Hallo,
A hat vor ein paar Jahren ein Grundstück mit Haus gekauft. Laut einem Grundriss des Grundstückes steht der Zaun von Nachbar B auf dem Grundstück von A. Es handelt sich um ca.: 15-20m² die A dadurch nicht nutzen kann. A hat das bis jetzt nicht gestört. Was ist, wenn A diese Fläche mal nutzen möchte? Kann B darauf bestehen wegen Gewohnheitsrecht oder sonstwas? Der Grundriss ist übrigens aus dem Grundbuch und damit auch aktuell.
MfG Andreas
Gewohnheitsrecht
Moderator: Klaus
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Gewohnheitsrecht
Zuletzt geändert von Andreas0815 am 01.04.2009, 13:00, insgesamt 1-mal geändert.
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Es gibt keine Gewohnheitsrechte.
Jedoch ist ein Plan aus dem Grundbuch nicht das Maß der Dinge. Eher aus dem Katasteramt. Aber man könnte ja mal die Grenzsteine suchen.
Stimmt es verlangt man ne Pacht, zumindet in Höhe der Steuern. Jedoch ist das der Anfang von Nachbarschaftsstreitigkeiten, wenn man also ne große Farm mit 1000 qm hat, würde ich es lassen wegen 20qm was zu sagen.
Klaus
Jedoch ist ein Plan aus dem Grundbuch nicht das Maß der Dinge. Eher aus dem Katasteramt. Aber man könnte ja mal die Grenzsteine suchen.
Stimmt es verlangt man ne Pacht, zumindet in Höhe der Steuern. Jedoch ist das der Anfang von Nachbarschaftsstreitigkeiten, wenn man also ne große Farm mit 1000 qm hat, würde ich es lassen wegen 20qm was zu sagen.
Klaus
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