15.11.2023, 14:32
von Teddy1
Ich würde als B den Weg von A nach B reinigen, bei Schneefall mit einem Straßenbesen von A zur Straße eine schmale Gasse fegen. Einfach mit dem Besen auf dem Weg zügig von der Grenze A zu B bis zur Straße entlangfahren, damit B nicht durch den Schnee an As Grundstück vorbeistapfen muss.

Wenn A eine vollständige Reinigung wünscht, soll er sie selber durchführen.

Re: Gemeinsamer Weg - Laub- und Schneefrei.

Verfasst: 15.11.2023, 14:57
von Klaus
Ein vollständige Reinigung ist natürlich auch keine Forderung die man stellen kann. Lediglich denn auch in den Ortsatzungen genannte Breite und Beschaffenheit, Uhrzeit und Häufigkeit....also wie auf einem Gehweg