Hallo, wer kann Auskunft geben:
A's müssen beim Bau eines neuen Hauses zeitweise über ein angrenzendes c. 2m breites Grundstück auf A's Baugrundstück fahren.Dieses angrenzende Grundstück ist verpachtet.
Nach Rückfrage mit dem derzeitigen Pächter wurde A's die Zufahrtsmöglichkeit mündlich zugesichert (Dieses Grundstück wird vom Pächter lediglich 2 x/Jahr gemulcht, da darauf nur Unkraut wächst).
Nun hat A's die Besitzerin des Grundstücks per Einschreiben verboten,
über dieses Grundstück zu fahren.
Was ist nun rechtens? Gilt die Zusage des Pächters oder das Verbot des Verpächters?
Wer kann hierzu verbindliche Auskunf geben.
Befahren vermietetes Grundstück
Moderator: Klaus
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Absetzen von Prozesskosten beim Hausbau
Genau gesagt die Kosten, die durch Rechtsstreitigkeiten im Zusammenhang mit der Errichtung eines Eigenheims entstanden sind können nicht als außergewöhnliche Belastungen steuerlich abzugsfähig sein.
In dem Fall ging es um den Fall das Eheleute einen Massivhaus Unt.....
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Ein Richter in einem Urteil !verbindliche Auskunf
Der Mieter ist Herr über das gepachtete Grundstück, daher kann er das betreten erlauben. Jedoch darf er das Grundstück auch nicht anders nutzen als es ihm im Mietvertrag erlaubt wird. Das kann A aber egal sein.
Der Mieter kann die Erlaubnis aber jederzeit auch widerrufen
K.
P:S. REGELN !!!
Um ein perfektes Haus muss eine 3 Meter hohe Mauer passen !
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