Streit wegen Kehrwoche

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Moderator: Klaus

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lun1xz0mbie
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Streit wegen Kehrwoche

Beitrag von lun1xz0mbie » 02.12.2009, 12:54

Im besagten Haus wird, wie es meist üblich ist, im wöchentlichen Wechsel der Weg vor dem Haus gekehrt. Dies ist auch so in der Hausordnung festgelegt.
Mieterin A hat auch diesesmal ihren Kehrdienst gemäß Hausordnung erledigt. Ihre Nachbarin N, die keine Mieterin sondern Wohungseigentümerin ist, ist da offensichtlich anderer Meinung. N, die in der Reihenfolge nach A dran ist, hängt das Kehrwochen-Schild, da im Haus reihum geht, immer wieder vor die Wohungstür von Mieterin A und weigert sich somit, ihren eigenen Kehrdienst zu erledigen, vermutlich bis A die nach N's Meinung nicht erledigte Kehrwoche nachholt. Mieterin A ist der Meinung, dass N nicht berechtigt ist, ihr Anweisungen zu erteilen und sieht nicht ein, dass sie für eine weitere Woche kehren soll, nur weil N das von ihr verlangt.
Vor längerer Zeit gab es bereits einmal derartige Beschuldigungen von N gegenüber A, ebenfalls unberechtigt. Damals hatte A sich gefügt und für eine weitere Woche gekehrt, um des Hausfriedens willen, möchte das nun jedoch nicht mehr tun, da sie sich keiner Schuld bewusst ist.
Fall jemand auf dem nun nicht gekehrten Weg ausrutschen und sich verletzen sollte, auf nassem Laub oder gegebenenfalls einsetzendem Schnee, wer könnte dafür belangt werden? Mieterin A, die ihren Dienst erfüllt hat oder N, die sich weigert, ihren auszuführen? Oder ist für das ganze der Hauseigentümer, also der Vermieter von A, verantwortlich?
Und welche Konsequenzen könnte es für Mieterin A haben, wenn N sich bei A's Vermieter beschwert? N kann ihre Anschuldigen sicher nicht beweisen, selbst wenn eine weitere Hausbwohnerin, mit der N gut befreundet ist, N's Anschuldigung bezeugt, sollte dies kein ausreichender Beweis sein.



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Klaus
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Beitrag von Klaus » 02.12.2009, 15:56

Also jetzt setzt euch mal bis die Tante Doris kommt und den Streit schlichtet..........

Also für Schäden auf den Wegen zu Gebäude haftet der Hauseeigentümer, ghier wohl eine Wohnungseigentumgemeinschaft, die wälzt die Haftung auf die jeweiligen Bewohner ab die jeweils für eine Woche zuständig sind.

Das Ihr jetzt mit dem Schildchen spielen wollt, interessiert gar niemanden.
Ob irgend ein Nachbar die Kehrwoche des anderen bewertet interessiert auch niemand. Das wäre Aufgabe der WEG Verwaltung und die könnte sich dann an die einzelnen Eigentümer wenden und die dann an ihre Mieter.
Untereinandere haben die BEwohner keinerlei Rechtsverhältnis

Kehrwoche macht man in dem man erst mal ne Flasche Reiniger im Treppenhaus verteilt, stundenlang das Putzzeug liegen lässt und dann wenn alle zu Hause sind mal kräftig Krach macht.
Dann ist "putzen" nicht nötig.

K.
Um ein perfektes Haus muss eine 3 Meter hohe Mauer passen !

BlairwItch
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gemach gemach

Beitrag von BlairwItch » 22.12.2009, 13:58

als 1.solltest A sich an den HB wenden u das Problem schildern.
auch,wenn A nur zur miete wohnst u N gekauft hat,gilt auch für sie die Putzwoche.( wen ich das richtig verstanden hab )

da ihr euch nicht einigen könnt,sollte der Putzplan vom HB erstellt werden. So ist man auf der sicheren Seite,sollte was passiert sein,denn dann kann mann belegen,ich wahr nicht dran.

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