Aussitzen oder reagieren?

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Moderator: Klaus

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rontava
Beiträge: 1
Registriert: 30.03.2007, 19:57

Aussitzen oder reagieren?

Beitrag von rontava » 30.03.2007, 21:05

Hallo,
folgender Fall:
A: Frau alleinstehend ist vor zwei Wochen in eine Mietwohung in einem Mehrfamilienhaus in den 1. Etage eingezogen. Bereits beim Einzug gabs Ärger mit B: altes Ehepaar in der Wohnung darunter: beim Möbelschleppen ist man versehentlich an die Tür von B gestoßen woraufhin B in ziemlich unfreundlichem Ton aus ihrer Wohnung kamen und sich beschwerten. A entschuldigte sich und man dachte die Sache sei erledigt.
Ein paar Tage später wurde A von B angesprochen, dass sie sich doch an die Hausordnung halten solle und das duschen nachts um 2.30h unterlassen solle, da sie sich sonst beschweren würden. A versicherte, dass sie nachts nicht duschen würde, da sie Schicht arbeite und von 23h bis 6.30h garnicht zu Hause wäre (alles in nettem Ton, da man es sich ja nicht gleich in der 1. Woche mit den neuen Nachbarn verscherzen möchte). B gab sich damit einigermaßen zufrieden und erzählte
auch gleich dass sie mit der Vormieterin (90 J. alte Frau) auch schon solche Probleme hatte wegen Ruhestörung und sehr froh wäre, dass diese ausgezogen wäre.
Gestern nun Sturm klingeln bei A von B, dass es ihr nun reiche, dass sie nachts alle 20 min die Toilettenspülung betätigt hätte, B beim nächstemal die Polizei rufen würde um die Wohungstür aufbrechen zulassen wenn sie nicht auf das klingeln reagieren würde. A versicherte wieder, das sie nachts arbeiten gewesen ist. B beschimpfte A als Lügnerin und wollte in die Wohnung gelassen werden um im Badezimmer zu überprüfen, ob A dort Veränderungen vorgenommen habe. A verweigerte dies woraufhin B ungehalten wurde, weiter Einlass forderte und drohte sich bei der Hausverwaltung zu beschweren und Anzeige zu erstatten. Daraufhin beendete A das Gespräch.
Nun meine Fragen:
1. Wie ist das genau mit der Badbenutzung in der Nacht? (in der Hausordnung ist nichts zu finden)
2. Würde die Polizei oder Feuerwehr aufgrund solch einer Beschwerde nachts eine fremde Tür aufbrechen wenn nicht auf klingeln reagiert wird?

Und wie würdet ihr reagieren? Abwarten was noch kommt oder als 1. reagieren (Hausverwaltung anschreiben oder ähnliches) ?
A ist natürlich ganz schön fertig, da sie erst vor zwei Wochen dort eingezogen ist und nun am liebsten wieder raus würde..aber das kann doch nicht die Lösung sein....

Danke für Eure Anworten!

Gruss rontava



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Klaus
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Beitrag von Klaus » 30.03.2007, 21:45

1. Wie ist das genau mit der Badbenutzung in der Nacht? (in der Hausordnung ist nichts zu finden)
Also man kann aufs Klo wenn man muss.
2. Würde die Polizei oder Feuerwehr aufgrund solch einer Beschwerde nachts eine fremde Tür aufbrechen wenn nicht auf klingeln reagiert wird?


Solange kein Geräusch zu hören ist gehen die einfach wieder. Wenn man jedoch Lärm in der Wohnung macht (Schlagzeug) spielen dann macht die Feuerweg die Tür auf.

Ich würde bei der Polizei die Rufnummer meiner Arbeitsstelle hinterlassen um dem vorzubeugen.

Vermutlich hat der Nachbar eine an der Waffel. Dagegen kann man wenig machen. Wenns schlimmer wird per einstweiliger Verfügung jeden direkten Kontakt untersagen.

Wenn der Vermieter die Probleme verschwiegen hat könnte man den auch mit Regressforderungen belangen falls man wieder ausziehen muss.

Ich würde mal statt freundlichkeit mit schärferem Ton reagieren

Klaus

Bauloewe
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Re: Aussitzen oder reagieren?

