Mobbing durch die Nachbarn
Moderator: Klaus
Mobbing durch die Nachbarn
Liebe Forumsmitglieder,
folgender fiktiver Fall zur Diskussion:
Seit etwa vier Wochen lebt Familie A nun der neuen Mietwohnung.
Vom Vermieter (Wohnungsgenossenschaft C) wurden Familie A schriftlich und von der Vormieterin D wurden Familie A mündlich vorgewarnt, dass die Vormieterin D die Wohnung "wegen eines längeren Nachbarschaftsstreits" verläßt.
"Die unüberwindbaren Differenzen zwischen Frau D und einer anderen Mietpartei beziehen sich auf den persönlichen Umgang miteinander sowie auf die unterschiedlichen Ansprüche hinsichtlich Einhaltung der Hausordnung (Treppenhausreinigung, Vorgartenpflege, Verhalten der Kinder, Spielplatzbenutzung etc.). Zum heutigen Zeitpunkt können wir daher nicht absehen, wie sich die betreffende Nachbarin gegenüber neuen Mietern verhalten wird." (So könnte es der Vermieter C formuliert haben.)
Famiel A mußte unterschreiben, dass sie "die Wohnung unter den obigen Bedingungen vorbehaltlos annehmen".
Nun benimmt sich die betreffende Nachbarin B - vermutlich durch den "Erfolg" gegenüber der Vormieterin gestärkt - bereits jetzt, wenige Tage nach dem Einzug der Familie A gegenüber tatsächlich genauso wie gegenüber der Vormieterin D. ("Nachbarin B haßt Kinder!", könnten die Kinder aus der Nachbarschaft dazu gesagt haben.)
Nachbarin B spielt sich dabei - gegen den audrücklichen Willen des Vermieters C - als "Hausmeisterin" auf.
Wegen jeder Kleinigkeit wird nun an der Wohnungstür von Familie A geklingelt und die Familie wird in einem barschen Ton zurechtgewiesen.
Famile A hat nicht vor, sich wie die Vormieterin D aus der Wohnung "mobben" zu lassen und möchten der NachbarinB direkt Einhalt gebieten.
Daher hat Familie A überlegt, der Nachbarin B das Klingeln an der Wohnungstür per Aushang an der hauseigenen Pinwand zu untersagen.
Nun würde uns Eure Meinung zu diesem fiktiven Fall interessieren. Wie würdet Ihr Euch in einer solchen Situation an der Stelle der Familie A verhalten?
folgender fiktiver Fall zur Diskussion:
Seit etwa vier Wochen lebt Familie A nun der neuen Mietwohnung.
Vom Vermieter (Wohnungsgenossenschaft C) wurden Familie A schriftlich und von der Vormieterin D wurden Familie A mündlich vorgewarnt, dass die Vormieterin D die Wohnung "wegen eines längeren Nachbarschaftsstreits" verläßt.
"Die unüberwindbaren Differenzen zwischen Frau D und einer anderen Mietpartei beziehen sich auf den persönlichen Umgang miteinander sowie auf die unterschiedlichen Ansprüche hinsichtlich Einhaltung der Hausordnung (Treppenhausreinigung, Vorgartenpflege, Verhalten der Kinder, Spielplatzbenutzung etc.). Zum heutigen Zeitpunkt können wir daher nicht absehen, wie sich die betreffende Nachbarin gegenüber neuen Mietern verhalten wird." (So könnte es der Vermieter C formuliert haben.)
Famiel A mußte unterschreiben, dass sie "die Wohnung unter den obigen Bedingungen vorbehaltlos annehmen".
Nun benimmt sich die betreffende Nachbarin B - vermutlich durch den "Erfolg" gegenüber der Vormieterin gestärkt - bereits jetzt, wenige Tage nach dem Einzug der Familie A gegenüber tatsächlich genauso wie gegenüber der Vormieterin D. ("Nachbarin B haßt Kinder!", könnten die Kinder aus der Nachbarschaft dazu gesagt haben.)
Nachbarin B spielt sich dabei - gegen den audrücklichen Willen des Vermieters C - als "Hausmeisterin" auf.
Wegen jeder Kleinigkeit wird nun an der Wohnungstür von Familie A geklingelt und die Familie wird in einem barschen Ton zurechtgewiesen.
Famile A hat nicht vor, sich wie die Vormieterin D aus der Wohnung "mobben" zu lassen und möchten der NachbarinB direkt Einhalt gebieten.
Daher hat Familie A überlegt, der Nachbarin B das Klingeln an der Wohnungstür per Aushang an der hauseigenen Pinwand zu untersagen.
Nun würde uns Eure Meinung zu diesem fiktiven Fall interessieren. Wie würdet Ihr Euch in einer solchen Situation an der Stelle der Familie A verhalten?
