schutz moeglichkeiten gegen nervenden nachbarn

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Moderator: Klaus

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goerdi
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schutz moeglichkeiten gegen nervenden nachbarn

Beitrag von goerdi » 02.03.2009, 17:00

hallo !

ich habe schon vor geraumer zeit hier nen thread gestartet wo es um A, B und C und einen Durchgang geht. Hier die Fortfuehrung bzw. ein neues fiktives beispiel:
Nach dem der "schwarze" durchgang von eigentuemer A verschlossen wurde und Mieter C ausgezogen ist steht allem anschein nach mieter D schon parat.
der punkt ist das eigentuemer B seinem mieter C "versprochen" hatte fuer einen Duchgang ueber das Grundstueck von A zu sorgen (muendlich) (das hat C mal in einem gespraech so mit A berichtet) da jetzt mieter D "ins haus steht" und A befuerchtet das B das Spiel wieder von vorne anfaengt (FYI B ist ein rentner mit zuviel zeit) wuerde A interessieren wie er sich gegen B "Schuetzen" kann sprich vor Bombardements an Briefen usw. denn A geht das mittlerweile auf den Zeiger.
Ich meine jetzt sowas wie einstweilige verfuegung / klage auf unterlassung (chancen ???) oder gibts da noch Moeglichkeiten die A nicht kennt ?

gruss goerdi



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Klaus
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Beitrag von Klaus » 02.03.2009, 17:57

Man kann per Klage verbieten lassen das B A anspricht, anschreibt oder mit Briefpauben bewirft.

K.

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