Getarnte Videokamera

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Moderator: Klaus

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Bennyhase
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Getarnte Videokamera

Beitrag von Bennyhase » 25.05.2009, 10:47

Guten Morgen,
angenommen, es schwelt seit einigen Wochen ein Nachbarschaftsstreit wegen eines Wegerechts, welches dem Nachbarn "B" im Grundbuch eingetragen ist.
Zur Überwachung und Protokollierung eines eventuellen Verstoßes des unerlaubten Betretens von Nachbar "A" hat nun Nachbar "B" eine Videokamera hinter einem Fenster im ersten Stock installiert.
Diese Kamera kann vom Nachbarn "A" gesehen werden, obwohl diese Kamera getarnt ist (jedoch ist ein Typenschild zu erkennen und eine Modellnummer an der Frontseite unterhalb eines Objektives, beides gut lesbar).
Diese Kamera sieht Grundstück von "A" teilweise ein, den Privatweg von "B" selbst, jedoch auch weiterführend Grundstück von Nachbar "C", öffentliche Straße und gegenüberliegendes Grundstück der öffentlichen Straße von Nachbar "D". Grundstück von Nachbar "C" enthält auch Kundenparkplätze, die ebenso überwacht sind.

Wie kann Nachbar "A" (um den es hier primär geht) dagegen vorgehen, da die Kamera nicht sichtbar außen angebracht ist?
Kamera steht auf Büchern und ist jederzeit justierbar auf komplettes Grundstück von "A" mit Blick ins Wohn- und Kinderzimmer sowie Garten.
Beweis gestaltet sich schwierig, da ein Fotografieren der Kamera von "A" ebenfalls einen Eingriff in die Privatspähre von "B" mit sich bringt (da Kamera getarnt hinter Scheibe aufgestellt).

Gruß,
Bennyhase



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Absetzen von Prozesskosten beim Hausbau

Genau gesagt die Kosten, die durch Rechtsstreitigkeiten im Zusammenhang mit der Errichtung eines Eigenheims entstanden sind können nicht als außergewöhnliche Belastungen steuerlich abzugsfähig sein.


In dem Fall ging es um den Fall das Eheleute einen Massivhaus Unt.....

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Klaus
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Beitrag von Klaus » 25.05.2009, 11:45

Beweis gestaltet sich schwierig
Keine Freunde oder Bekannt, das kann man auch nen Notar beauftragen mal zu kommen und zu schauen.

Jedoch was beweist das denn, da steht eine Kamera auf der Fensterbank. Könnte ja dort auch abgestellt sein.
Zur Überwachung und Protokollierung eines eventuellen Verstoßes des unerlaubten Betretens von Nachbar "A"
Wenn das Betreten nicht erlaubt ist. Ein unbelastetes Grundstück das mir gehört kann ich filmen. Das nun andere Grundstücke mitgefilmt werden könnte auch durch die Aufnahmetechnik verhindert werden, sieht man also nicht. Und soooo weit filmen die eh nur noch Umrisse die nichts erkennen lassen.

K.
Um ein perfektes Haus muss eine 3 Meter hohe Mauer passen !

Bennyhase
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Beitrag von Bennyhase » 25.05.2009, 11:56

so einfach ist das denke ich nicht.
Es gibt doch immer wieder Urteile, wonach alleine Kameraatrappen nicht aufgestellt werden dürfen. Insofern also auch eine Kamera, die dort ev. nur abgestellt ist, sollte - wenn jemand sich dadurch gestört fühlt - zu entfernen sein.
Unbelastet stimmt nicht ganz: Nachbar "A" hat durchaus ebenfalls ein Wegerecht, welches aber nur zum Zwecke der Öltankbefüllung erteilt wurde.
Das Kameraobjektiv zeigt im vorliegenden Falle eindeutig auf das Grundstück von A und B, die Entfernung ist nebensächlich. Der sich von der Kamera gestörte "A" ist zufälligerweise erfahrener Kameramann beim Fernsehen und kann sehr gut einschätzen, welchen Winkel diese Kamera erfährt und was diese Art Kamera zu leisten vermag. Außerdem leuchtet ab und an eine Aufnahmeleuchte. Selbst wenns eine Atrappe ist, muß man sich das nicht gefallen lassen.
Der Hinweis zur Beweissicherung ist hilfreich, danke.

Klaus
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Beitrag von Klaus » 25.05.2009, 12:22

Es gibt immer Urteile für alles. Ist klar wenn jemand 10 fest montierte Kameras installiert, behauptet die wären zu Abschreckung das ein Richter urteilt das die weg müssen.

Erst wenn es ein Urteil gibt das die zufällg auf der Fensterban liegende defekte Kamera weg muss würde ich das glauben. So ein Urteil finde ich nicht.

die lustigen Urteile kommen deswegen zustande da die Prozessparteien nicht taktisch sondern meist hirnlos auf Ihr "Perönliches" Recht beharren.

K.

P.S Hat keiner einen Laserpointer den man von weit weg auf die Linse richtet.
Um ein perfektes Haus muss eine 3 Meter hohe Mauer passen !

Tobias Claren
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Beitrag von Tobias Claren » 18.11.2009, 02:25

Hallo zusammen...


Wenn ein Nachbar (oder irgendwer) filmen will, geht das doch auch unsichtbar.
Daher könnte man vermuten dass die öffentlich sichtbare Kamera Selbstzweck ist. Genau so wie eine Attrappe.

Evtl. filmt der Typ ja nicht nur hinter der Scheibe.
Oft kommen sie wohl auch raus wenn man in den Garten geht.
Da ist es Glück, wenn es kein alter Zausel in der Unterhose ist (wie schon bei RTL gesehen).
Evtl. will er nicht nur beaobachten sondern trägt eine Kamera am Körper?
Das muss man nicht sehen, die gibt es klein wie eine Kaugummipackung mit falschem Kleidungsknopf als Linse und wird hinter dem Hemd oder Jacke angebracht. Interne 8GB für Stundenlanges aufzeichen in VGA-Qualität mit 30 Bildern pro Sekunde in Farbe mit Ton für unter 20 Euro (Short-Link de Token 15188).

Aus informativen Gründen:
LINK : http://img195.imageshack.us/img195/4262 ... kleidu.jpg
Es handelt sich um allgemeine Angaben und ist nicht 1:1 das Angebot eines Händlers.


Wenn ich keine echte Kamera dabei habe die sich ungefährlich (für das Lenken des Fahrzeuges) bedienen lässt, halte ich einem Drängler und Lichthuper auch schon mal ein Schnurlostelefon (nicht mal ein Mobiltelefon mit Kamera) nach hinten, wenn ich nichts anderes habe.
Ist doch besser als der Mittelfinger, kostet vor allem nichts.
Aber der "Ertappte" weiß nicht was da noch kommen könnte.

Wenn man eine Driving Cam verbaut hat (werden angeblich von einigen Versicherungen bezahlt oder durch niedrige Beiträge belohnt) sieht der Täter nicht dass er gerade gefilmt wurde (neben Sicherung bei Unfällen gibt es auch einen Knopf zum manuellen Auslösen). Es fehlt also der "persönliche Moment".
Beim Thema Radarfallen bemängeln die Kritiker das fehlen dieses Momentes bei Radarfallen die nicht mehr Blitzen und erst irgendwann die Rechnung kommt.
Daher wäre es pädagogisch, wenn man nicht nur filmt und an die Polizei weitergibt sondern auch hinten einen kleinen einschaltbaren Schriftzug drin hat :wink: . "Sie werden gefilmt" oder so ähnlich.


Grüße...

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