Artikel lesen
Nachbar baut Fenster zu
In diesem Fall kam es anders. Die Klägerin ist Eigentümerin einer Erdgeschosswohnung. Sie klagte gegen die Baugeneimigung die dem Nachbarn erteilt wurde. Das Haus der Klägerin befindet sich unmittelbar an der Grundstücksgrenze. Das Nachbargebäude sollte nun ebenfalls dire.....
mehr Infos
Wie bei den kleinen Kindern ?Daher hat Familie A überlegt, der Nachbarin B das Klingeln an der Wohnungstür per Aushang an der hauseigenen Pinwand zu untersagen.
A sollte sich das nächste Klingeln zu Anlass nehmen eine einstweilige Verfügung gegen die Nachbarn zu erwirken der es unter Strafe verbietet zu klingeln. Das Notfalls per Klage durchsetzen.
Es wäre auch klug ne Rechtschutz abzuschliessen und die 3 Monate auszuhalten.
Der Nachbarin durch Klagen einzelnen Dinge zeigen wos lang geht.
K.
P.S. Warum nimmt man so ne Wohnung ?
Um ein perfektes Haus muss eine 3 Meter hohe Mauer passen !
Das ist ein sehr guter Tipp, Klaus, vielen Dank!
Wie und wo könnte A möglichst schnell und effizient - und vielleicht auch möglichst preisgünstig - eine einstweilige Verfügung erwirken?
A ist bestimmt bereits schon seit einiger Zeit im Besitz einer Rechtschutzversicherung, da bin ich mir sicher...
Warum A eine solche Wohnung nimmt? Eine sehr berechtigte Frage, Klaus.
Ich könnte mir vorstellen, dass A angenommen hat, das D der Nachbarin B gute Anlässe gegeben hat, sich ihr gegenüber in dieser Art und Weise zu verhalten. Da hat sich A offensichtlich sehr getäuscht!
Da Jammern aber nichts nutzt, würde ich mich auch über weitere Meinungen, auch der anderen Forumsmitglieder, sehr freuen!
Wie und wo könnte A möglichst schnell und effizient - und vielleicht auch möglichst preisgünstig - eine einstweilige Verfügung erwirken?
A ist bestimmt bereits schon seit einiger Zeit im Besitz einer Rechtschutzversicherung, da bin ich mir sicher...
Warum A eine solche Wohnung nimmt? Eine sehr berechtigte Frage, Klaus.
Ich könnte mir vorstellen, dass A angenommen hat, das D der Nachbarin B gute Anlässe gegeben hat, sich ihr gegenüber in dieser Art und Weise zu verhalten. Da hat sich A offensichtlich sehr getäuscht!
Da Jammern aber nichts nutzt, würde ich mich auch über weitere Meinungen, auch der anderen Forumsmitglieder, sehr freuen!
Das Problem wird sein das man bei Gericht in ein Schiedsverfahren gedrängt wird und danach in eine ord. Verfahren. Wobei das nur länger dauert.
Also am besten mit einem Anwalt vorgehen.
Sonst einfach zu Gericht marschieren und dem Beamten erklären das man eine einstweilige Verfügung beantragen will.
WICHTIG: Klage so verfassen das man eine eindeutige Forderung hat und NIEMALS vergleichen. Das ganze bringt nur was wenn der Gegener lernt das er Unrecht hat.
Klaus
Also am besten mit einem Anwalt vorgehen.
Sonst einfach zu Gericht marschieren und dem Beamten erklären das man eine einstweilige Verfügung beantragen will.
WICHTIG: Klage so verfassen das man eine eindeutige Forderung hat und NIEMALS vergleichen. Das ganze bringt nur was wenn der Gegener lernt das er Unrecht hat.
Klaus
Um ein perfektes Haus muss eine 3 Meter hohe Mauer passen !
Ich halte in einer solchen Situation weder ein Schiedsverfahren noch ein ordentliches Verfahren für erfolgversprechend. Das siehst Du doch auch so, Klaus?!
Also sollte A einen Anwalt zu Gericht maschieren lassen und eine einstweilige Verfügung auf Unterlassung gegenüber der Nachbarin B (Klingeln, persönliche Ansprache) beantragen lassen.
Die eindeutige Forderung könnte in A`s Fall lauten: Nachbarin B soll das Klingeln und die persönliche Ansprache unterlassen und sich bei Problemen mit der Hausordung an den Vermieter oder die Polizei wenden. Der Gegner soll lernen, dass man bezüglich der Hausordnung keine Ansprüche gegeneinander, sondern nur gegen den Vermieter hat, dass man sich in einer Hausgemeinschaft untereinander respektvoll begegnet und das man Toleranz nicht nur einfordern darf, sonden auch selbst zeigen muss.
Richtig, Klaus?! Habe ich was vergessen?
Also sollte A einen Anwalt zu Gericht maschieren lassen und eine einstweilige Verfügung auf Unterlassung gegenüber der Nachbarin B (Klingeln, persönliche Ansprache) beantragen lassen.
