Nachbar pflanzt gegen meinen Willen 50 Fichten
Moderator: Klaus
Nachbar pflanzt gegen meinen Willen 50 Fichten
Hallo,
Nachbar B versucht mit allen Mitteln uns A zu ärgern.
Vor 2 oder 3 Jahren hat er mindestens 50 Bäume (Fichten usw.) nah an A Grundstück gepflanzt (Südseite). Teilweise sind sie genau 2 Meter entfernt, teilweise noch näher. Kann A sich dagegen wehren? Die Bäume werden immer größer und nehmen A bald die Sonne auf seinem Grundstück weg. A's Granit Gartenmauer ist schon voller Moos. A hat ihn auch schon gefragt, warum er das macht und das ich das nicht richtig finde. Dann sagt B, auf seinem Grundstück kann er machen was er will. Aber das kann doch nicht sein, dass man sich alles gefallen lassen muss, oder? Hat jemand ein Idee, wie man sich dagegen wehren kann, ohne dass man gleich einen teuren Anwalt nimmt?
Hoffe auf viele Antworten!!
Gruß
Christian
Von Red nach Regeln geändert.
Nachbar B versucht mit allen Mitteln uns A zu ärgern.
Vor 2 oder 3 Jahren hat er mindestens 50 Bäume (Fichten usw.) nah an A Grundstück gepflanzt (Südseite). Teilweise sind sie genau 2 Meter entfernt, teilweise noch näher. Kann A sich dagegen wehren? Die Bäume werden immer größer und nehmen A bald die Sonne auf seinem Grundstück weg. A's Granit Gartenmauer ist schon voller Moos. A hat ihn auch schon gefragt, warum er das macht und das ich das nicht richtig finde. Dann sagt B, auf seinem Grundstück kann er machen was er will. Aber das kann doch nicht sein, dass man sich alles gefallen lassen muss, oder? Hat jemand ein Idee, wie man sich dagegen wehren kann, ohne dass man gleich einen teuren Anwalt nimmt?
Hoffe auf viele Antworten!!
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Danke, lieber Nachbar
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Also B kann auf seinem Grundstück machen was er will. Jedoch gibts es für die Pflanzung Abstandsregeln zu beachten die im Nachbarrecht beschrieben sind. Solange er jedoch diese einhält ist es Pech wenn die Bäume Schatten werden.
Bei genügend Abstand ist das jedoch nur am entweder Früh morgens oder spät Abends der fall. Will A den ganzen Tag Sonne und eine nette Aussicht muss A sich eben auch die Nachbar Grundstücke kaufen.
Deswegen sind Grundstück am Berg so beliebt und teuer.
Klaus
P.S. Regeln lesen !!
P.S. Anspruch auf Beseitigung im Nachbarrecht verjähren recht schnell - klagt man nicht rechtzeitg hat man keinerlei Ansprüche mehr !!!!!
Bei genügend Abstand ist das jedoch nur am entweder Früh morgens oder spät Abends der fall. Will A den ganzen Tag Sonne und eine nette Aussicht muss A sich eben auch die Nachbar Grundstücke kaufen.
Deswegen sind Grundstück am Berg so beliebt und teuer.
Klaus
P.S. Regeln lesen !!
P.S. Anspruch auf Beseitigung im Nachbarrecht verjähren recht schnell - klagt man nicht rechtzeitg hat man keinerlei Ansprüche mehr !!!!!
Hallo,
in welchem Bundesland wohnen denn die Streithähne?? Es gibt von Bundesland zu Bundesland verschiedene Nachbarschaftsgesetze - in einigen Bundesländern gibt es überhaupt kein Nachbarschaftsgesetz.
Lesen Sie doch was Baum -und Sträucherabstände angeht einfach einmal den Tread vom "fleissigenliesschen" durch. Die einzelnen Nachbarschaftsgesetze der Bundesländer kann man sich aus dem Internet runterladen.
mfg Bauloewe
in welchem Bundesland wohnen denn die Streithähne?? Es gibt von Bundesland zu Bundesland verschiedene Nachbarschaftsgesetze - in einigen Bundesländern gibt es überhaupt kein Nachbarschaftsgesetz.
Lesen Sie doch was Baum -und Sträucherabstände angeht einfach einmal den Tread vom "fleissigenliesschen" durch. Die einzelnen Nachbarschaftsgesetze der Bundesländer kann man sich aus dem Internet runterladen.
mfg Bauloewe
Hallo,
wie verhält es sich dann, wenn A Nachbarn B mündlich und später schriftlich bittet, die Abstandsregeln einzuhalten und B die gesetzte Frist verstreichen lässt und nichts weiter unternimmt? A hat in dem Schreiben mitgeteilt, dass er die Bäume, die den gesetzlichen Abstand nicht einhalten auf Kosten von B entfernen läßt. Wen kann man für solche Arbeiten beauftragen. Was macht A, wenn sich B dann weigert die Kosten zu übernehmen?
Gruß
Christian
wie verhält es sich dann, wenn A Nachbarn B mündlich und später schriftlich bittet, die Abstandsregeln einzuhalten und B die gesetzte Frist verstreichen lässt und nichts weiter unternimmt? A hat in dem Schreiben mitgeteilt, dass er die Bäume, die den gesetzlichen Abstand nicht einhalten auf Kosten von B entfernen läßt. Wen kann man für solche Arbeiten beauftragen. Was macht A, wenn sich B dann weigert die Kosten zu übernehmen?
Gruß
Christian
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