Beitrag von Bauloewe » 31.03.2007, 12:04

rontava hat geschrieben: Gestern nun Sturm klingeln bei A von B

Und wie würdet ihr reagieren? Abwarten was noch kommt oder als 1. reagieren (Hausverwaltung anschreiben oder ähnliches) ?
A ist natürlich ganz schön fertig, da sie erst vor zwei Wochen dort eingezogen ist und nun am liebsten wieder raus würde..aber das kann doch nicht die Lösung sein....
Hallo,

augenscheinlich ist die Nachbarin B ein wenig gaga. Ich würde versuchen der Dame so gut es geht aus dem Weg zu gehen und auf Sturmklingeln nicht mehr zu reagieren (notfalls wenn besagte Dame sturmklingelt, die Klingel abstellen). Ansonsten würde ich abwarten was noch kommt. Die "liebeswürdige " Nachbarin B hat überhaupt nichts zu fordern was den Einlass in die Wohnung von A angeht. Sollte sie gewalttätig werden in Form von gegen die Haustür treten, dann Anzeige wegen Sachbeschädigung.

mfg Bauloewe

der genervte
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Registriert: 01.03.2007, 12:11

Beitrag von der genervte » 05.04.2007, 09:51

hören A mit der freundlichkeit auf. das bringt ganz offensichtlich nichts.
gewöhnen A sich einen schärferen ton an. wird sturm geklingelt, beschweren A sich beim vermieter. passiert das nachts: prüfen A die möglichkeit einer anzeige (mobbing, psychterror oder wer weiss was noch).
A können dem ja anbieten, dass er ausziehen soll. gibt da so orte namens sanatorium, oder schenken A dem ein zelt für die wüste gobi ;-)

mal im ernst: die nachbarin hat nichts zu fordern, das geht nur über den vermieter. und da B offensichtlich lügen erzählt, gehen A wegen übler nachrede vor. unterhalten A sich mal so, dass der nachbar alles hört und reden laut über ihren (dann natürlich falschen) schichtplan. mal sehen, was dann passiert.
ansonsten: einen sehr scharfen ton an den tag legen.

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fleetwood
Beiträge: 1
Registriert: 14.04.2007, 12:27

Beitrag von fleetwood » 14.04.2007, 12:45

Also ich habe vor ca. 8 Jahren im Alter von ca. 40 J. ähnlich unerklärliches erlebt...kurzum...ich habe es 50 mal "nachgebend" und mit Engelszunge versucht, bis die alternden Nachbarn sprich er einmal sonntags gegen 08.00 Uhr morgens bei mir klingelten und ich ihm lauthals anbot ihn aus dem Flurfenster im 3. Stock zu werfen wenn er mich noch einmal anquatschen würde.

Fortan wechselte er offenbar ängstlich die Straßenseite wenn ich mich näherte. Als ich aufs Garagentor zuging um das Auto heraus zu holen, wechselte er ebenfalls die Str.seite, obwohl er zig Jahre lang gewöhnt war vor der Garage rauchend auf seine Holde zu warten.

Sprich, ich hatte fortan meine Ruhe. Unser gemeinsamer Hausbesitzer war ein Kumpel von ihm aber konfliktarm und fragte somit stets nur übern Rücken durch die Brust in die Augen ob denn alles klappen würde im Haus. Ich antwortete stets mit einem klaren ja.

Sicherlich ist die Tatsache meiner einmeterundneunzig Zentimer und 120 kg sicherlich nicht unerheblich. Wichtiger ist das nach aussen getragene Selbstbewusstsein also die mentale Größe.


Nach meiner Erfahrung gibts mehrere Möglichkeiten, z. B.: stellen (also Stellung/Position beziehen) oder kuschen (also nachgeben).

Beides hat Nachteile: Stellen ist mit innerer ggf. sogar aufbrausender und äussernder Wut zu tun und kostet Nerven. Kuschen geht ans Selbstwertgefühlskleid ;-)

Ich habe auch die Erfahrung gemacht, dass wenn ich solchen Spinnern nachgebe sie Oberwasser kriegen und immer frecher werden. Fauche ich sie an, kuschen sie in der Regel und maulen nur hintenrum.

Optimal finde ich saloppe Gelassenheit und Coolness, also den Nachbarn auslachen und signalisieren, dass ich drüber steh. Da muss man aber echt cool sein.

Ich persönlich rate im Zweifelsfall bereits im Vorfeld aktiv zu werden und den Wind aus den Segeln zu nehmen. Z. B. in Form von "durch die Blume" den Eigentümer informieren in etwa mit dem Tenor: Wo bin ich denn hier eingezogen in was für ein Proletenhaus.

Freundlichkeit sorgt meines Erachtens, wie bereits erwähnt, dafür, dass der Gegenüber Oberwasser kriegt.

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