Überstehendes Astwerk die 2te

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goerdi
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Überstehendes Astwerk die 2te

Beitrag von goerdi » 04.03.2009, 14:10

hallo !

B's Aeste (von sehr morschen alten Baeumen) haengen in in Hoehe von etwa 5 Metern etwa 1,5 bis 2 m ueber auf A's Grundstueck. Jetzt hat A an B per Einschreiben die Aufforderung gesandt, die Aeste bis zum XX.YY.ZZZZ zu entfernen da
a) die Baeme recht morsch sind (bei Wind fallen desoefteren kleinere Aeste runter)
und
b) sich A in naechster Zeit desoefteren in dem Bereich aufhalten muss weil er sein Grundstueck in dem Bereicht anlegen will (Rasen/Wiese etc.pp.)

B hat geantwortet er gedenke in naechster Zeit seinerseits den Garten anzulegen (wobei B nur Eigentuemer ist das Haus ist an wechselnde C's vermietet) aber seit 4 Monaten ist nichts passiert.
Jetzt schreibt A wieder an B mit einer letzten Frist bis zum XZ.YZ.ZZZZ bzw. zur Nennung eines verbindlichen Termins (welcher innerhalb von 6 Wochen liegt)

wenn B aber seiner "berufung" folgt wird er nix tun (wie immer eigentlich) oder sagen A moege sich an die mieter wenden.

Wie gehts dann weiter ? theorethisch kann A B dies ja dann uebern Anwalt schreiben lassen und B muss das Zahlen oder ?

gruss goerdi



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Klaus
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Beitrag von Klaus » 04.03.2009, 14:34

Um irgenwas zu fordern muss man erst man einen Anspuch haben. Der Anspruch auf Entfernung ist bei so großen Bäumen längst vorüber.
Nur weil A will muss B noch lange nichts machen.
Die Äste halten, also besteht kein Handlungsbedarf.

Den Anwalt zahlt man selber, es sein denn man hatte einen gesetzlichen Anspruch und den Gegene in Verzug gestezt

K.

goerdi
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Beitrag von goerdi » 04.03.2009, 15:06

hallo !

gut und schoen... auf dem grundstueck von B standen 3 Baeume der selben Art und Groesse. Einer der 3 wurde vor 2 jahren gefaellt nachdem ein Ast abgebrochen und das Nachbarhaus beschaedigt hat. (und der Rest vom baum hatte auch etwas "schlagseite") Und die anderen beiden sehen auch nicht besonders "gesund" aus (siehe 1. Post)
Fakt ist die Baeume halten den Grenzabstand ein und wachsen ja erst seit ein paar Jahren ueber die Grenze (ich schaetze mal 3 oder 4 jahre). Auch haben sie eine hoehe erreicht (die 5 m bezogen sich ja nur auf die Hoehe wo die Aeste ueberhaengen) wo sie im Falle eine Abknickens in Egal welche Richtung erhebliche Beschaedigungen an den Nachbarhaeusern anrichten koennten.
A hatte auch schon mal mit seinem Anwalt drueber geredet (da gings um was anderes) der hatte nur gesagt "in Verzug" setzen (das ist ja dann mit dem Einschreiben geschehen wenn er die Frist nicht einhaelt.) und dann zahlt er auch das Schreiben von A's Anwalt (Verzugskosten)
Das mit den Baeumen hat A in letzten Jahr zigmal zu B gesagt. weil wenn dich so ein Ast trifft biste mausetot und da nutzt es nix wenn B's Versicherung an die Hinterbliebenen zahlt.
A war auch im letzten jahr 2 meter daneben gestanden als ein unteram grosser ast an einem tag ohne wind (sommer sonne) neben ihm eingeschlagen ist (deswegen kam A dadrauf) und B hat sein Grundstueck auch nicht gesichert als das spielende Kinder (seien es die von A oder andere) sich drauf aufhalten koennten.
Und vor allem das mit dem Baum der halbwegs umgestuerzt ist, ist an einem Tag passiert ohn das viel Wind noetig war (zumal der ort Windmaessig recht geschutzt ist weil er zwischen den Haeusern ist)

Nachtrag: OK du sagts die Aeste halten, aber A sagt nein, B koennte ja auch meinen die halten, wie aber will B das ohne inaugenscheinnahme feststellen (der wohnt ja 300km weit weg)

gruss goerdi

Klaus
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Beitrag von Klaus » 31.03.2009, 16:35

OK du sagts die Aeste halten, aber A sagt nein
Dann wird das wohl ein Gutachter richten müssen
, B koennte ja auch meinen die halten, wie aber will B das ohne inaugenscheinnahme feststellen (der wohnt ja 300km weit weg)
Er muss nicht persönlich erscheinen, es reicht wenn er jemanden senden der sich das ansieht. Ist der Laie der Meinung OK hat er seinen Pflicht genüge getan.

k.

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