Streitverkündung???

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Moderator: Klaus

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Dulli06
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Streitverkündung???

Beitrag von Dulli06 » 20.05.2009, 14:55

Hallo!
Folgender, fiktiver Fall:

Gemeinde A streitet sich mit Familie B (vorderliegendes Grundstück) um ein, nur persönlich beschränktes, Wegerecht.
Außerdem streitet sich Gemeinde A mit dem vor Jaaaahren in Handlung getretenen Notar um eventuelle Haftungsansprüche, wegen einer falschen Beurkundung des Kaufvertrages (Gemeinde wurde nicht auf die Gefahren des beschränkten Wegerechtes hingewiesen).
Nun wurde der Notar vom Landgericht dazu verurteilt, die daraus entstandenen Kosten zu tragen.
Gemeinde A versucht außerdem, den Kaufvertrag von damals als nichtig zu erklären, da der Vertreter der Stadt nicht bevollmächtigt genug gewesen sein soll. Antrag liegt noch beim Landgericht.
Nun bekommt Familie B Post vom Oberlandesgericht. Der Notar ist in Berufung gegangen, da er der Meinung ist, nicht haftbar gemacht zu werden, wenn der Vertrag für nichtig erklärt wird.
So weit, so gut.
In diesem Schreiben steht, dass Familie B der Streit verkündet wird mit der Aufforderung, dem Rechtsstreit auf Seiten der Gemeinde A beizutreten.
Was soll das??
Kennt sich jemand mit so einem Fall aus?

Lieben Gruß
Dullie06



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Klaus
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Beitrag von Klaus » 20.05.2009, 15:16

Der Notar meint das entweder die Stadt selber haftet oder eben B. Damit nun im Rechtsstreit die Stadt nicht alles auf B und einem Rechtstreit mit B nicht alles auf die Stadt geschoben wird macht man ein Verfahren.

Nach dem Motto der Notar ist niemals schuld. Der hätte normalerweise prüfen müssen ob die Parteien berechtigt sind.

K.
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Beitrag von Dulli06 » 20.05.2009, 15:29

Naja, nur hier ist das so, dass die Gemeinde den Streit verkündet hat.
Familie B soll der Gemeinde beitreten.
Aber Familie B liegt doch selber noch im Streit mit der Gemeinde!?
Ist das schlecht für Familie B?? :?

Klaus
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Beitrag von Klaus » 20.05.2009, 19:52

Die Gemeinde will vom Notar Schadenersatz, der Notar könnte nun erklären er habe auf das Betreiben von B und einen "unberechtigten Mitarbeiter" gehandelt. Damit würde diese wiederrum haften. Daher will die Gemeinde wohl das man auf Ihrer Seite die Schuld beim Notar sucht.

Da wird man wohl einen guten Anwalt brauchen der das gesamte Werk versteht und erkennt wie man da rauskommt.

Klaus
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Beitrag von Dulli06 » 20.05.2009, 19:58

Na, der ist zum Glück schon seit längerer Zeit informiert :wink:
hat aber z.Zt. Urlaub
Das verrückte daran ist ja, dass sowoh die Gemeinde als auch der Notar daran interessiert sind, dass der Vertrag nichtig ist. Bei erstreben das :?
Nur Familie B ist an einem gültigen Vertrag interessiert.
Und auch der Meinung, dass dieser entstanden ist.

Klaus
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Beitrag von Klaus » 20.05.2009, 20:57

Na der Notar ist deswegen interessiert daran da kein Schaden durch in entstanden ist wenn es keinen Vertrag gibt. Dann geben beide Parteien alles zurück und die paar Unkosten die B hatt sind nicht so schlimm. Für die würde dann der "falsche Stadtmitarbeiter" haften.

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Beitrag von Dulli06 » 20.05.2009, 21:01

nur, dass die Stadt dann den "alten" Kaufvertrag nicht genehmigt. Diese wird dann den damaligen Fehler mit dem Wegerecht bereinigen und dann Familie B zum Unterschreiben vorsetzen.......

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Beitrag von Klaus » 20.05.2009, 21:06

B sollte man das große Schadensersatzfass aufmachen. Die Stadt sollte merken was es kosten. Denn wenn B vom Kaufvertrag zurücktritt müsste die Stadt die Investitionen ins Haus schon ersetzen. Da die ja nicht rein dürfen wissen die nicht was gemacht ist.

Also mal für Umbauten ne 1/2 Mio erfinden und fordern......

Wobei ich mich gegen dicke Kohle vergleichen würde, denn vor Gericht und auf hoher See.... der Notar gibt nen Beutel Gold, die Stadt und der fehlerhafte Mitarbeiter auch.

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Beitrag von Dulli06 » 20.05.2009, 21:10

tja, mal sehen, was bei raus kommt :?
Schon verzwickt, das ganze. Läuft ja auch "erst" zwei Jahre.......

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