Streitverkündung???
Moderator: Klaus
Streitverkündung???
Hallo!
Folgender, fiktiver Fall:
Gemeinde A streitet sich mit Familie B (vorderliegendes Grundstück) um ein, nur persönlich beschränktes, Wegerecht.
Außerdem streitet sich Gemeinde A mit dem vor Jaaaahren in Handlung getretenen Notar um eventuelle Haftungsansprüche, wegen einer falschen Beurkundung des Kaufvertrages (Gemeinde wurde nicht auf die Gefahren des beschränkten Wegerechtes hingewiesen).
Nun wurde der Notar vom Landgericht dazu verurteilt, die daraus entstandenen Kosten zu tragen.
Gemeinde A versucht außerdem, den Kaufvertrag von damals als nichtig zu erklären, da der Vertreter der Stadt nicht bevollmächtigt genug gewesen sein soll. Antrag liegt noch beim Landgericht.
Nun bekommt Familie B Post vom Oberlandesgericht. Der Notar ist in Berufung gegangen, da er der Meinung ist, nicht haftbar gemacht zu werden, wenn der Vertrag für nichtig erklärt wird.
So weit, so gut.
In diesem Schreiben steht, dass Familie B der Streit verkündet wird mit der Aufforderung, dem Rechtsstreit auf Seiten der Gemeinde A beizutreten.
Was soll das??
Kennt sich jemand mit so einem Fall aus?
Lieben Gruß
Dullie06
Folgender, fiktiver Fall:
Gemeinde A streitet sich mit Familie B (vorderliegendes Grundstück) um ein, nur persönlich beschränktes, Wegerecht.
Außerdem streitet sich Gemeinde A mit dem vor Jaaaahren in Handlung getretenen Notar um eventuelle Haftungsansprüche, wegen einer falschen Beurkundung des Kaufvertrages (Gemeinde wurde nicht auf die Gefahren des beschränkten Wegerechtes hingewiesen).
Nun wurde der Notar vom Landgericht dazu verurteilt, die daraus entstandenen Kosten zu tragen.
Gemeinde A versucht außerdem, den Kaufvertrag von damals als nichtig zu erklären, da der Vertreter der Stadt nicht bevollmächtigt genug gewesen sein soll. Antrag liegt noch beim Landgericht.
Nun bekommt Familie B Post vom Oberlandesgericht. Der Notar ist in Berufung gegangen, da er der Meinung ist, nicht haftbar gemacht zu werden, wenn der Vertrag für nichtig erklärt wird.
So weit, so gut.
In diesem Schreiben steht, dass Familie B der Streit verkündet wird mit der Aufforderung, dem Rechtsstreit auf Seiten der Gemeinde A beizutreten.
Was soll das??
Kennt sich jemand mit so einem Fall aus?
Lieben Gruß
Dullie06
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Ab in den Süden
Hier spricht man Deutsch und hier leben viele Deutsche die man aus Funk und Fernsehen kennt. Glaubt man Sendungen wie „Goodby Deutschland“ werden es laufend mehr. Jährlich besuchen mehrere Millionen Deutsche die Balearen. Nicht umsonst wird Mallorca auch das 17 Bundesland bezeich.....
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Der Notar meint das entweder die Stadt selber haftet oder eben B. Damit nun im Rechtsstreit die Stadt nicht alles auf B und einem Rechtstreit mit B nicht alles auf die Stadt geschoben wird macht man ein Verfahren.
Nach dem Motto der Notar ist niemals schuld. Der hätte normalerweise prüfen müssen ob die Parteien berechtigt sind.
K.
Nach dem Motto der Notar ist niemals schuld. Der hätte normalerweise prüfen müssen ob die Parteien berechtigt sind.
K.
Um ein perfektes Haus muss eine 3 Meter hohe Mauer passen !
Die Gemeinde will vom Notar Schadenersatz, der Notar könnte nun erklären er habe auf das Betreiben von B und einen "unberechtigten Mitarbeiter" gehandelt. Damit würde diese wiederrum haften. Daher will die Gemeinde wohl das man auf Ihrer Seite die Schuld beim Notar sucht.
Da wird man wohl einen guten Anwalt brauchen der das gesamte Werk versteht und erkennt wie man da rauskommt.
Klaus
Da wird man wohl einen guten Anwalt brauchen der das gesamte Werk versteht und erkennt wie man da rauskommt.
Klaus
Um ein perfektes Haus muss eine 3 Meter hohe Mauer passen !
Na, der ist zum Glück schon seit längerer Zeit informiert
hat aber z.Zt. Urlaub
Das verrückte daran ist ja, dass sowoh die Gemeinde als auch der Notar daran interessiert sind, dass der Vertrag nichtig ist. Bei erstreben das
Nur Familie B ist an einem gültigen Vertrag interessiert.
Und auch der Meinung, dass dieser entstanden ist.
hat aber z.Zt. Urlaub
Das verrückte daran ist ja, dass sowoh die Gemeinde als auch der Notar daran interessiert sind, dass der Vertrag nichtig ist. Bei erstreben das
Nur Familie B ist an einem gültigen Vertrag interessiert.
Und auch der Meinung, dass dieser entstanden ist.
Na der Notar ist deswegen interessiert daran da kein Schaden durch in entstanden ist wenn es keinen Vertrag gibt. Dann geben beide Parteien alles zurück und die paar Unkosten die B hatt sind nicht so schlimm. Für die würde dann der "falsche Stadtmitarbeiter" haften.
K.
K.
Um ein perfektes Haus muss eine 3 Meter hohe Mauer passen !
B sollte man das große Schadensersatzfass aufmachen. Die Stadt sollte merken was es kosten. Denn wenn B vom Kaufvertrag zurücktritt müsste die Stadt die Investitionen ins Haus schon ersetzen. Da die ja nicht rein dürfen wissen die nicht was gemacht ist.
Also mal für Umbauten ne 1/2 Mio erfinden und fordern......
Wobei ich mich gegen dicke Kohle vergleichen würde, denn vor Gericht und auf hoher See.... der Notar gibt nen Beutel Gold, die Stadt und der fehlerhafte Mitarbeiter auch.
K.
Also mal für Umbauten ne 1/2 Mio erfinden und fordern......
Wobei ich mich gegen dicke Kohle vergleichen würde, denn vor Gericht und auf hoher See.... der Notar gibt nen Beutel Gold, die Stadt und der fehlerhafte Mitarbeiter auch.
K.
Um ein perfektes Haus muss eine 3 Meter hohe Mauer passen !
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