B erichtete Mauer vor 35 Jahren zum Teil auf Grund von A

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Moderator: Klaus

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fonso
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B erichtete Mauer vor 35 Jahren zum Teil auf Grund von A

Beitrag von fonso » 14.08.2009, 08:57

Hallo allerseits,

bin neu hier und das ist meine zweiter Beitrag hier (Der erste war wohl leider nicht regelkonform, sorry, hoffe das dieser so in dieser Form richtig ist).

Der Problemfall ist folgender:
A baute vor ca zwei Jahren sein Haus im Neubaugebiet neben ein Haus welches schon vor ca 35 Jahren von B gebaut wurde. Beim Einmessen des Schnurgerüstes des Hauses von A kam auf das B seine Begrenzungsmauer (ebenfalls vor 35 Jahren, von B selbst errichtet, nicht gemeinschaftlich errichtet, Gesamtlänge an Grenze entlang ca 30m) auf einer länge von ca 10m auf das Grundstück von A gebaut hat. Der Grenzverlauf zwischen den Nachbarn A und B wird durch drei Messpunkte festgelegt Beim ersten Messpunkt 'Vorn' bei der Strasse bei der zukünftigen Hofeinfahrt von A ist B ca. 60cm mit der Mauer auf der Seite von A beim zweiten und dritten Messpunkt 'weiter Hinten' bei der zukünftigen Grünfläche von A stimmt der Grenzverlauf mit der Mauer wieder überein. Daher die Grenzverletzung entspricht einem in die Länge gezogenem Dreieck. A und B einigten sich das B die Mauer auf der länge wie die Grenzverletzung stattfindet entfernt und das dann der Landschaftsgärtner von A dann Begrenzungssteine (oder ähnliches) setzt und die Pflastersteine der Hofeinfahrt von A daran ansetzt. Die Kosten zur errichtung der Begrenzungssteine haben A und B vor sich zu teilen (Da A wenn es keine Mauer gegeben hätte auch irgend eine Art der Begrenzung seiner Pflastersteine erstellen hätte lassen müssen, die Hofeinfahrt wird zufälligerweise ungefähr genauso lang wie die Grenzverletzung der Mauer 'stattfindet'). Die Kosten zum Abriss des alten Mauerstücks trägt B wohl selber (da A ja nun wirklich nichts dafür kann das diese Arbeit anfällt). Doch vor kurzem kam B mit dem Gedanken die Mauer auf der Ganzen länge abzureissen und neu zu errichten so das die ganze Mauer wieder einheitlich 'neu erscheint' und nicht 'angestückelt erscheint' (alt zu neu). Dagegen hat A ja auch nichts nur hat A massive Probleme damit es zu glauben das A auch für dieses Teilstück der Mauer die Kosten zu Teilen habe (meint B) da A von diesem Begrenzungsabschnitt nicht hat (A braucht eine Begrenzung nur für seine Hofeinfahrt). Es bleibt noch zu sagen das das Grundstücksniveau von B höher liegt als von A. Genauergesagt das Niveau von B wurde 'innerhalb der Mauer' angefüllt um eine ebene für den Garten von B zu erreichen. Das Gelände von A ist und bleibt 'naturbelassen' wie es war, ein Gefälle. Vorm ersten bis zum zweiten Messpunkt (also im Bereich wo die Mauer 'falsch' errichtet ist) ist das Niveau von B ca 10 cm beim ersten Messpunkt und ca 50 cm beim zweiten Messpunkt höher als das Niveau von A beim dritten Messpunkt allerdings ca 1.2m der Aufwand (und somit die Kosten) zur Errichtung einer neuen Begrenzung ist also im Bereich des Teilstücks wo die Mauer mit der Grenze übereinstimmt also wohl wessentlich grösser.

Was A im Moment Probleme macht ist das A zur hälfte für die Kosten zur neuerrichtung einer gasamten Mauer aufkommen soll welcher B vor 35 Jahren sich zum Selbstzweck (einebnung seines Geländes / Bauplatz von A war damals eine Wiese) und zum Teil selbst falsch (nicht absichtlich, das glaubt NachbarA dem Nachbarn B) auf die Grenze gebaut hat. DAGEGEN HAT A BISHER IM GESAMMTEN POZEDERE NICHTS FALSCH GEMACHT UND SOLL NUN DAFÜR DAS B BEIM BAU DER MAUER FEHLER GEMACHT HAT MIT BEZAHLEN. Wenn es um eine Mauer gehen würde, welche von Grund auf neu errichtet werden würde, und uns beiden was bringt dann würde A wohl sagen: "Klar wir machen Kostenmässig halbe-halbe"

A würde nun gerne eure Meinungen hören wie ihr die ganze Problematik behandeln würdet (Kosten/ Wer hat recht/ Regelungen / Gesetze) und wie euer Gerechtikeitsempfinden zu dieser Situation ist.

Ich hoffe das ich das Problem verständlich vermitteln konnte und bedanke mich schon jetzt für die Antworten

Grüße Fonso



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Klaus
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Beitrag von Klaus » 14.08.2009, 09:04

Lange Geschichte - viel zu viel.

Also in manchen Bundesländern gibt es Einfriedungspflichten die mal der eine oder beide erfüllen müssen. Gibt es keine Einfriedungspflichten dann muss man keine Mauer bauen, und daher hat man auch nichts zum teilen.

Wenn eine Mauer baut und die auf das Nachbargrundstück stellt ist dafür auch verantwortlich. Jedoch sollte man bei der "Vermessung" immer davon ausgehen das es gewaltige Messtolleanzen gibt. 15cm hin oder her sind immer drin.

Wer sein Gelände absenkt muss erstens Abstände einhalten und zweitens für die befestigung sorgen.

K.
Um ein perfektes Haus muss eine 3 Meter hohe Mauer passen !

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