Grenzabstand Holzterasse
Moderator: Klaus
Grenzabstand Holzterasse
Hallo zusammen.
Folgendes Problem: Nachbar B hat eine Holzterrasse errichtet,die bis auf 0,5 m an die Grenze von Nachbar A heranreicht und zwar auf einer Länge von 6 m. Folgende Fragen dazu: 1. Darf Nachbar B eine solche "Ausblick gewährende Anlage" (§ 4,Nachbarrecht Baden-Württemberg) quasi direkt an die Grenze zu Nachbar A bauen ? Wenn nein, welche Grenzabstände müßten eingehalten werden ?
2. Benötigt Nachbar B zur Errichtung einer solchen Anlage eine Baugenehmigung, auch vor dem Hintergrund, daß die im Bebauungsplan festgelegte Baulinie durch die Holzterrasse erheblich überschritten wird ?
Danke für die Antworten
Folgendes Problem: Nachbar B hat eine Holzterrasse errichtet,die bis auf 0,5 m an die Grenze von Nachbar A heranreicht und zwar auf einer Länge von 6 m. Folgende Fragen dazu: 1. Darf Nachbar B eine solche "Ausblick gewährende Anlage" (§ 4,Nachbarrecht Baden-Württemberg) quasi direkt an die Grenze zu Nachbar A bauen ? Wenn nein, welche Grenzabstände müßten eingehalten werden ?
2. Benötigt Nachbar B zur Errichtung einer solchen Anlage eine Baugenehmigung, auch vor dem Hintergrund, daß die im Bebauungsplan festgelegte Baulinie durch die Holzterrasse erheblich überschritten wird ?
Danke für die Antworten
Artikel lesen
Parkplatzidioten
Verboten ist das natürlich nicht. Nur wenn der Parkplatzidiot eine Fehler macht kann man ihm Einhalt gebieten. Aber nützen wird das nur all zu wenig. Denn Einsicht oder gar Reue sind kaum zu erwarten. Solchen Menschen sehen den Raum vor Ihren Häusern als Ihr Gebiet an. Sie machen e.....
mehr Infos
Man darf nicht alles mischen.
Ansprüche aus "Nachbarbarrecht" muss der Nachbar schon selber per Klage oder Schiedsverfahren durchsetzen.
Das Baurecht ist ein anderer Spiefel, kann gut sein das sich das Bauamt dafür nicht interessieren wird. Die Bauvorschriften stehen im Bebauungsplan. Terassen sind kein umbauter Raum und wohl kaum genemigungspflichtig.
K.
Ansprüche aus "Nachbarbarrecht" muss der Nachbar schon selber per Klage oder Schiedsverfahren durchsetzen.
Das Baurecht ist ein anderer Spiefel, kann gut sein das sich das Bauamt dafür nicht interessieren wird. Die Bauvorschriften stehen im Bebauungsplan. Terassen sind kein umbauter Raum und wohl kaum genemigungspflichtig.
K.
Um ein perfektes Haus muss eine 3 Meter hohe Mauer passen !
Wer ist online?
Mitglieder in diesem Forum: 0 Mitglieder und 11 Gäste