Verjährung Heckenhöhe
Moderator: Klaus
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- Registriert: 28.06.2007, 07:45
Verjährung Heckenhöhe
Hallo zusammen,
hoffe auf Klärung einer Verständnisfrage zum Nachbarrechtsgesetz Rheinland-Pfalz.
Das Gesetz gibt bestimmte maximalen Heckenhöhen vor, in Abhängigkeit vom Abstand zur Grundstücksgrenze. Verjährungszeit für Ansprüche daraus liegt bei 5 Jahren (nach Überschreitung der Maximalhöhe).
Bedeutet diese Regelung nun, dass man nach 5 Jahren überhaupt keinen Anspruch mehr hat und der Nachbar seine Hecke bis in den Himmel wachsen lassen kann? Weiß jemand wie das rechtlich gehandhabt wird? Ev. Quellenangaben?
Vielen Dank im Voraus
hoffe auf Klärung einer Verständnisfrage zum Nachbarrechtsgesetz Rheinland-Pfalz.
Das Gesetz gibt bestimmte maximalen Heckenhöhen vor, in Abhängigkeit vom Abstand zur Grundstücksgrenze. Verjährungszeit für Ansprüche daraus liegt bei 5 Jahren (nach Überschreitung der Maximalhöhe).
Bedeutet diese Regelung nun, dass man nach 5 Jahren überhaupt keinen Anspruch mehr hat und der Nachbar seine Hecke bis in den Himmel wachsen lassen kann? Weiß jemand wie das rechtlich gehandhabt wird? Ev. Quellenangaben?
Vielen Dank im Voraus
Artikel lesen
Efeu beschädigt Nachbars Mauerwerk
Zur Sanierung des Gebäudes darf der Eigentümer des Gebäudes auch das Nachbargrundstück betreten, dafür gelten die Regeln des Hammerschlag und Leiterrecht. Also nicht wann und wie er will, sondern angemeldet und schonend.
In diesem Fall ging es um die Garagenrüc.....
mehr Infos
Ganz einfach:
Eine erlaubte 2m Hecke wächst
2000 auf 2 Meter - erlaubt
2001 auf 2,2 Meter die letzten 20cm sind dann 2006 verjährt
2002 auf 2,4 Meter die letzten 20cm sind dann 2007 verjährt
2003 auf 2,6 Meter die letzten 20cm sind dann 2008 verjährt
usw.
Die Quelle hast du selbst genannt.
Klaus
Eine erlaubte 2m Hecke wächst
2000 auf 2 Meter - erlaubt
2001 auf 2,2 Meter die letzten 20cm sind dann 2006 verjährt
2002 auf 2,4 Meter die letzten 20cm sind dann 2007 verjährt
2003 auf 2,6 Meter die letzten 20cm sind dann 2008 verjährt
usw.
Die Quelle hast du selbst genannt.
Klaus
Um ein perfektes Haus muss eine 3 Meter hohe Mauer passen !
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- Registriert: 28.06.2007, 07:45
Re: Verjährung Heckenhöhe
Für NRW (und ich meine sogar bundesweit) gilt das definitiv nicht. Eine Hecke muß jederzeit auf Verlangen des Nachbarn auf zwei Meter zurückgeschnitten werden. Die Verjährung bezieht sich nur darauf, das die Anpflanzung (nach X Jahren) nicht mehr beseitigt werden muß, wenn die Grenzabstände nicht eingehalten wurden. Die Höhe unterliegt keiner Verjährung.
Gruß Rolf
Gruß Rolf
Re: Verjährung Heckenhöhe
Du hast sicher eine Quelle für die These.
Weder die 2 Meter, noch das jährliche Rückschneiden stehen so nicht im Gesetz. In keinem.
Ich muss die max Höhe einhalten, das kann ich mit einem sehr langem Schnitt für mehrere Jahre machen (je nach Wachstum) oder jeder Woche mit einem kurzen Schnitt.
In NRW muss ich für eine 2 Meter Hecke 1 Meter Abstand halten, nur dann gelten die 2 Meter.
Klaus
Weder die 2 Meter, noch das jährliche Rückschneiden stehen so nicht im Gesetz. In keinem.
Ich muss die max Höhe einhalten, das kann ich mit einem sehr langem Schnitt für mehrere Jahre machen (je nach Wachstum) oder jeder Woche mit einem kurzen Schnitt.
In NRW muss ich für eine 2 Meter Hecke 1 Meter Abstand halten, nur dann gelten die 2 Meter.
Klaus
Um ein perfektes Haus muss eine 3 Meter hohe Mauer passen !
Re: Verjährung Heckenhöhe
Hallo Klaus,
entschuldige, die Quellenangabe reiche ich sofort nach. Die Quelle ist unser Rechtsanwalt (Fachanwalt für Eigentumsrecht).
Ich bin selbst Betroffener, d.h., ich sah mich durch juristische Drohungen dazu gezwungen, meine deutlich höhere Hecke (und zwar Altbestand seit über 20 Jahren) auf 2 Meter zu kürzen.
Ich war selber völlig entsetzt, da auch ich zunächst nach dem Lesen des Gesetzes NRW §47 Verjährung davon ausgegangen bin, daß ich die Hecke nicht kürzen muß. Überflüssig ist wohl zu erwähnen, daß hierdurch unser Grundstück erheblich an Qualität und auch an Wert verloren hat .
Es geht hier um eine alte Hecke (älter als 20 Jahre), die den Grenzabstand nicht einhält (die Seitenfläche ist exakt an der Grundstücksgrenze).
Die Hecke ist laut Auskunft unseres Anwalts jährlich in der Nichtwachstumsphase (Oktober bis Februar) auf 2 Meter zu kürzen.
Es gab dazu auch ein Urteil im Internet, den Link dazu habe ich aber leider nicht mehr.
Gruß
Rolf
entschuldige, die Quellenangabe reiche ich sofort nach. Die Quelle ist unser Rechtsanwalt (Fachanwalt für Eigentumsrecht).
Ich bin selbst Betroffener, d.h., ich sah mich durch juristische Drohungen dazu gezwungen, meine deutlich höhere Hecke (und zwar Altbestand seit über 20 Jahren) auf 2 Meter zu kürzen.
Ich war selber völlig entsetzt, da auch ich zunächst nach dem Lesen des Gesetzes NRW §47 Verjährung davon ausgegangen bin, daß ich die Hecke nicht kürzen muß. Überflüssig ist wohl zu erwähnen, daß hierdurch unser Grundstück erheblich an Qualität und auch an Wert verloren hat .
Es geht hier um eine alte Hecke (älter als 20 Jahre), die den Grenzabstand nicht einhält (die Seitenfläche ist exakt an der Grundstücksgrenze).
Die Hecke ist laut Auskunft unseres Anwalts jährlich in der Nichtwachstumsphase (Oktober bis Februar) auf 2 Meter zu kürzen.
Es gab dazu auch ein Urteil im Internet, den Link dazu habe ich aber leider nicht mehr.
Gruß
Rolf
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