Grenzabstand Holzterasse

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Moderator: Klaus

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dandylam
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Grenzabstand Holzterasse

Beitrag von dandylam » 27.07.2009, 21:55

Hallo zusammen.

Folgendes Problem: Nachbar B hat eine Holzterrasse errichtet,die bis auf 0,5 m an die Grenze von Nachbar A heranreicht und zwar auf einer Länge von 6 m. Folgende Fragen dazu: 1. Darf Nachbar B eine solche "Ausblick gewährende Anlage" (§ 4,Nachbarrecht Baden-Württemberg) quasi direkt an die Grenze zu Nachbar A bauen ? Wenn nein, welche Grenzabstände müßten eingehalten werden ?
2. Benötigt Nachbar B zur Errichtung einer solchen Anlage eine Baugenehmigung, auch vor dem Hintergrund, daß die im Bebauungsplan festgelegte Baulinie durch die Holzterrasse erheblich überschritten wird ?

Danke für die Antworten



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Efeu beschädigt Nachbars Mauerwerk

Zur Sanierung des Gebäudes darf der Eigentümer des Gebäudes auch das Nachbargrundstück betreten, dafür gelten die Regeln des Hammerschlag und Leiterrecht. Also nicht wann und wie er will, sondern angemeldet und schonend.

In diesem Fall ging es um die Garagenrüc.....

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Klaus
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Beitrag von Klaus » 28.07.2009, 08:17

Man darf nicht alles mischen.

Ansprüche aus "Nachbarbarrecht" muss der Nachbar schon selber per Klage oder Schiedsverfahren durchsetzen.

Das Baurecht ist ein anderer Spiefel, kann gut sein das sich das Bauamt dafür nicht interessieren wird. Die Bauvorschriften stehen im Bebauungsplan. Terassen sind kein umbauter Raum und wohl kaum genemigungspflichtig.

K.
Um ein perfektes Haus muss eine 3 Meter hohe Mauer passen !

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