Die eindeutige Forderung könnte in A`s Fall lauten: Nachbarin B soll das Klingeln und die persönliche Ansprache unterlassen und sich bei Problemen mit der Hausordung an den Vermieter oder die Polizei wenden. Der Gegner soll lernen, dass man bezüglich der Hausordnung keine Ansprüche gegeneinander, sondern nur gegen den Vermieter hat, dass man sich in einer Hausgemeinschaft untereinander respektvoll begegnet und das man Toleranz nicht nur einfordern darf, sonden auch selbst zeigen muss.
Richtig, Klaus?! Habe ich was vergessen?
Sollte A die "Lernziele" auch in die Forderung mit aufnehmen - oder reicht die Forderung "Nachbarin B soll das Klingeln und die persönliche Ansprache unterlassen" aus?
Gibt es Fachanwälte für Nachbarschaftsrecht - oder wer kennt sich erfahrungsgemäß mit solchen Dingen gut aus?
Der Mieterbund vielleicht? Bestimmt ist A auch schon seit einigen Monaten im Mieterbund...
Gibt es Fachanwälte für Nachbarschaftsrecht - oder wer kennt sich erfahrungsgemäß mit solchen Dingen gut aus?
Der Mieterbund vielleicht? Bestimmt ist A auch schon seit einigen Monaten im Mieterbund...
Schau doch mal die Supernanny an da wird auch erklärt
- Klare Kommandos
- nicht ununterbrochen reden
- eindeutige Strafen die man der Tat zuordnen kann
Es ist doch mit einer Rechtschutzversicherung kein Problem jede einzelnen Fall abzuhandeln. Der Gegner trägt dabei die Kosten.
Nach zwei drei gewonnenen Fällen reicht ein "ich gebs dem Anwalt" und Ruhe ist.
Man kann sicher auch erst nen Verein beauftragen deren Vereinkumpel zu beauftragen einen zu vertreten. Nachbarrecht ist das was kein Anwalt will weil sich meist zwei Ideioten erst untereinander und dann mit den eigenen Anwälten und am schluss mit einem Richter streiten.
Normalerweise kann das jeder Anwalt.
Und vor Gericht : ICH WILL DAS DIE NICHT MEHR KLINGELT, müsste als Satz für die komplette Verhandlung reichen. Evtl. noch ein " ich will ein Urteil" aber das kann der Anwalt auch sagen. Am besten eh den Anwalt machen lassen und die Klappe halten
K.
- Klare Kommandos
- nicht ununterbrochen reden
- eindeutige Strafen die man der Tat zuordnen kann
Es ist doch mit einer Rechtschutzversicherung kein Problem jede einzelnen Fall abzuhandeln. Der Gegner trägt dabei die Kosten.
Nach zwei drei gewonnenen Fällen reicht ein "ich gebs dem Anwalt" und Ruhe ist.
Man kann sicher auch erst nen Verein beauftragen deren Vereinkumpel zu beauftragen einen zu vertreten. Nachbarrecht ist das was kein Anwalt will weil sich meist zwei Ideioten erst untereinander und dann mit den eigenen Anwälten und am schluss mit einem Richter streiten.
Normalerweise kann das jeder Anwalt.
Und vor Gericht : ICH WILL DAS DIE NICHT MEHR KLINGELT, müsste als Satz für die komplette Verhandlung reichen. Evtl. noch ein " ich will ein Urteil" aber das kann der Anwalt auch sagen. Am besten eh den Anwalt machen lassen und die Klappe halten
K.
Um ein perfektes Haus muss eine 3 Meter hohe Mauer passen !
Ach Du Schreck! Klaus!
Nee, bevor ich jetzt tatsächlich die Höchststrafe bekomme und auch noch die SuperNanny schauen muss, halte ich jetzt lieber ganz schnell die Klappe...
Deine Ausführungen über das Nachbarrecht und die Anwälte haben mir sehr gut gefallen! Deine Tipps auch, vielen Dank dafür, Klaus!
Nee, bevor ich jetzt tatsächlich die Höchststrafe bekomme und auch noch die SuperNanny schauen muss, halte ich jetzt lieber ganz schnell die Klappe...
Deine Ausführungen über das Nachbarrecht und die Anwälte haben mir sehr gut gefallen! Deine Tipps auch, vielen Dank dafür, Klaus!
Nichts zum Thema "Schuhe auf der Fußmatte/im Treppenhaus".
Nachbar B begreift offenbar nicht, dass er Nachbar A nicht mehr durch Klingeln, sonstige Ansprache oder üble Nachrede zu belästigen hat - und das muß ihm von Nachbar A offenbar noch einmal unmißverstädlich klar gemacht werden...
Nachbar B darf sich bei Beschwerden gerne an den Vermieter oder an die Polize wenden - aber eben nicht an Nachbar A!
Nachbar B begreift offenbar nicht, dass er Nachbar A nicht mehr durch Klingeln, sonstige Ansprache oder üble Nachrede zu belästigen hat - und das muß ihm von Nachbar A offenbar noch einmal unmißverstädlich klar gemacht werden...
Nachbar B darf sich bei Beschwerden gerne an den Vermieter oder an die Polize wenden - aber eben nicht an Nachbar A!
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