Befahren vermietetes Grundstück

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Moderator: Klaus

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Schmid
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Befahren vermietetes Grundstück

Beitrag von Schmid » 20.06.2009, 17:00

Hallo, wer kann Auskunft geben:

A's müssen beim Bau eines neuen Hauses zeitweise über ein angrenzendes c. 2m breites Grundstück auf A's Baugrundstück fahren.Dieses angrenzende Grundstück ist verpachtet.
Nach Rückfrage mit dem derzeitigen Pächter wurde A's die Zufahrtsmöglichkeit mündlich zugesichert (Dieses Grundstück wird vom Pächter lediglich 2 x/Jahr gemulcht, da darauf nur Unkraut wächst).
Nun hat A's die Besitzerin des Grundstücks per Einschreiben verboten,
über dieses Grundstück zu fahren.
Was ist nun rechtens? Gilt die Zusage des Pächters oder das Verbot des Verpächters?
Wer kann hierzu verbindliche Auskunf geben.



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Selber klagen - ohne Anwalt

Amtsgericht Stuttgart

Aber Nachbarschaftsstreitigkeiten oder der Kampf gegen die Wohnungseigentümergemeinschaft kann man sehr wohl selber regeln. Vor Gericht kann man dabei sogar mit einer gewissen Nachsicht und Hilfen rechnen, jedoch meist nur weil der Richter den Fall erledigen will.

Selber vertreten kann.....

mehr Infos



Klaus
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Beitrag von Klaus » 23.06.2009, 13:35

verbindliche Auskunf
Ein Richter in einem Urteil !

Der Mieter ist Herr über das gepachtete Grundstück, daher kann er das betreten erlauben. Jedoch darf er das Grundstück auch nicht anders nutzen als es ihm im Mietvertrag erlaubt wird. Das kann A aber egal sein.
Der Mieter kann die Erlaubnis aber jederzeit auch widerrufen

K.

P:S. REGELN !!!
Um ein perfektes Haus muss eine 3 Meter hohe Mauer passen !

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