Küchenbenutzung ab 22.00 h

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Moderator: Klaus

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kris
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Küchenbenutzung ab 22.00 h

Beitrag von kris » 04.01.2010, 02:04

Hallo,

A wohnt in einem Mietshaus und hat eine Nachbarwohnung mit drei Zimmern wo seine Mutter mit einer erwachsenen Tochter lebt. Neben meiner Küche ist ein Zimmer, in dem seine Nachbarin (die Mutter) schläft. Sie muss morgens um 05.30 aufstehen. A ist nicht mehr berufstätig und leide unter RLS (Syndrom der unruhigen Beinen), so dass A erst gegen morgen, wenn überhaupt, einschlafen kann.
Wenn A nach 22.00 h in der Küche Essen warm mache oder ein Tee koche, entstehen Geräusche, die durch Geschirr verursacht werden, wie Besteck aus der Schublade, Teller aus dem Küchenschrank nehmen, Pfanne auf den Herd setzen, rühren, Wasserhahn auf und zu drehen. Seine Nachbarin fühlt sich über diese Geräuche sehr gestört, obwohl A sich größte Mühe gibt, die Geräusche so wenig wie möglich entstehen zu lassen.
A kann seine Nachbarin gut verstehen und habe ihr mal gesagt, dass A sick Mühe gebe möglichst leise zu sein. Heute um 23.30 hat sie bei A geklingelt und sich beschwert, dass A ständig den Wasserhahn benutze und sie es hört, weil sie direkt neben der Wand schläft, die an seiner Küche angrenzt.
A habe ihr gesagt, dass sie ihr Bett auf die andere Wandseite stellen möge, damit sie von den Geräuschen nicht so sehr gestört wird. A ist der Meinung, dass man durch Umstellung der Möbel sich von den unvermeidlichen Geräuschen schützen kann. A gibt mir sehr viel Mühe, aber möchte sich nicht so sehr einschränken lassen, dass A auf seine Hauptmahlzeit verzichten muss. Bedingt durch meine Erkrankung steht A sehr spät auf und nimmt entsprechend spät meine Hauptmahlzeit zu sich.

A möchte gerne wissen, ob man von A verlangen kann, dass ab 22.00h in meiner Küche nichts mehr machen darf. Die Wohnungen sind sehr hellhörig.

Ich bitte um Verständnis für meinen langen Bericht.
Für eine fachgerechte Antwort wäre ich sehr dankbar. :?:
MfG



Artikel lesen
Nachbarn und ihre Luftwärmepumpe

Das Gericht hat nach den geltenden Regeln gebäudegleiche Anlagen ohne Abstand zugelassen, soweit die Beleuchtung mit Tageslicht und der Brandschutz sichergestellt sind.

Aber, es ging dabei nicht im Lärm. Denn die Vorschriften für Geräuschimmissionen würden in erster.....

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Klaus
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Beitrag von Klaus » 04.01.2010, 10:16

Bitte die Regeln lesen und den Beitrag anpassen !!!
Danke

Klaus
Um ein perfektes Haus muss eine 3 Meter hohe Mauer passen !

Klaus
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Beitrag von Klaus » 05.01.2010, 09:42

fachgerechte Antwort
Hier gibts keine Rechtberatung

Also ab 22 Uhr gibts eine Nachruhe bei der man alle Geräusche auf Zimmerlautstärke fahren muss. Wenn das Zimmer schlecht insoliert ist muss man besonders leise sein.

Jedoch darf man auch leben.

Was der "Schlafrytmus" mit Krankheit zu tun hat sollte man mal einen Arzt fragen. Es ist sicher Möglich den anzupassen , einfach morgen mal um 6 Uhr aufstehen, dann schläft man sicher auch vor 22 Uhr wieder ein. Da kann man sich schon anpassen. Ist klar wenn man um 22 Uhr seine Hauptmahlzeit kocht das man nicht schlafen kann.

