Zaun in Schleswig Holstein

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Moderator: Klaus

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Blume
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Zaun in Schleswig Holstein

Beitrag von Blume » 23.08.2009, 02:10

Hallo,
Stellt euch einmal vor, im schönen Schleswig Holstein liegt ein Reihenhaus, und der Bebauungsplan ist "frei"
Nun suchte A lange nach einer Lösung, um das Grundstück zu Nachbar B einzufrieden. Thujas wurden sofort von Nachbar B moniert, da sie bei Anpflanzung schon zu groß waren (Anfängerfehler von A, die Pflanzen hatte er von der alten Wohnung mitgebracht) Kurz danach pflanzte B einige Thujas.
Außerdem stehen direkt senkrecht von der Hauswand auf der Seite von B mehrere Thujas (4,50 Meter lang) die deutlch höher als 2 Meter sind. Diese findet A sehr gut :D , da seine Terasse so geschützt ist.
Leider sieht die Hecke von der A Seite sehr schlecht aus, da früher auf der A Seite Pflanzen dagegen wuchsen.

So hat A nun auf seiner Seite zwei 1,80 Meter hohe Sichtschutzwände dagegen gesetzt. B kann sie nicht sehen, da seine Pflanzen höher sind. Aber er weiß., dass sie da sind, und das stört ihn. Nun will er seine Hecke runterschneiden und A dann verklagen. Noch hat er sie nicht geschnitten, aber die Klage kommt wohl auch ohne ein Heckeschneiden :twisted:
B meint nun in diesem fiktiven Fall, das auf Grund des mangelden Lichtes, seine Hecke eingehen wird. (Zaun liegt im Osten) Baurechtlich ist die Wand okay, da kürzer als 5 Meter.

Nun geht es aber noch weiter, denn der böse A will wohlmöglich seinen Zaun noch weiter ziehen will. Es könnte sein, dass er sich vorstellt, einen Zaun aus den abgesägten Sichtschutzlattenzäunen zu erstellen, der allerdings immer unter 1,20 Meter ist und komplett auf seiner Seite liegen würde.
Wäre das erlaubt, oder müsste es ein Maschendrahtzaun sein?

Könnte A sonst eine gemeinsame Einfriedung durch einen Maschendrahtzaun verlangen und danach dann auf seiner Seite diesen Zaun ziehen, also hinter dem 1,20 Meter hohen Maschendrahtzaun einen 1,20 meter hohen Lamellenzaun?

Könnte sich jemand vorstellen, dass es erlaubt wäre, zwischen diesen Zaunelementen die Pfosten 1,80 Meter hoch zu stellen und diese dann zu begrünen, bzw. Seile zwischen die Pfosten zu spannen und dort z.B. Wicken oder Knöterich entlanghangeln zu lassen?

Wie wäre es mit Blumenkästen (sind doch Möbel, oder) auf den Zaun zu stellen, wenn der denn erlaubt wäre und hier etwas hinein zu pflanzen?
(Goldrute wächst echt gut)

Ach ja, Nachbar B will bald auch noch ein eues Gartenhäuschen mit nur geringen Grenzabstand zu A aufbauen, d.H. wieder etwas, wo B über 2 Meter geht. (Ein altes steht da jetzt schon. Es könnte nur hübscher werden :D )



Ich hoffe, dieser fiktive Fall interessiert jemanden außer A + B und ich bekomme hier einige Hilfestellungen.
Das Nacbarschaftsrecht habe ich bereits gelesen (es gibt keine Ortsüblichkeit, von hohen Hecken über Pegolas, Büschen und Säulenobst wäre alles vorhanden), Baurecht auch.
Die ganze Grenze ist 18 Meter lang.

Es grüßt
Blume



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Klaus
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Beitrag von Klaus » 23.08.2009, 13:04

Also im Nachbarrecht oder Baurecht oder dem Bebauungsplan stehen Vorschriften die die Auswahl beim Zaun beschneiden. Je nachdem was dort erlaubt ist kann man einen Zaun errichten.

Das ist ganz einfach und ziemlich klar erklärt.

Klaus
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Blume
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Beitrag von Blume » 23.08.2009, 16:01

Ja, das Baurecht sagt, 5 Meter Länge 2 Meter Höhe ist erlaubt (Also das erste Stück hinter der Hecke). Das Nachbarschaftsrecht in Schleswig Holstein sagt, wenn keine Ortsüblichkeit festgestellt werden kann, gilt ein ungefähr 1,20 Meter hoher Maschendrahtzeun als ortsüblich. Der Bebauungsplan legt nichts fest.
Die Frage ist jetzt aber, was kann man hinter dem Maschendrahtzaun machen, also als Zweitzaun?
Kann man da nur anpflanzen oder auch einen etwas niedrigeren Zaun stellen.

Über die Pfostenhöhe habe ich noch überhaupt nichts gefunden.
Weißst du, ob man alle 1,8 Meter einen Pfosten von 1,8 Meter höhe stellen darf?
Sieht aus, wie eine Pergola, nur das bei A, bei diesem fiktiven Fall, die Querstange nicht ganz oben ist, sondern in ca, 1,1 Meter Höhe.
Lieben Gruß
Blume

Klaus
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Beitrag von Klaus » 23.08.2009, 16:08

Die Frage ist jetzt aber, was kann man hinter dem Maschendrahtzaun machen, also als Zweitzaun?
Kann man da nur anpflanzen oder auch einen etwas niedrigeren Zaun stellen.
Solange der die selbe Höhe hat. :-)
Über die Pfostenhöhe habe ich noch überhaupt nichts gefunden
Das gesamte Bauwerk nennt sich "Zaun". Man findet auch wenig über dei Schraubenlänge oder Nageldurchmesser :-)
Sieht aus, wie eine Pergola
Nenn sich weiterhin "Zaun"

Nur weil man wirklich alles in jedes anders nennt wird kein gesetzloser Raum draus.

Klaus
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Blume
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Beitrag von Blume » 23.08.2009, 16:18

Ne, im Baurecht steht wiederum, dass eine Pergola von unbestimmter Länge erlaubt ist. Das ist in Schleswig Holstein alles sehr schwammig. Aber was meinst du, wäre es möglich, einfach ein paar Pfosten zu stellen, oben eine Schnurr durch, und dann bei gutem Wetter wird ein Windschutz drangehängt, meinetwegen mit Wäscheklammern?
Dann ist der Sichtschutz ja mobil, aber die Pfosten bleiben das Problem.

Ich weiß, dass deine Probleme mit deinen Nachbarn wirklich viel schlimmer sind (habe die Videos gesehen) aber so ein Streit fängt auch mal ganz klein an

Heute z.B. spielen A`s im garten Federball und lassen ein Elektofernsteuerungsauto fahren. Die Nachbarn machen sich Notizen und alles wird dokumentiert.
wozu hat man denn einen Garten?

Lieben Gruß
Blume
Zuletzt geändert von Blume am 23.08.2009, 22:13, insgesamt 1-mal geändert.

Klaus
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Beitrag von Klaus » 23.08.2009, 16:33

Na wenn man ne Pergula errichten will dann gelten die Regeln für Pergula. Macht man dann nen Windschutz dran ist wieder ein Zaun.

Stell hinter den Zaun einfache einen Sichtschutz auf den man Abends wieder wegräumt, das ist dann ein Möbel.

Alles andere ist das was es ist. Ob mit Wäscheklammern oder Nägel.

K.
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