Parken auf offenem Hof mit Parküplätzen

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Moderator: Klaus

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Silver
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Parken auf offenem Hof mit Parküplätzen

Beitrag von Silver » 20.05.2009, 10:11

A-O wohnen in einem Gebäudekomplex, zu dennen ein Hof mit Parkplätzen gehört. Die Zufahrt ist öffentlich. Im Hof sind Parkplätze für einen Supermarkt (gekennzeichnet durch Schilder).A-O haben Stellplätze --gehören zu den Wohnungen--, in einer verschlossenen Tiegarage.
Und es gibt freie unbeschilderte Parkplätze.

Z, der nicht dort wohnt parkt seit 5 Jahren seine Pkw auf einem nichtbeschildertem Parkplatz auf dem Hof und erhielt jetzt von der Verwaltung von A-O eine Unterlassungserklärung auf dem Hof zu Parken, muß Z dieser folgen?

Gruß

der Silberne



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Klaus
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Beitrag von Klaus » 20.05.2009, 11:21

Aber sicher doch, da man Unterlassungserklärungen abgibt und nicht erhält, muss man diesen unterschreiben und dem Verwalter geben. Danach zahlt man für jeden weiteren Verstoß die Strafe die vereinbart wird.

Sonst könnte das auch eine Unterlassungsanordnung gewesen sein, oder sonst was.

Man darf auf fremden Grundtsücken nicht parken

K.
Um ein perfektes Haus muss eine 3 Meter hohe Mauer passen !

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