alter Schuppen steht über der Grenze

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Moderator: Klaus

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fred
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alter Schuppen steht über der Grenze

Beitrag von fred » 24.09.2009, 19:47

Hallo zusammen!

Folgende Sachlage: Grundstückseigentümer A hat im Garten einen Schuppen stehen, der über die Grenze zum Grundstück B reicht (bis max. 1,3m). B hat das Grundstück B vor 7 Jahren geerbt und den vorhandenen Altbau saniert. B hatte mit dem damaligen Besitzer des Grundstücks von A mündlich vereinbart, dass der Schuppen komplett entfernt wird. Nun ist der Besitzer des Gundstückes A mittlerweile verstorben (vor drei Jahren) und die Erben wollen von der mündlichen Absprache nichts mehr wissen. Der Schuppen steht wohl schon sehr lange (ca. 30 Jahre). In diesem Jahr sind die Grundstücke vermessen worden und die Grenzüberschreitung auch off. vermessen. Gibt es noch irgend eine Chance, den Schuppen entfernen zu lassen?
Das ganze spielt sich im Saarland ab.

Grüße,
fred



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Klaus
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Beitrag von Klaus » 24.09.2009, 21:05

Nein, aber man kann dafür eine Rente verlangen. Könnt Ihr euch nicht freiwillig einigen macht das ein Richter für euch. Evtl. ist denen dann die Rente zu hoch und die machen die Hütte weg.

K.
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fred
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Beitrag von fred » 25.09.2009, 14:36

Danke für die Antwort.
Wie hoch fällt denn in der Regel eine Rente für so etwas aus? Gibt es da Erfahrungswerte?

Klaus
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Beitrag von Klaus » 25.09.2009, 14:41

Ich würde den Qm Preis nehmen, mit üblichen Verzinsung für Hypothekenkredit nehmen, dazu eine Abschreibung über 10 Jahre

also 10 000 Euro qm Preis
5 % Zinsen wenn ich mir das Geld leihe 41,6 €
Afa 10000/10/12 83,3 €

also so 150 Euro fände ich angemessen. Man kann ja mal das doppelte verlangen, evtl. wird es bezahlt.

Klaus
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