Beteiligung an Kanalreinigungskosten bei Reihenhäusern

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Moderator: Klaus

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Frieden
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Beteiligung an Kanalreinigungskosten bei Reihenhäusern

Beitrag von Frieden » 23.03.2009, 20:32

Ein ähnliches Thema habe ich hier schon gefunden. Ich hätte da aber noch eine andere Variante:

A, B,C und D wohnen in vier zusammenhängenden Reihenhäusern an einer kleinen Stichstraße. Alle vier Häuser besitzen separate Hausanschlüsse, wobei immer zwei Hausanschlüsse sich in den Vorgärten in einem Verteiler treffen und dann in einem gemeinsamen Abwasserrohr in den Kanal in der Stichstraße münden, der wiederum an die öffentliche Abwasserleitung in der Hauptstraße angeschlossen sind (Anmerkung: Erst in der Hauptstraße ist die Gemeinde für den Kanal verantwortlich).

Das Abwasser von A staute sich in dessen Keller zurück, so dass A davon ausging, dass sein Hausanschluss defekt oder verstopft war. Nachdem auch Selbsthilfe nicht erfolgreich war, hat A ein Kanalreinigungsunternehmen beauftragt. Zwischendurch wurde von A festgestellt, dass auch das Abwasser seines Hausnachbarn B im Keller von A landete. Bei der Säuberung des Kanals durch die Fachfirma mit Fräse, Spülung u.s.w wurde festgestellt, dass die ursächliche Verstopfung hinter dem Verteiler, der die Hausanschlüsse von A und B zu einem gemeinsamen Abwasserrohr vereinigt, lag. D.H. da dieses Rohr verstopft war konnten auch die Abwässer von B nicht mehr ablaufen und haben sich ihren Weg in den Keller von A gebahnt. B hat jedoch keinen Rückstau, da ja alles bei A gelandet ist. Die Rechnung für die Reinigung hat A als Auftraggeber bekommen. A geht davon aus, dass sich B - auch wenn dieser keine Probleme hatte - zur Hälfte an den Kosten beteiligen muss, da die Verstopfung in dem gemeinsamen Rohr hinter dem Verteiler war und beide als Verursacher in Frage kommen und wahrscheinlich auch beide dazu beigetragen haben. Liegt A richtig in der Annahme, dass B sich an den Kosten beteiligen müsste ?.



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Klaus
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Beitrag von Klaus » 23.03.2009, 22:25

Wie selbst erkannt zahlt der der den Auftrag erteilt hat und auf das "Geschwätz" der Abflussreiniger würde ich mich mal nicht verlassen.

Wer nun zahlen muss ist eine Sache die man genau prüfen muss.
Wessen Leitung ist es die benutzt wird, welche Rechte und Pflichten hat wer.

Benutzt man die Leitung eines Fremden und hat einen ensprechenden Nutzungsvertrag muss diese dafür sorgen das die Leitung die vereinbarte Güte hat. also müsste der reinigen. Hier könnte man sagen das man um Schaden abzuwenden zu Selbsthilfe gegriffen hat.

Das Problem wir sein das die anderen einfach bestreiten das es ein Problem in der eigenen Leitung gab. Dann hat man etwas beweisnot.

Das sinnvollste wäre ein Rückstauventil anzubringen, dann tritt das Problem weiter "hinten" auf :-)

A sollte man prüfen wessen Leitung das ist, ob es einen Eigentümer gibt. Oder eine Eigentümergemeinschaft, oder Nutzngsverträge oder oder ....
sich in den Vorgärten in einem Verteiler treffen
Die Leitung kann sich nur in einem Vorgarten treffen würde ich mal behaupten :-)
Abwasserrohr in den Kanal in der Stichstraße
Wessen Strasse ist das ?

Mal Grundbuch, Baulastenverzeicnis und Verträge prüfen. oder ist das ganze eine WEG ???


K.

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