Nachbar stellt Leiter auf Grundstück

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Moderator: Klaus

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Granada
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Nachbar stellt Leiter auf Grundstück

Beitrag von Granada » 14.03.2010, 00:31

Hallo

Nachbar B stellt Leiter immer auf das Grundstück von Nachbar A wenn er auf sein Flachdach will,
er informiert Nachbar A darüber nicht, er macht es einfach,
er könne genauso gut auf seinem Grundstück die Leiter an sein Flachdach Anstellen.

Er steigt dann immer von seiner mauer auf die Leiter,
konnte einmal Beobachten wie er einmal dabei fast runtergefallen währe.

Nachbar A hat Nachbar B verboten auf seinem Grundstück rumzulaufen oder die Leiter oder die Leiter Anzustellen ohne ihn darüber zu informieren.

Auf dem Grundstück von Nachbar A Läuft Nachbar B nicht mehr rum,
seit der Hund (60 Kg) von Nachbar A Nachbar B gestellt hat,
er hatte danach eine nasse Hose,
er hatte nur Glück das Nachbar A in der Nähe war,
Nachbar A wusste nicht das Nachbar B auf seinem Grundstück ist
(Großes Grundstück mit vielen Sträuchern)
Nachbar A hat Jahre lang gesagt Nachbar B soll Nachbar A informieren wenn er auf das Grundstück will,
dann macht Nachbar A den Hund weg,
aber Nachbar B sagte immer der ist doch so lieb,
Nachbar A hat darauf immer Geantwortet,
klar ist er Lieb, aber es ist sein Revier,wer weis wie er da reagiert.

Jetzt meine Frage

1) Darf Nachbar B die Leiter auf das Grundstück von Nachbar A stellen ohne ihn zu informieren?

2) Wie ist es Rechtlich Geregelt wenn Nachbar B beim Versuch von seiner Mauer auf die Leiter zu steigen Abstürzt und sich dabei verletzt
Gruß Granada



Artikel lesen
Es gibt keine Gewohnheitswegerechte – Aber

Wegerechte

Das alleine kann man natürlich so nicht stehen lassen. Denn auch eine Gewohnheit resultiert auf eine Erlaubnis oder Vereinbarung. Selbst das stillschweigende Dulden ist eine Vereinbarung an die sich die Nachbarn halten müssen. Das Problem ist aber das solche Vereinbarungen gekündig.....

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andy
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Beitrag von andy » 14.03.2010, 08:52

1. Nein. Er darf es im Rahmen des "Hammerschlagrechts", welches es in einigen Bundesländern gibt, wenn es nicht anders geht, zur Instandhaltung z.B. bei Grenzwänden etc..
Aber halt nicht ohne Ankündigung und Abstimmung.

2. Selbst schuld, A hat ihn ja nicht "beauftragt" solches zu tun.
Und was den Hund betrifft - selbst wenn der den B beisst, wäre B m.E. selbst schuld - siehe 1. .
Wegerechte funktionieren meist gut - bis ein Eigentümer wechselt ...

Klaus
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Beitrag von Klaus » 14.03.2010, 09:16

Schick im ne Unterlassungserklärung mit eine Strafe, die soll er unterschreiben. Machtr er das nicht klage dagegen. Dann ist die Sache zuende.

Auf das Hammerschlagrecht kann er sich nur berufen wenn es nicht anders geht. Und nur so darf man auch nicht drauf.

K.
Um ein perfektes Haus muss eine 3 Meter hohe Mauer passen !

Granada
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Beitrag von Granada » 14.03.2010, 09:59

Hallo

Vielen Dank für eure Antworten!
Gruß Granada

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