Grenzbepflanzung

Erst mal nur ein Forum für alles, wird getrennt wenn genug Einträge

Moderator: Klaus

Antworten
dershane2002
Beiträge: 2
Registriert: 30.05.2009, 07:32

Grenzbepflanzung

Beitrag von dershane2002 » 02.06.2009, 07:54

Moin
B habe folgendes Problem
B h abe eine 30m lange Grenze zu Nachbar A
ca in der Mitte steht ein 12m langes Carport
mein Nachbar hat seinen Teil sehr stark bepflanzt
leider hat er alles zu sehr an die Grenze geplanzt,jetzt ist dr Bewuchs
teilwweise schon 4m hoch und wuchert 3m zu mir rüber
Bäume sind mit einem Grenzabstand von 0,50 zur Grenze gepflanzt worden
B Frage ist folgende ,welchn abstand muß man bei der bepflanzung einhalten und wie ist es mit dem beschneiden der überhängenden Äste und Büsche
wer weiß Rat



Artikel lesen
Es gibt keine Gewohnheitswegerechte – Aber

Wegerechte

Das alleine kann man natürlich so nicht stehen lassen. Denn auch eine Gewohnheit resultiert auf eine Erlaubnis oder Vereinbarung. Selbst das stillschweigende Dulden ist eine Vereinbarung an die sich die Nachbarn halten müssen. Das Problem ist aber das solche Vereinbarungen gekündig.....

mehr Infos



Klaus
Site Admin
Beiträge: 4754
Registriert: 17.02.2007, 16:18

Beitrag von Klaus » 02.06.2009, 09:49

Die Abstände für Baume und Hecken sind im Nachbarrecht des Bundeslandes vermerkt, jedoch verjähren Ansprüche auf Entfernung nach einigen Jahren.

Selbstverständlich muss er die Hecken und Büsche schneiden die über die Grenze wachsen.

K.


Sind die Regeln so schwer !! A+B
Um ein perfektes Haus muss eine 3 Meter hohe Mauer passen !

dershane2002
Beiträge: 2
Registriert: 30.05.2009, 07:32

Beitrag von dershane2002 » 03.06.2009, 07:24

ist die Beschneidung der Wegetation jahrenzeitlich begrenzt???

Klaus
Site Admin
Beiträge: 4754
Registriert: 17.02.2007, 16:18

Beitrag von Klaus » 03.06.2009, 07:35

Je nach Gemeindsatzung darf nur in der Winterjahreshälfte geschnitten werden Nov-März

Klaus
Um ein perfektes Haus muss eine 3 Meter hohe Mauer passen !

halla
Beiträge: 5
Registriert: 16.06.2009, 12:27
Wohnort: Rostock

Beitrag von halla » 16.06.2009, 12:45

Und was ist mit der Bepflanzung , wenn das Bundesland kein Nachbarschaftsrecht hat ??
Wonach muß man sich dann richten ?
Da fällt mir ganz spontan Mecklenburg Vorpommern ein ? :wink:

Klaus
Site Admin
Beiträge: 4754
Registriert: 17.02.2007, 16:18

Beitrag von Klaus » 16.06.2009, 12:59

Was ist wenn der Mond auf die Erbe fällt.?!?! Egal oder

Gibt kein spezielle Nachbarecht gilt eben das GBG, das Nachbarrecht ist eh nur die Auslegung des BGB. Jedoch wäre hier ein Richter freier zu entscheiden.

Klaus
Um ein perfektes Haus muss eine 3 Meter hohe Mauer passen !

Antworten

Wer ist online?

Mitglieder in diesem Forum: 0 Mitglieder und 10 Gäste