nachbar will gebissen werden

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klaus.weiss.das
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nachbar will gebissen werden

Beitrag von klaus.weiss.das » 05.08.2009, 10:16

mahlzeit lieber klaus. :)

folgender fall:

nachbar b denkt sich: "wie kann ich dem bekloppten a so richtig eins auswischen?!?"

die idee kommt fix: '...ich lass mich einfach von a's hund beissen und kassiere den so richtig ab!'

daraufhin legt b munter los und provoziert den hund nun ohne ende im garten. der hund mag ihn so langsam nicht mehr und verbellt ihn mittlerweile auch schon kräftig.

a geht, so gut es möglich ist, immer dazwischen.

nun meine frage: a hat eine hundehaftpflicht abgeschlossen. waeren somit alle denkbaren katastrophen abgedeckt, falls b mit seinem plan erfolg haben sollte? (a geht davon aus, dass er nur reicht, wenn b über den zaun greift.)



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Widersprüchliche Gesetze

Zaun

Da ist einmal die Rede von 3 Metern Abstand zum Nachbarn, ein anderes mal sind es nur 2 Meter. Noch schlimmer wird es wenn es dann noch Ausnahmen gibt, wie für einen Garagenbau.

Wer macht Gesetze und Vorschriften

Die Europäische Gemeinschaft, die Bundesrepub.....

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Klaus
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Beitrag von Klaus » 05.08.2009, 11:00

Wer über den Zaun greift obwohl ihm bekannt ist das der Hund beissen könnte ist selber Schuld.

Beisst der Hund aushalb des Grundstücks zahlt die Versicherung. Nur Schwerzensgelder sind in Deutschland geringer als man denkt. Un ne Infektion schmerzhafter als man denkt.

K.
Um ein perfektes Haus muss eine 3 Meter hohe Mauer passen !

klaus.weiss.das
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...

Beitrag von klaus.weiss.das » 05.08.2009, 11:12

danke fuer deine rasche antwort.

wer ist in einem solchen fall verpflichtet, schmerzensgeld zu zahlen:

die versicherung oder der halter?

kann der nachbar nun einen passenden "schutz" vor den bestien verlangen?

vielen lieben dank fuer deine muehen.

Klaus
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Beitrag von Klaus » 05.08.2009, 11:16

die versicherung oder der halter?
Der Halter und der kann sein Geld von der Versicherung holen. Es kann auch sein da die Versicherung sich direkt kümmert.

kann der nachbar nun einen passenden "schutz" vor den bestien verlangen?
Das müsste man mal das Ordnungsamt fragen ob die bei einem Biss Auflagen erteilen. Selber hat man keine Rechtsgrundlage was zu fordern.

K.
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