wie soll man sich da verhalten???

Erst mal nur ein Forum für alles, wird getrennt wenn genug Einträge

Moderator: Klaus

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kiwi123
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Beitrag von kiwi123 » 20.01.2010, 18:21

ok, stellen wir uns mal folgende situation vor:


A wohnt in einem 2 familienhaus gemeinsam mit B.
A oben, B unten, A und B sind jeweils eigentümer der etw.

anfangs kame A und B gut miteinander aus, eher überdurchschnittlich gut.

nach ca. 1,5 jahren hat sich das schlagartig geändert (ohne für A erkennbaren "auslöser")

plötzlich war die waschmaschine von A zu laut, B konnte plötzlich wegen A´s chinchillas nicht mehr schlafen, usw.

A hat einige zugeständnisse gemacht um das gute verhältnis zu B nicht zu gefährden. zb. kein staubsaugen mehr nach 20 uhr usw.

trotzdem gab es für B immer wieder gründe sich bei A zu beschweren, die gründe wurden immer seltsamer.

mittlerweile muss A sich anschreien lassen wenn samstags um 9:30 uhr gesaugt oder morgens um 8 uhr die wohnungstür nicht zugesperrt, sondern langsam ins schloss gezogen wird.

nachdem da verhältnis eh schon im eimer ist, sieht A nicht mehr ein warum er auf B übermässige rücksicht nehmen sollte.
A ist der meinung es reicht aus, sich an allgemeingültige regeln zu halten.

wenn A sich erlaubt nach 20 uhr zu saugen klingelt A und beschwert sich.

es wurde bereits darauf hingewiesen das staubsaugen von 7-22 uhr erlaubt ist und von beschwerden abgesehen werden soll, das interessiert B aber nicht wirklich.

zugespitzt hat sich die lage als A besuch der eltern (ebenfalls hundebesitzer) hatte. als die eltern das grundstück nach dem besuch wieder verlassen wollten, hat der hund der eltern (kleiner wau wau) leider einen kleinen abstecher in B´s wohnung gemacht.

hund konnte durch die geöffnete terrassentür von B in die wohnung gelangen.
das war im dezember, abends um 22 uhr bei minus 3 grad.
die terrasse ist über den gemeinschaftlichen garten zu erreichen.
da A nicht damit gerechnet hat, dass es menschen gibt du um diese tages- und jahreszeit ihre terrassentüre offen stehen haben, konnte A das leider nicht vorhersehen.
als A richtung terrasse von B unterwegs war um sich zu entschuldigen, kam dieser ihm schon mit dem hund am genick gepackt entgegen und hat A den hund entgegengeschleudert.....

spätestens jetzt ist A der meinung dass es reicht.

A muss sich ständig für normales verhalten (staubsaugen um 09.30 uhr zum beispiel) von B anschreien oder beschimpfen lassen. und darauf hat A langsam keine lust mehr.

daher meine frage:
was tun?

ignorieren?
reagieren? wie?


danke schon mal für die (hoffentlich erfolgende:-)) antwort!!!!



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Balkonien mit Sangria Eimer

KS

Der richtige Maß ist oft ein geben und nehmen.

Denn gerne folgt die Rache auf die durch zechte Nacht mit einem Rasenmäher zu erlaubten Zeiten morgens um 7 Uhr. Der Unterschied ist das dieser Lärm durchaus erlaubt ist, auch wenn andere da gerne noch schlafen......

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Klaus
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Beitrag von Klaus » 20.01.2010, 18:30

Antwort schon , nur gefallen wird sie nicht :-(

Rechtlich: Kann man sich das anschreien verbieten lassen. Geht meist über ein Schiedsverfahren und bringt kaum bis nichts. Ein Strafverfahren ist sinnlos da es eingestellt wird.
Wenn man vor Gericht (Schiedsverfahren) geht, nur einen Fall raussuchen und alles andere komplett abstreiten, sich gegen Anschuldigungen nicht wehren (außer Gegenklagen). Danach den nächsten Fall usw. Wenn man erst mal 5 Fälle gewonnen hat haben die kein Geld mehr.

Ignorieren und nicht öffnen wenn man das kann. Mach ich seit 10 Jahren und werde immer weniger beschimpft. Zu Zeit nur noch im Suff.

Das einzig Legale das tatsächlich innerhalb kurzer Zeit geht ist ausziehen. Da immer mehr Nachbarschaftstreit in Gewalt enden ...... muss man selber wissen

K.
Um ein perfektes Haus muss eine 3 Meter hohe Mauer passen !

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