Windräder auf dem Balkon
Moderator: Klaus
Windräder auf dem Balkon
Die Parteien [M]ieter einer Wohnung und [E]igentümerin der selbst genutzten Wohnung in einem 9 Parteien Haus.
M zieht vor 5 Jahren in die Wohnung. Welche sich neben der Wohnung von Frau E befindet.
E fühlt sich seid dem gestört durch Grillen auf dem Balkon was 3-4 mal im Jahr vorkommt.
Durch das spielende Kind (8 Jahre) von M, im Garten der zum Haus gehört.
E hat dem Kind von M verboten die Gemeinschafts-Toilette im Keller zu nutzen.
Das sind nur einige Beispiele. M hat gelernt darüber zustehen und Frau E wie Luft zu behandeln das hat M in den letzten 3 Jahren viel Ärger und Nerven erspart.
Das ist schlimm aber nicht die Krönung. E will M jetzt verklagen, weil M seid über 2 Jahren Windräder (Kinderspielzeug mit einem Durchmesser von ca. 40 cm) auf dem Balkon hat. E fühlt sich durch die Bewegung der Räder gestört und durch Laufgeräusche.
Damit geht E zu weit denn es gibt keine Laufgeräusche und M sieht das als massiven Eingriff in die Privatsphäre von M.
Wie kann M sich vor E schützen?
M zieht vor 5 Jahren in die Wohnung. Welche sich neben der Wohnung von Frau E befindet.
E fühlt sich seid dem gestört durch Grillen auf dem Balkon was 3-4 mal im Jahr vorkommt.
Durch das spielende Kind (8 Jahre) von M, im Garten der zum Haus gehört.
E hat dem Kind von M verboten die Gemeinschafts-Toilette im Keller zu nutzen.
Das sind nur einige Beispiele. M hat gelernt darüber zustehen und Frau E wie Luft zu behandeln das hat M in den letzten 3 Jahren viel Ärger und Nerven erspart.
Das ist schlimm aber nicht die Krönung. E will M jetzt verklagen, weil M seid über 2 Jahren Windräder (Kinderspielzeug mit einem Durchmesser von ca. 40 cm) auf dem Balkon hat. E fühlt sich durch die Bewegung der Räder gestört und durch Laufgeräusche.
Damit geht E zu weit denn es gibt keine Laufgeräusche und M sieht das als massiven Eingriff in die Privatsphäre von M.
Wie kann M sich vor E schützen?
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Scheinbar begünstigt das Arbeiten und die Bezahlung der Grundstücke die verbreitete Ansicht das es sich um Besitz handelt. Zumindest aber ist der Anwohner der Erfüllungsgehilfe der Gemeinde und muss zwingen für Recht und Ordnung sorgen.
In einer Großstadt im Sü.....
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Muss M sich alles gefallen lassen? E hat nun das Maß des Ertragbaren überschritten denn irgendwann ist Schluss und warum soll M immer nachgeben denn der Balkon gehört nicht zu E Ihrer Wohnung sondern zu M seiner. Und gibt es nicht so etwas wie ein Recht auf Privatsphäre? Wozu auch die Wohnung mit dem Balkon gehört?
Man darf alles machen was andere nicht stört oder in Ihrem Leben beeinträchtigt. Nun kann der Nachbar klagen und je nach dem wie die Beeinträchtigung der Amtsrichter sieht gewinnt der eine oder der andere.
Meinst endet das in einem Vergleich bei dem dann beide Geld los sind.
Aber Klagen kann jeder - das kann man nicht verhindern.
Das ist wie in der Schule - eine bekommt immer Prügel - und kommt die Mama gibts eine extra drauf - das endet wenn die Schule um ist.
Später ist der Geprügelte dann prlötzlich der neue Chef und teilt auch mal aus
Klaus
Meinst endet das in einem Vergleich bei dem dann beide Geld los sind.
Aber Klagen kann jeder - das kann man nicht verhindern.
Das ist wie in der Schule - eine bekommt immer Prügel - und kommt die Mama gibts eine extra drauf - das endet wenn die Schule um ist.
Später ist der Geprügelte dann prlötzlich der neue Chef und teilt auch mal aus
Klaus
Re: Windräder auf dem Balkon
Würde mich ja schon interessieren, was aus der Sache geworden ist!
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