Fortsetzung von: Wein rankt auf A`s frisch gestrichenes Haus

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Foffi von Hohenzollern
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Fortsetzung von: Wein rankt auf A`s frisch gestrichenes Haus

Beitrag von Foffi von Hohenzollern » 12.09.2009, 14:30

B hat nach meinen Forderungen nun den Wein übertriebenerweise fast 90% ig entfernen lassen und uralte abgestorbene Efeuranken sind nun sichtbar. Nun behauptet Nachbarin B, das sie ihren Wein nur wegen der abgestorbenen Efeuranken auf Ihrem Gebäude hat so ranken lassen. Zwar war das Efeu auf ihrer Fassade schon lange vor A- s Hauskauf abgestorben, aber Ihre Anwältin will nun 4000€ für die Beseitigung der seit Jahren geduldeten Reste des damals abgestorbenen Efeus.
Was soll A nun tun? Klaus?



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Es gibt keine Gewohnheitswegerechte – Aber

Wegerechte

Das alleine kann man natürlich so nicht stehen lassen. Denn auch eine Gewohnheit resultiert auf eine Erlaubnis oder Vereinbarung. Selbst das stillschweigende Dulden ist eine Vereinbarung an die sich die Nachbarn halten müssen. Das Problem ist aber das solche Vereinbarungen gekündig.....

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Klaus
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Beitrag von Klaus » 12.09.2009, 16:00

Jetzt wird durcheinander

B hat nach Forderung von A den Wein entfernt der auf A's Haus gewachsen ist. Nun sind Reste von B's Weins auf A's Haus, dann kann A was verlangen aber nicht B.

Wessen Wein, wessen Haus ?

Egal wer Wein auf Nachbars Grundstück wachsen lässt haftet für den Schaden. Es sei denn der Nachbar erlaubt es oder duldet es. Diese Einwirkung wird auch nicht an den Rechtsnachfolger übergeben.

Für was sind die 4000 Euro, fürs entfernen, überstreichen oder....

Klaus
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Foffi von Hohenzollern
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Hallo, Klaus

Beitrag von Foffi von Hohenzollern » 12.09.2009, 16:24

Es gibt 2 Reihenhäuser, das von A und das von B.
Zum besseren Verständnis, hier nochmal meine erste Frage:


A hat vor 3 Jahren ein Reihenendhaus gekauft. Dieses war über und über mit einem fiesen Efeu bewachsen. Nach endlos langer Zeit hatte A es irgendwann entfernt bekommen und nach wochenlanger Arbeit auch mit Gerüst hat A diese Efeubritzel abgeschliffen gekriegt und das Haus aufwändig neu gestrichen. A`s Nachbar B hat Wein auf seiner Fassade. A möchte nun nach so viel Arbeit nicht eine neue Berankung. A bat B mehrmals doch dafür zu sorgen, dass der Wein nicht A`s Fassade mit Haftwurzeln verschandelt. A schlug B vor, eine Holz, oder Aluschiene anzubringen, damit B überwachsende Ranken mit einer Stangensäge entfernen kann,bevor diese auf A`s Fassade wurzeln. Nachdem B das alles ignorierte bekam B die Forderungen von A per Einschreiben mit Rückschein. Seitdem reagiert B gar nicht mehr, A sieht B nicht mal mehr im Garten.
Es ist jetzt nicht so, das A der böse Nachbar ist, immerhin hat A, B schon öfter geholfen und schneidet auch B`s Hecke, seit A hier wohnt mit, ohne was dafür haben zu wollen.
A will doch nur, dass B sich um seine Rankpflanzen kümmert, wenn diese A`s Haus bewuchern. Wie sollte sich A nun weiter verhalten? Wer jemals Grünzeug an seinem Haus hatte, der weiss, wovon A spricht. In den letzten 6 Wochen konnte A drei mal noch vom Gerüst aus B`s Weinranken entfernen, bevor diese bei A wurzelten. A`s nächster Plan wäre der Schiedsmann, oder ein Anwalt. Warum will B es soweit kommen lassen? Was ratet Ihr ?


So: B ist nun also beleidigt und hat den Wein fast 90%ig auch von der eigenen Fassade abmachen lassen. Dies hat A eigendlich nicht verlangt, sondern er wollte lediglich keinen Wein auf seiner Fassade. Nun sieht man neben den Resten der Weinranken auch alte Reste von Efeu auf der Fassade von B., was vor langer Zeit dort abgestorben ist. Zur Beseitigung von diesen Efeuresten verlangt B nun 4000€ über seine Anwältin. Darin enthalten sind Kosten für ein Gerüst und absolut übertriebene Renovierungsarbeiten.
Was tun? A wollte eigendlich nur seine Neue Fassade weinrankenfrei.

Klaus
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Beitrag von Klaus » 12.09.2009, 16:31

Ich bin zu doof.

Was geht A der Rankenrest an, den B von seinen eigenen Pflanzen hat.

Anwälte schreiben auch unsinnige Forderungen.

K.
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Efeu

Beitrag von Foffi von Hohenzollern » 12.09.2009, 16:58

Klaus: Die Efeureste sind von A-s Grundstück auf die Fassade von B gewachsen und sind später durch den Wein von B erstickt worden. Wein wächst halt 10 mal schneller und Efeu hat da keine Chance. Aber das war vor A-s Hauskauf , Der Vorbesitzer von A-s Haus und B sind befreundet und fanden die gemeinsame Berankung ganz toll. A aber nicht. Das ganze Theater ist nun nur Druckmittel von B. Kann B nun wirklich von A. Geld für die Beseitigung des lange abgestorbenen, wohl geduldetem Efeu verlangen?

Klaus
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Beitrag von Klaus » 12.09.2009, 17:40

Als A das Haus gekauft hat gabs kein lebendes Efeu, also ist es nicht A Schuld. Also muss A nichts zahlen. Da A ja alles neu gemacht hat kann das auch das Efeu von B selber gewesen sein.

Einfach nicht reagieren, nur Klageschriften und Mahnbescheid sind interessant. Mit doofen Anwälten kommuniziert man nicht.

Nicht sagen nichts schreiben, vor Gericht muss man nur bestreiten.

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andy
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Beitrag von andy » 13.09.2009, 19:02

Was für ein Blödsinn - B entfernt Weinranken, die er nicht erfernen muss, und will dann Schadenersatz für frühere (eigene) Efeu-Sünden. B kann sich dbzgl. vielleicht noch an den ehemaligen A wenden, wohl aber nicht an den jetzigen A.

Richtig, gar nicht reagieren und sich verklagen lassen, wenn es soweit überhaupt kommt. Hier wird zunächst viel gebellt ...
Wegerechte funktionieren meist gut - bis ein Eigentümer wechselt ...

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