Hallo zuasammen,
Eine Frage, A könnte B in der Luft zerreissen. Sie wohnen in Reihenhäusern. B in einem Reihenendhaus, und A davor.
Es liegen aber im Rindenmulch(Vorgarten) von A immer öfter Kippen. Die nur von B kommen können, da die beiden sich wahrscheinlich in einem Tabakladen haben kennengelernt. A kann´s aber nicht beweisen das die Kippen von da kommen, aber sonst wohnt dort niemand mehr. B bestreitet dies. A sammelt die kippen auf und wirft sie zu B rüber, denn wenn jemand was verloren hat, soll er es auch wieder bekommen.
Was kann A noch machen?
Gruß
Zigaretten auf unserem Grund
Moderator: Klaus
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Falsch rum parken
Die Antwort ist in Deutschland in der Straßenverkehrsordnung §12 StVO geregelt. Dort steht das man zum parken den rechten Seitenstrafen nutzen muss, gemäß § 12 Abs. 4 Satz 1 StVO. Voraussetzung ist das der Fahrbahnrand ausreichend befestigt ist. Wenn Seitenparkstreifen .....
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So, nun kann A gegen B und B gegen A jeweils eine einstweilige Verfügung erwirken wenn A oder B das auch beweisen können. Natürlich braucht man den Beweis das A oder B die Täter waren , nicht etwas Freunde und Besucher von A oder B oder ein Storch der im Überflug rauchte.
Klaus
P.S. Mal im Ernst, die Kippen sind bereits nach 1 Jahr verfault.
Klaus
P.S. Mal im Ernst, die Kippen sind bereits nach 1 Jahr verfault.
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