40 Jahre alte Birke, wie hoch darf sie werden ?

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Moderator: Klaus

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firewalldevil
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40 Jahre alte Birke, wie hoch darf sie werden ?

Beitrag von firewalldevil » 29.04.2007, 15:22

Hallo,

seit 7 Jahren muss A mich über diese Brike ( ca. 9-10m hoch und 1,5m vom Grundstück entfernt ) ärgern ( Heuschnupfen ). Jetzt ist sie so hoch das der halbe Garten im Schatten der Birke steht und man leider nicht in der Sonne liegen kann.

Welche Möglichkeiten habe A gegen den Nachbarn B vorzugehen?

Vermehrte Anrufen bleiben erfolgslos.


von Red geändert.



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Trompete und Posaunen im Wohnzimmer ?

Musik

Hier waren die Mieter die sich stritten durch zwei Vollgeschosse getrennt. Der Musikraum war zusätzlich gedämmt und es wurde nur am Wochenede gestört. Jedoch war das dem Kläger doch zu viel des Guten.

Ein vom Gericht extra beauftragter Sachverständige kam zu dem Erg.....

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Dieter1
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Beitrag von Dieter1 » 30.04.2007, 10:47

Mal angenommen, B ärgert sich über die Birke von A, welche seit 40 Jahren in 1,5 m Abstand zur Grenze steht und inzwischen mit 9 bis 10 m Höhe den halben Garten beschattet, dann hätte b vielleicht einen Beseitigungsanspruch gegen A. Nach Nachbarrechtsgesetz, sofern es in dem Bundesland eines geben sollte, wären Beseitigungsansprüche verjährt. Insofern könnten sie nur noch Beseitigung oder Rückschnitt nach BGB verlangen, wenn von dem Baum aufgrund der Größe eine wesentliche Beeinträchtigung ihres Grundstückes ausgehen würde. Ob darüber hinaus eine nachzuweisende Pollenallergie gegen Birkenpollen einen Beseitigungsanspruch rechtfertigt, dürfte nach gängiger Rechtssprechung zweifelhaft sein. Die Begründung dürfte auch schon deshalb nicht schlüssig sein, da - wie sie schreiben - die Birke sie erst seit sieben Jahren stört, also schon ca. 33 Jahre gestanden hat. In diesen Zeiten hat die Birke aber sicher auch geblüht, also hatten sie vorher keine Birkenpollenallergie oder hatten sie dort noch nicht gewohnt ?

Wie auch immer, letztendlich wird über einen Anspruch auf Beseitigung oder Rückschnitt sicher nur die Inaugenscheinnahme oder ein gerichtliches Gutachten entscheiden. Das wird die Größe der Birke und die Beeinträchtigung wie auch die Größe und Lage des Grundstückes berücksichtigen. Es bleibt also nur der Rechtsweg.

firewalldevil
Beiträge: 2
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Beitrag von firewalldevil » 30.04.2007, 17:09

Hallo Dieter,

danke für eine Ausfürhliche Antwort. Nachbar A wohnt erst 7 Jahre dort. Welchen Weg müsste Nachbar A gehen, wenn er rechtliche Schritte vornehmen wollte, ohne Kosten von mehreren 100 € in Kauf nehmen zu müssen.

Klaus
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Beitrag von Klaus » 30.04.2007, 17:16

A hat nur Ansprüche aus Nachbarrecht, die sind verjährt. Das wird kaum was werden, da müsste der Baum schon in Nachbars Dach wachsen um den los zu werden. Nur etwas Schatten oder Laub bringt nichts.

Alles was man tun würde kostet viel Geld und endet ohne Erfolg.

Entweder man beschwert sich bei der Pflanzung und klagt oder man kauft so ein Haus nicht. :-)

Klaus

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