Das man wegen seiner Krankheit andere stört muss auch nicht sein.

Die Nachbarin sollte aber auch nicht das Bett an der Küchenzeile stehen haben. Wenn man das Wasser hört ist das ein Mangel. Aber bei drei Zimmern kann man eher was machen.

Ich würde einfach vor 22 Uhr Wasser bevorraten, dann muss ich es nicht fliessen lassen

K.
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Eiertanz
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Beitrag von Eiertanz » 19.01.2010, 21:24

1. würde ich empfehlen, ein anderes Zimmer zum Schlafen einzurichten oder wenigstens an die andere Wand zu wechseln. Selbstverständlich ist es sehr schwer einzuschlafen, wenn man sozusagen mit dem Ohr an der Wand liegt.

2. eine Geräuschdämmung vornehmen. Im Baumarkt nachfragen.


Und im übrigen eine allgemeine Anmerkung:
jedesmal, wenn ich im Forum "nachbarschaftsstreit" reinschaue, wird in einem sehr unhöflichen und gereizten Ton kommuniziert. Gehts vielleicht auch etwas freundlicher ???

Vielen Dank
:wink:

Klaus
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Beitrag von Klaus » 19.01.2010, 22:24

Nur wenn jemand die Regeln nicht lesen kann.

Aber wie wäre es mit dir - beantworte du doch alle Frage "freundlich"

Klaus
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Seelchen
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Beitrag von Seelchen » 06.04.2010, 15:51

Hallo!

Ich kann das Problem gut nachvollziehen.

Kenne das von einer Mietwohnung. Mieter im Haus gegenüber (ca. 5 Meter) hatte die Angewohnheit nachts zu kochen und dann stundenlang, während essen und fernsehschauen die Dunstaubzugshaube laufen zu lassen. Küche lag direkt gegenüber dem Schlafzimmer. Das ging soweit, dass sich der Mieter der anderen Wohnung Ohrstöpsel kaufte. Leider nutzte das nicht gegen den Gulaschgeruch um Mitternacht, der durch jede Ritze drang.

Wie wäre es also mit zarten Ohrstöpsel für den Nachbarn und nur kleines Gericht für die Mikrowelle.... Pling, ....und gespült wird am anderen Mittag.

Wenn man sich allerdings angewohnt hat, so spät am Abend noch zu kochen, kann ich mir auch gut vorstellen, dass das mit dem einschlafen vor dem Morgengrauen nichts wird. Würde da auch mal den Arzt nach eine Umstellung von Lebensgewohnheiten fragen.

LG

Thomas W.

Beitrag von Thomas W. » 02.05.2010, 19:53

Seelchen hat geschrieben:Wenn man sich allerdings angewohnt hat, so spät am Abend noch zu kochen, kann ich mir auch gut vorstellen, dass das mit dem einschlafen vor dem Morgengrauen nichts wird.
Das RLS Syndromnimmt aber leider keine Rücksicht darauf.

Gruss
Thomas

Foffi von Hohenzollern
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Nach 22 Uhr laute Geräusche machen.

Beitrag von Foffi von Hohenzollern » 07.05.2010, 21:20

Tja, ich denke dieses Problem hat auch jeder Schichtarbeiter in einer Mietwohnung. Ich habe das immer so gemacht, das ich die Ruhezeiten einhalte. Dafür sind die da. Wo ich jetzt wohne meint zwar auch jeder , sich nicht an die Mittagsruhe halten zu müssen. Ich aber halte mich daran.
Nun kenne ich aber Dein xyz- Syndrom nicht. Eventuell ist damit ja nächtlicher Lärm zulässig. Aber ich glaube nicht das man mitten in der Nacht unbedingt in der Küche rumscheppern muss.

Klaus
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Beitrag von Klaus » 08.05.2010, 07:40

In den meisten Regionen gibt keine Mittagsruhe mehr.

Klaus
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