habe riesen problem mit nachbarn A - vorsicht lang!!!

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Moderator: Klaus

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iwi
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habe riesen problem mit nachbarn A - vorsicht lang!!!

Beitrag von iwi » 19.03.2007, 12:10

hallo erstmal, meine geschichte ist lang, bitte um nachsicht....

also, nachbarn B haben im okt.06 eine kl. halle, 2 garagen u. einen innenhof gemietet.
da 3 von diesen 5 garagen anderweitig vermietet sind, sind nachbarn B verpflichtet diese freizuhalten, sodas die anderen mieter ungestört in ihre garage fahren können.
zu diesen garagen und dem innenhof gehört ein wohnhaus mit 6 pateien.
von diesen 6 parteien haben 2 einen garten hinter den garagen.
diese zwei parteien müssen über nachbarn B´s hof um in ihren garten zu gelangen. der innenhof ist einem kl. tor und einem großen für die autos normalerweise abgeschlossen. soweit so gut.

nachbar A hat drei hunde, die nur bellen und extrem bösartig sind. nachbar B haben auch einen hund, der mag die von nachbar A nicht. auch gut sollte man meinen.
nachbarn B nehmen ihren immer an die leine, wenn nachbarn B auf dem hof arbeitet ist sie auch angeleint, da nachbar B weiss, das nachbar A sehr unvernünftig ist und seine auch schon mal ohne leine einfach auf nachbarn B gemietetes grundstk. laufen lässt, wenn er in den garten geht. ist nicht so gut, da die hunde von nachbarn A den hund von nachbar B angreifen.
nachbar B haben nachbarn A schon mehrmals darauf angsprochen, das sie ihre hunde gefälligst auch anleint, da nachbar B auf eine böse beisserei keine lust hat und nachbar B es ihrem hund nicht zumuten wollen.
keine reaktion.
nachbar B hat dann das OA angerufen, die können o. wollen nichts machen, da privatgrund. lappide antwort: der vermieter ist der erste polizist auf dem hof..... :(
der hat nachbarn A darauf angesprochen, bis jetzt ist nichts passiert.

nachbar B zahlt doch miete für den hof, nachbar B hat sich auch bereit erklärt, die nachbarn durchlaufen zu lassen. ist nachbar B jetzt der doofe???

vielleicht habe ich auch ein bischen wirr geschrieben, bitte jetzt schon um verzeihung, fragen diesbezüglich beantworte ich gerne.

lg
iwi



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iwi
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Beitrag von iwi » 19.03.2007, 15:44

hat keiner hier eine meinung???

Klaus
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Beitrag von Klaus » 19.03.2007, 16:12

Na ganz so schnell gehts nicht.

Also Nachbar A und Nachbar B stehen in keinem direkten Vertragsverhältnis, hier wäre nur was zu holen wenn der Hund tatsächlich beisst oder andere Schäden anrichtet.

Man sollte sich da an den Vermieter des eigenen Grundstücks wenden. Der hat dafür zu sorgen das die Nutzung der vermieteten Grundstücke gefahrlos möglich ist. Er kann nicht das selbe Grundstück an kleine Kinder und gefährliche Raubtiere vermieten.

Als Druckmittel kann man Mietminderungen vornehmen.

Man hat jedoch keinen Anspruch das er die Hunde anleihnt. Man hat nur Ansprüche wenn die Hunde einen anspringen oder verletzen. Eine Hundefobie kann man nicht bringen wenn man selber einen Hund hat.

Klaus

P.S. Ob der Nachbar den Durchgang gewähren muss müssen die Grundstückseigentümer klären. Evtl. ist das gar nicht so

iwi
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Beitrag von iwi » 21.03.2007, 17:15

hallo klaus, danke für deine antwort.
also nachbar B ist laut mietvertrag verpflichtet, nachbar A über den garagenhof laufen zu lassen, damit dieser in den garten kommt.
das ist nicht das problem.
nachbar B zahlt miete für diesen garagenhof, damit er seine abgestellten fahrzeuge drehen und abstellen kann. nachbar A darf über den hof in den garten gehen, seine gemietete garage benutzen, auto rein, auto raus - aber kein abstellen von autos o.ä. bei den nachbarn C u. D funktioniert das ja auch.
auch darf nachbar A seine hunde nicht auf nachbar B´s gemietete fläche frei laufen lassen, sodas die hunde zwischen den abgestellten wagen ihre haufen machen - ist auch schon des öftern vorgekommen..... :evil:
das problem ist, das nachbar A das extra macht. ihm ist es egal, wenn die hunde den hund von nachbar B beißen, außerdem kann man mit denen nicht reden..... sind leider etwas irre und haben immer recht :evil:

nachbar B möchte nur in ruhe gelassen werden, seinen hund auf seinem gemieteten grundstk. an der 3m leine laufen lassen, wenn gearbeitet wird.
diese arbeiten dauern nie länger als 1 - 1,5 std. dann ist nachbar B wieder weg.

nachbar B ist schon sehr sauer über soviel unvernunft von nachbar A. nachbar B ist schon soweit, sich mit pfefferspray gegen die freilaufenden hunde zur wehr zu setzten, falls sie seinen hund nochmals angreifen.

Klaus
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Beitrag von Klaus » 22.03.2007, 11:56

also nachbar B ist laut mietvertrag verpflichtet, nachbar A über den garagenhof laufen zu lassen,
Nö, A hat einen Mietvertrag mit dem Vermieter diese muss dafür sorgen das das geht. Wenn das nicht geht kann A die Miete mindern.
A muss das mit dem Vermieter klären

Klaus

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