Nachbar nervt

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Moderator: Klaus

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Bengelchen
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Nachbar nervt

Beitrag von Bengelchen » 11.02.2010, 07:54

A wohnt in einem vierer Reihenhaus. Hat mit B, C und D auch keine Probleme.
E der im Haus nebenan wohnt ist der Meinung das Mülltonnen die am Zaun in unserer Einfahrt stehn seine Hecke braun machen würden und schiebt deswegen jeden Tag die Mülltonnen einen halben Meter vom Zaun weg. Die Einfahrt läßt sich leider nicht mit einem Tor verschliessen. Das Grundstück auf dem die Tonnen stehn gehört zu den häusern von C und D .A und B haben aber ein Nutzungsrecht da dies auch er einzige Weg ist um raus zu kommen zur Strasse.
E behauptet jetzt er darf auf das Grundstück und die Tonnen verschieben da es ja offen wäre.
Außerdem hat er der Birke die direkt neben den Tonnen steht alle Äste die zu seiner Seite zeigen abgesägt , mit den Worten er dürfte alles was zu ihm rüberzeigt abschneiden.

A hatte auch schon das Ordnungsamt da und die meinten er dürfte es nicht, aber sie könnten nichts unternehme da die Birke auf Privatbesitz stehe.
A und B sind die einzigen die sich gestört fühlen auch von dem Tonnen verschieben, da man dadurch schwerer in die Carports gelangt.
Da B und C aber das Grundstück auf dem Tonnen und Birken stehn gehört, die Vermieter aber keine Lust und Zeit haben sich da einzumischen. Hat A da überhaupt eine Chance auf rechtlichem Wege weiterzukommen.

Zur Krönung der Dinge mußte sich A v E beschimpfen lassen , als dumme Kuh die nichts im Kopf hat und andere nettigkeiten. Auf A Ansage er solle das unterlassen, meinte E nur das ich ihm das doch beweisen solle.......



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Verboten ist das natürlich nicht. Nur wenn der Parkplatzidiot eine Fehler macht kann man ihm auch mal ärgern. Aber nützen wird das nur all zu wenig. Denn Einsicht oder gar Reue sind kaum zu erwarten. Solchen Menschen sehen den Raum vor Ihren Häusern als Ihr Hoheitsgebiet an. S.....

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Klaus
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Beitrag von Klaus » 11.02.2010, 08:43

Man könnte ihm einen Strafbewährte Unterlassungserklärung zusenden und auf UInterzeichnung bitte. Danach diese einklagen.
Der hat nichts zu verschieben. Ein Anspruch auf Abstand hat er auch nicht.

Jedoch würde ich mir das verkneifen und einen anderen Platz für die Tonnen suchen. Ist einfacher.

Mein Nachbar schiebt sein 15 Jahren meine abends auf die Straße gestelle Eimer auf die andere Straßebnseite, morgens zurück um sie dann geleert wirder in den Weg zu rollen.
Auf der Seite gibt auch nen lustigen "Mülleimervideo"

Man kämpft nicht mit Idioten ums "Recht"

K.
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Bengelchen
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Beitrag von Bengelchen » 11.02.2010, 10:32

einen anderen platz finden geht nicht, vor den häusern ist kein platz für die tonnen. sonst kommen wir mit den autos nicht mehr ans carport.
kann a ihm diese unterlassungserklärung auch schicken , wenn er nur nutzungsrecht hat, aber kein eigentümer von dem platz ist auf dem die tonnen stehn ?

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Beitrag von Klaus » 11.02.2010, 10:37

kann a ihm diese unterlassungserklärung auch schicken , wenn er nur nutzungsrecht hat, aber kein eigentümer von dem platz ist auf dem die tonnen stehn ?

Auf wessen Grundstück stehen wessen Tonnen ?

Klaus
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Beitrag von Bengelchen » 11.02.2010, 11:26

auf dem grundstück von c und d stehn die tonnen

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Beitrag von Klaus » 11.02.2010, 14:05

Welche Rechte hat er denn am Grundstück von C und D ? Inwieweit ist ein Nutzungsrecht beeinträchtigt.
da man dadurch schwerer in die Carports gelangt.
Liegt das an A, am Carport oder am Weg.

Kann man so schwer beurteilen.

Steht der Mülleimer danach im Wegerecht hätte man Unterlassungsansprüche gegen den Mülleimerbesitzer, den Wegerechtsgeber oder den Verschieber.

Klaus
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Beitrag von Bengelchen » 11.02.2010, 16:42

also ich versuchs mal auzuschlüsseln ,

um an die carports von A und B und hauseingänge von A,B,C und D zu kommen müssen alle über das Grundstück von C und D.
die mülltonnen von allen 4ren stehn auf dem grundstück von C und D

C und D werden von Mietern bewohnt die andauernd wechseln.
gebaut wurden die häuser 1997 und seit dem stehn die tonnen auch schon dort .

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Beitrag von Klaus » 11.02.2010, 16:50

die mülltonnen von allen 4ren stehn auf dem grundstück von C und D
Das kann sich dann schnell ändern :-)

A will sich über E beschweren und CD dazu bringen den Mülleimer von A näher an den Zaun zu stellen.
Das geht dann wohl wie das Hornberger schiessen aus :-) A, darf seinen Mülleimer in sein Carportstellen.

Nochmal, wenn es ein Wegerecht gibt hat man Ansprüche das Wegerecht zu nutzen, Stehen die Tonnen dem im Wege hätte man Ansprüche.

Hierbei spielen nur Eigentümer mit.

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