tropfende Balkonkästen

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Moderator: Klaus

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Paganina
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tropfende Balkonkästen

Beitrag von Paganina » 21.06.2009, 10:04

Hallo zusammen,
ich bin beim internetstöbern auf diese Seite gestoßen und habe nun auch mal eine Frage.
Folgender fall:
Mieter A wohnt im 1. OG und hat Bbakonkästen angebracht. Mieter X wohnt genau über A im 4. Stotck und hat ebenso Balkonkästen angebracht, mit dem Unterschied, dass X große Wasserabzugslöcher in den seinen hat und diese zusätzlich noch unten kaputt sind. Folglich tropft aus den Kästen von X das Wasser genau in die Kästen von A.
A hat deswegen Probleme ( ertrinkende Pflanzen, herausgeschleuderte Erde bzw schmutziger Bbalkon etc).
A macht sich erst mal im Netz schlau.
Dort heißt es dass man das Problem erst einmal beim Nachbarn freundlich ansprechen sollte, wenn nicht reagiert wird, dann den Vermieter ansprechen. wenns nix nützt kann eine Mietminderung angekündigt werden oder gleich ein Schreiben vom RA.
A schreibt einen freundlichen Brief an X und schildert das Problem und bittet um Beseitigung - keine Reaktion. A schreibt noch einmal einen Brief per Einschreiben mit der selben Bitte und einem Ultimatum. Das Ultimatum verstreicht ungenutzt.
A möchte den Vermieter anschreiben, ist sich aber nicht sicher, ob er schon Schadensersatz von Mieter X verlangen kann ( z.B. Balkonkästen neu einpflanzen lassen, Balkon reinigen lassen auf Kosten von X, evt. einen Markiese) oder ob er erst einmal sozusagen einen Warnschuss mit Ultimatum vom Vermieter verlangen soll. Gibt es evt. konkrete Fallbeispiele dazu? Gibt es §§ auf die sich A stützen kann?

Paganina



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Klaus
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Beitrag von Klaus » 21.06.2009, 13:12

Das sind verschiedene Sachen

Schadenersatz kann man immer dann verlangen wenn ein Schaden enstanden ist und nur vom Schädiger. Also hier ist der verschmutze Balkon der Schaden, der Schädiger der Nachbar und vor dem kann man Ersatz verlangen. Und zwar immer ohne Ankündigung

Das zweite ist der Vermieter von dem man eine ordnungsgemäß nutzbare Wohnung verlangen kann. Hier besteht ja ein Mangel verursacht durch den Nachbar. Daher kann man Mietminderung verlangen, jedoch erst wenn der Kentniss davon hat.

Das Ergebnis wird wohl ein generelles Verbot von Blumenkästen sein.
Ganz sicher kein Markise.

K.
Um ein perfektes Haus muss eine 3 Meter hohe Mauer passen !

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