A-O wohnen in einem Gebäudekomplex, zu dennen ein Hof mit Parkplätzen gehört. Die Zufahrt ist öffentlich. Im Hof sind Parkplätze für einen Supermarkt (gekennzeichnet durch Schilder).A-O haben Stellplätze --gehören zu den Wohnungen--, in einer verschlossenen Tiegarage.
Und es gibt freie unbeschilderte Parkplätze.
Z, der nicht dort wohnt parkt seit 5 Jahren seine Pkw auf einem nichtbeschildertem Parkplatz auf dem Hof und erhielt jetzt von der Verwaltung von A-O eine Unterlassungserklärung auf dem Hof zu Parken, muß Z dieser folgen?
Gruß
der Silberne
Parken auf offenem Hof mit Parküplätzen
Moderator: Klaus
Artikel lesen
Absetzen von Prozesskosten beim Hausbau
Genau gesagt die Kosten, die durch Rechtsstreitigkeiten im Zusammenhang mit der Errichtung eines Eigenheims entstanden sind können nicht als außergewöhnliche Belastungen steuerlich abzugsfähig sein.
In dem Fall ging es um den Fall das Eheleute einen Massivhaus Unt.....
mehr Infos
Aber sicher doch, da man Unterlassungserklärungen abgibt und nicht erhält, muss man diesen unterschreiben und dem Verwalter geben. Danach zahlt man für jeden weiteren Verstoß die Strafe die vereinbart wird.
Sonst könnte das auch eine Unterlassungsanordnung gewesen sein, oder sonst was.
Man darf auf fremden Grundtsücken nicht parken
K.
Sonst könnte das auch eine Unterlassungsanordnung gewesen sein, oder sonst was.
Man darf auf fremden Grundtsücken nicht parken
K.
Um ein perfektes Haus muss eine 3 Meter hohe Mauer passen !
Wer ist online?
Mitglieder in diesem Forum: 0 Mitglieder und 8 Gäste