Hässliche Mauer am Hauseingang und Änderung des Bauvorhabens

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Moderator: Klaus

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wolfgang
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Hässliche Mauer am Hauseingang und Änderung des Bauvorhabens

Beitrag von wolfgang » 30.03.2007, 22:19

Hallo,

mich würde die Meinung der Formumsteilnehmer zu folgendem Problem interessieren.

- A teilt das Haus als Reihenhaus mit einem Nachbarn B. Beide haben die Hauseingänge nebeneinander.
- Jetzt hat B seinen Eingang durch einen Anbau nach vorne versetzt und der Teil der Mauer, der zum Hauseingang von A gerichtet ist, ist absichtlich nicht verputzt und krum gemauert mit kleinen Mauerresten. (A und B leben seit Jahren im Zoff nebeneinander).
- Nach einer Anzeige und einem Verfahren vor Gericht, mit dem Inhalt, dass B dies beheben soll, meinte eine Richterin, sie findet auch, dass das sehr hässlich ist und sicher mit Absicht krum, aber das Gesetz wegen "Verunstaltung" gilt nur für öffentliche und landschaftliche Merkmale.
==> Es kann alles bleiben wie es ist!

Theoretische Frage: B kann also einen riesen Haufen Mist vor der Eingangstür von A abladen, oder ein hässliches Grafitti, das nur im Eingangsbereich von A sichtbar ist (30cm neben der Tür), ohne das A was dagegen tun kann? Der Eingangsbereich eines Hauses ist doch eigentlich repräsentativ und man geht täglich mehrmals daran vorbei und auch Gäste, Nachbarn, etc. sind andauernd damit konfrontiert.

- Weiter gab es einen Bauantrag von B für den obigen Ausbau mit Bauplänen, die A als Nachbar genehmigen musste, was A auch getan hat. Das Resultat nach dem Bau weicht aber in vielen Stellen massiv von dem ursprünglichen Plan ab und wirft neue Streitpunkte auf.
- Auch das ist wohl rechlich gesehen egal, da nach einer erteilten Bau-Genehmigung jeder wohl das machen darf, was er will und man muss sich nicht an den "freigegebenen" Plan halten. z.B. wurden in diesem hypotetischen Fall eine Regenrinne versetzt und geteilt, ein gemeinsames Vordach geteilt und auf einer Seite um ca. 20cm höher gebaut (als genehmigt). Wie gesagt, laut dieser Richterin ist das "doch egal ..."

==> Warum gibt es Baugenehmigungen und warum muss man sich nicht daran halten?

Weitere Meinungen un evtl. Möglichkeiten damit umzugehen würden mich interessieren, da A sicherlich mit den Nerven fertig ist!

Danke,
Wolfgang



Artikel lesen
Falsch rum parken

Die Antwort ist in Deutschland in der Straßenverkehrsordnung §12 StVO geregelt. Dort steht das man zum parken den rechten Seitenstrafen nutzen muss, gemäß § 12 Abs. 4 Satz 1 StVO. Voraussetzung ist das der Fahrbahnrand ausreichend befestigt ist. Wenn Seitenparkstreifen .....

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Klaus
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Beitrag von Klaus » 30.03.2007, 22:41

Nach einer Anzeige und einem Verfahren vor Gericht
Wohl eher einer Klage ? Da entscheidet der Richter nur ob das was man beantragt gemacht werden muss. Wenn man nichts sinnvolles beantrag hat man schin verloren.
Man hätte prüfen lassen sollen ob für diesen Anbau keine Anstandflächen eingehalten hätten werden müssen. Da gibt evtl das Nachbarrecht her.

Ob das Bauamt das genemigen muss oder nicht entscheidet das Bauamt nach Bebauungsplan und den sonstigen Bau-Vorschriften.

Am besten was vor die Mauer pflanzen und schon ist der Dreck weg. Oder selber dafor eine weitere Sichtmauer setzen. Das ist genemigungsfrei.

Die Idee mit dem Mist bringt nichts denn dagegen gibts Gesetze.

Klaus

P.S. Mal das Nachbarrecht lesen
P.S. Da ist der Grund warum freistehende Häuser teurer sind

Bauloewe
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Beitrag von Bauloewe » 31.03.2007, 10:28

Hallo,

hier können A und B, wenn sie wollen "ewig streiten". Wir haben in unserer Nachbarschaft auch zwei Streithähne, die schon seit ewigen Zeiten darüber streiten wie denn die Einfriedung ihrer Gärten aussehen soll. Sagt der eine Lösung 1 sagt der andere garantiert Lösung 2. Ich würde genau das machen was Klaus gesagt hat. Bepflanzen oder aber selber etwas auf meiner Seite daneben bauen.

mfg Bauloewe

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