Efeu auf dem Garagendach
Moderator: Klaus
Efeu auf dem Garagendach
C hatte einmal ein großes zusammenhängendes Grundsück, welches thematisch in drei Teile unterteilt gewesen ist. Aufgrund einer Insolvenz musste C jedoch alles veräußern.
Teil 1 gehörte zu dem von C bewohnten Einfamilienhaus, welches nun A erworben hat. Teil 2 war ein reines Gartengrundstück. Diese grenzt zur Hälfte an die Garage und die Terasse von Teil 2 und kann von der Terassse über eine kleine Treppe (Hanglage Teil 1 höher als Teil 2 und 3) betreten werden. Dieses Gartengrundstück diente C als zweiter Garten.
Das Gartengrundstück (Teil 2) grenzt in voller Breite an Teil 3, welches mit einem Mehrparteienmietshaus bebaut ist. Dieses Mietshaus hat B erworben. Vom Grundbuch her hat B das Gartengrundstück gemeinsam mit dem Mietshaus erworben. Da dies durch den Insolvenzverwalter dem Mietshaus zugeschlüsselt wurde. Das Gartengrundstück ist ebenfalls durch ein kleines Törchen von Teil 3 samt Mietshaus zu betreten.
Monatelang kümmerte B sich nicht um den Garten (etwa 400 qm) und lies diesen verwuchern. Was die Nachbarn aller an das Gartengrundstück genzenden Parteien störte, da die Pflanzen und Bäume in deren Grundstück wuchsen etc. Nun erwarb A das Teil 1 samt Einfamilienhaus. Darauf hatte B gewartet, denn dieser bot A das Grundstück sofort zum Kauf - als Garten - an. Nachvollziehbar, denn dieser hat das Mietshaus als Kapitalanlage erworben und der Garten erwirtschaftet keine Erträge und ein 400qm Garten verursacht eine Menge Arbeit auf die B verständlicherweise keine Lust hat. Aufgrund der leider astronomischen Vorstellungen des B hatte A jedoch kein Interesse am Erwerb.
Da B keinen anderen Käufer für dieses Grundstück gefunden hat, hat er einer seiner Mietparteien den Garten zur Nutzung überlassen. Diese haben sich mit viel Mühe den Garten wieder schön hergerichtet.
Nun zum Kern des Problems:
Auf dem Gartengrundstück des B wurde vor vielen vielen Jahren eine Efeu Rankpflanze direkt an der Mauer der Garage des A gepflanzt. Diese wuchs gewollt auf das Flachdach der Garage und bedeckte so das unschöne Garagendach sowie weite Teile der Garage.
Nun haben die Mieter des B die gesamte Erde um den mittlerweile Bein-dicken Stammt der Efeu Pflanze abgetragen. Somit fast alle Wurzeln gekappt. Hierdurch gewinnen sie etwas mehr gerade Fläche, da der Garten eine leichte Hanglage hat. Alle grünen Blätter auf der Garage des A fangen nun an zu welken. Dies wird eine kahle Garage zurücklassen, die umschlungen ist von vielen Ärmen und Ästen des Efeubaums. Was wiederum nicht nur optisch sehr ärgerlich ist, sondern auch viel Arbeit zur Entfernung auf Seiten des A erzeugen wird.
Mein Frage: Kann B einfach Pflanzen kappen, deren eigentliche Pracht auf dem Grundstück des A wächst? Gib es hier so etwas wie einen Bestandsschutz? Oder ist alleine der Ort der Wurzel entsscheidend?
Was sollte A unternehmen?
Herlzlichen Dank für eure Anmerkungen im voraus!
Teil 1 gehörte zu dem von C bewohnten Einfamilienhaus, welches nun A erworben hat. Teil 2 war ein reines Gartengrundstück. Diese grenzt zur Hälfte an die Garage und die Terasse von Teil 2 und kann von der Terassse über eine kleine Treppe (Hanglage Teil 1 höher als Teil 2 und 3) betreten werden. Dieses Gartengrundstück diente C als zweiter Garten.
Das Gartengrundstück (Teil 2) grenzt in voller Breite an Teil 3, welches mit einem Mehrparteienmietshaus bebaut ist. Dieses Mietshaus hat B erworben. Vom Grundbuch her hat B das Gartengrundstück gemeinsam mit dem Mietshaus erworben. Da dies durch den Insolvenzverwalter dem Mietshaus zugeschlüsselt wurde. Das Gartengrundstück ist ebenfalls durch ein kleines Törchen von Teil 3 samt Mietshaus zu betreten.
Monatelang kümmerte B sich nicht um den Garten (etwa 400 qm) und lies diesen verwuchern. Was die Nachbarn aller an das Gartengrundstück genzenden Parteien störte, da die Pflanzen und Bäume in deren Grundstück wuchsen etc. Nun erwarb A das Teil 1 samt Einfamilienhaus. Darauf hatte B gewartet, denn dieser bot A das Grundstück sofort zum Kauf - als Garten - an. Nachvollziehbar, denn dieser hat das Mietshaus als Kapitalanlage erworben und der Garten erwirtschaftet keine Erträge und ein 400qm Garten verursacht eine Menge Arbeit auf die B verständlicherweise keine Lust hat. Aufgrund der leider astronomischen Vorstellungen des B hatte A jedoch kein Interesse am Erwerb.
Da B keinen anderen Käufer für dieses Grundstück gefunden hat, hat er einer seiner Mietparteien den Garten zur Nutzung überlassen. Diese haben sich mit viel Mühe den Garten wieder schön hergerichtet.
Nun zum Kern des Problems:
Auf dem Gartengrundstück des B wurde vor vielen vielen Jahren eine Efeu Rankpflanze direkt an der Mauer der Garage des A gepflanzt. Diese wuchs gewollt auf das Flachdach der Garage und bedeckte so das unschöne Garagendach sowie weite Teile der Garage.
Nun haben die Mieter des B die gesamte Erde um den mittlerweile Bein-dicken Stammt der Efeu Pflanze abgetragen. Somit fast alle Wurzeln gekappt. Hierdurch gewinnen sie etwas mehr gerade Fläche, da der Garten eine leichte Hanglage hat. Alle grünen Blätter auf der Garage des A fangen nun an zu welken. Dies wird eine kahle Garage zurücklassen, die umschlungen ist von vielen Ärmen und Ästen des Efeubaums. Was wiederum nicht nur optisch sehr ärgerlich ist, sondern auch viel Arbeit zur Entfernung auf Seiten des A erzeugen wird.
Mein Frage: Kann B einfach Pflanzen kappen, deren eigentliche Pracht auf dem Grundstück des A wächst? Gib es hier so etwas wie einen Bestandsschutz? Oder ist alleine der Ort der Wurzel entsscheidend?
Was sollte A unternehmen?
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Übertreiben wir es doch mal..
Nur wird man keinen dieser Nachbarn im Garten vorfinden. Kein Mensch genießt das uns setzt sich direkt davor. Vor allen nie die das gebaut haben. Die genießen es um vorübergehen und weglaufen.Selber sitzt man am Zaun und es nagt an einem. Sagt man was gibt es Verständnislosi.....
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