Pflanzabstände in BW

Erst mal nur ein Forum für alles, wird getrennt wenn genug Einträge

Moderator: Klaus

Antworten
dandylam
Beiträge: 2
Registriert: 09.05.2009, 15:03

Pflanzabstände in BW

Beitrag von dandylam » 17.05.2009, 11:16

Hallo zusammen.
Folgendes Problem. B hat letzten Herbst eine Zierbirne (Pyrus calleryana), die bereits jetzt 4,50 m hoch ist im Abstand von 1,40 m zur Grundstücksgrenze von A gepflanzt.
Das Ganze spielt sich in Baden-Württemberg ab. Der Abstand für so einen Baum muß laut Nachbarrecht BW 2,0 m betragen. Nachbar B hat mit dem Baum an sich im Moment kein Problem, da er ihm weder die Sicht nimmt, noch die Sonneneinstrahlung beeinträchtigt. Mit überhängenden Ästen und herabfallenden Zierbirnen, die man nicht einmal essen kann, hätte B in der Zukunft allerdings ein großes Problem. Da der Baum bis zu 15 m hoch werden kann und einen Kronenumfang von über 5 Metern erreicht, würden die Äste ca 1 m auf B's Grundstück ragen. "Kein Problem", denkt dieser. Überhängende Zweige müssen ja laut § 910 BGB entfernt werden. Nicht so in BW. Dort müssen Zweige von Obstbäumen nur bis zu einer Höhe von 3 m entfernt werden. Nachbar A hat B zwar versichert, dass er den Baum immer schneiden wird. Auf so eine mündliche Aussage alleine will sich B aber nicht verlassen, angesichts der vielen Probleme die er auf diesem Board sieht und die nur dadurch entstanden sind, daß man nicht rechtzeitig reagiert hat und die Verjährungsfrist verstreichen ließ. Zu welcher Vorgehensweise würdet Ihr B raten.

Danke für die Antworten.

D.
Zuletzt geändert von dandylam am 17.05.2009, 22:11, insgesamt 1-mal geändert.



Artikel lesen
Straf und Zivilrechtliche Folgen eines Nachbarstreits

Nach einen im Zivilverfahren unwidersprochenem Vortrag des Nachbarn hält der Beklagte seit Sommer 2017 in seinem Grundstück einen Hahn und knapp ein duzend Hennen, die aber während der Nacht im Hühnerstall sind.

Der Hahn kräht bereits morgens um 4 Uhr täglich m.....

mehr Infos



Klaus
Site Admin
Beiträge: 4754
Registriert: 17.02.2007, 16:18

Beitrag von Klaus » 18.05.2009, 07:45

dass er den Baum immer schneiden wird.
würde nur gelten zwischen den Vertragparteien. Und man muss auch mal bedenken was soll "Baum immer schneiden" genau bedeuten. Da ist keine häufogkeit, bestimmte Höhe oder Breite angegeben. Einmal im Jahr zwei Blätter schneider wie vereinbart ?

Stellt sich die Frage ob 60cm mehr Abstand das wert sind. Denn nach dem Streit wird er ganz sicher nichts mehr schneiden. Und bei 10 Meter höhe ist das eh egal.

Ich persönlich finden Hecken und Bäume auf Nachbars Grundstück schön. Er hat Arbeit, ich Aussicht .

Rechtlich gibts nur die Klage innerhalb der Verjährungsfristen, man sollte bedenken das der Nachbar wechseln kann und dann gelten die Vereinbarungen nichts mehr.

K.
Um ein perfektes Haus muss eine 3 Meter hohe Mauer passen !

Antworten

Wer ist online?

Mitglieder in diesem Forum: 0 Mitglieder und 18 Gäste