Ich bin langsam am Ende

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Moderator: Klaus

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cedric1982
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Ich bin langsam am Ende

Beitrag von cedric1982 » 04.07.2009, 10:06

A beschwert sich alle 2 Wochen bei B das B nicht den Flur putzen würde!

B kann den Flur nur am Wochenende putzen, da B in der woche erst spät von der arbeit kommt und total kaputt ist!

Dies geht nun schon seit B in die wohnung eingezogen ist!
Selbst am Einzugstag stand A vor der Tür und frage, wann B denn den Hausflur putzt!

B hat selbst schon mit der Hausverwaltung gesprochen aber mit denen is nix zu machen!

was kann B jetzt tun damit diese beschuldigungen des "Sie haben den Flur nicht geputzt" und die 14 tägigen klingeleien an der tür aufhören??



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Verboten ist das natürlich nicht. Nur wenn der Parkplatzidiot eine Fehler macht kann man ihm auch mal ärgern. Aber nützen wird das nur all zu wenig. Denn Einsicht oder gar Reue sind kaum zu erwarten. Solchen Menschen sehen den Raum vor Ihren Häusern als Ihr Hoheitsgebiet an. S.....

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Klaus
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Beitrag von Klaus » 04.07.2009, 11:07

Unterlassungverpflichtung dem Nachbarn senden mit der Aufforderung die direkte Ansprache zu unterlassen und diese zu unterschreiben. Verpflichtung mit Strafe versehen. Wenn er nicht unterschreibt klagen.

Oder mal kräftig anschreihen.

Man kann auch dem Vermieter auferlegen dafür zu sorgen das man nicht gestört wird.
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Auch dagegen gibts Hilfe Arzt fragen
So was kann einen doch nicht jucken.

K.
Um ein perfektes Haus muss eine 3 Meter hohe Mauer passen !

cedric1982
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Beitrag von cedric1982 » 04.07.2009, 12:34

Danke für die schnelle Antwort!

Da ich dieses zum ersten mal mache, wollte ich einmal fragen, ob Sie mir nicht Vorlagen (vielleicht auch internetseiten) zeigen könnten, wie ich eine solche Unterlassungsverpflichtung schreibe. Ich bin in solchen rechtlichen Angelegenheiten noch nicht so bewandert!

MFG Cedric

Klaus
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Beitrag von Klaus » 04.07.2009, 12:49

Unterlassungverpflichtung

Hiermit verpflichte ich, NAME DES NACHBAR
mich gegegüber von A

Es zu unterlassen A direkt anzusprechen, oder zu klingeln. Für den Fall der Zuwiderhandlung zahle ich für jeden Fall der Verletzung 500 €.

Ort, Datum.. Unterschrift

ganz einfach. Dazu noch ein kruzes Schreiben in dem erklärt wird das man klagt wenn nicht bis zum ...... unterschrieben wird.

Klaus
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cedric1982
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Beitrag von cedric1982 » 04.07.2009, 12:53

danke dir!

werd das gleich machen!

zur sicherheit werd ich meinem RA auch ein Exemplar zukommen lassen!
(nur durch meine arbeit habe ich keine zeit zum RA zu gehen)

sollte es zu einer anzeige kommen das ich abgesichert bin und alles schnell erledigt werden kann!

Klaus
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Beitrag von Klaus » 04.07.2009, 13:32

Was für ne Anzeige.

na wenn man nen Anwalt hat kann der das doch machen, eilt doch nicht.

Klaus
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cedric1982
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Beitrag von cedric1982 » 04.07.2009, 13:41

naja nur dann muss ich den anwalt zahlen! bisher muste ich ihn nicht da ich arbeitslos war (hatte gegen arge geklagt)

aber jetzt hab ich arbeit und dann muss ich den selber zahlen (is mir zu teuer)

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