Abwasser Kanalreinigung bei Reihenhäusern, wer zahlt ?

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Moderator: Klaus

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andreas
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Abwasser Kanalreinigung bei Reihenhäusern, wer zahlt ?

Beitrag von andreas » 28.02.2009, 15:03

An einem Stichweg mit 7 Reihenhäusern, welche an einem Privatweg liegen der Anteilig den Anwohnern gehört (bzw. Erbpacht). In diesem Weg liegt eine Abwasserleitung welche am Ende des Weges in eine Hauptleitung mündet. Nun hatte das Haus am beginn der Leitung (erster Wassereinleiter) eine Verstopfung, der folgende Kontrollschacht an dem bis dahin nur dieses Haus angeschlossen ist war fast vollgelaufen.
Dort drückte das Wasser in den Keller heraus. Der Besitzer beauftragte eine Kanalreinigung und meinte die 5 Anlieger bis zum nächsten Kontrollschacht müsster das Anteilig mitbezahlen.
Meine Frage:
Ab wann ist für die Abwasserleitung eigentlich die Stadt zuständig ?
Wenn die Stadt nicht zuständig ist gilt dann das Verursacher Prinzip ( die folgenden Häuser hatten kein Problem)?
Müssten alle 7 Hausbesitzer zahlen, oder ginge das von Kontrollschacht zu Kontrollschacht(es gibt noch einen bei Haus 2)
Zuletzt geändert von andreas am 01.03.2009, 20:36, insgesamt 1-mal geändert.



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Beitrag von Klaus » 02.03.2009, 11:40

Also zuständig ist der Eigentümer des Kanals. Der die Kosten dann aber auf die Nutzer umlegen kann je nachdem wie die das vertraglich geregelt haben. Das hier alle Eigentümer des Weges sind zahlen alle.

Jedoch ist es sehr unwahrscheinlich das eine Leitung von 7 Häuser zu geht und nur ein Haus Rücklauf hat. So eine Verstopfung wirkt sich mehr aus.

Also müsst man man sehen wo die Verstopfung war.

Die Leitung des Hauses bis zum Kanal gehört wohl dem Hausbesitzer, also zahlt der alleine. Dort setzen die Rohrreiniger meist an und fräsen bis zur Hauptleitung. Die hat auch einen ensprechenden Durchmesser. Man könnt mal die Rechnung genauer ausehen was denn mit welchem Werkzeug gemacht wurde.

Auchkann es sein das der Rohrreiniger einfach mal das Spülen der Hauptleitung verkauft hat obwohl es nicht nötig war.

K.

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