Holunder, Abstand zum Nachbar.

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Moderator: Klaus

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Granada
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Holunder, Abstand zum Nachbar.

Beitrag von Granada » 14.03.2010, 10:06

Hallo

Nachbar A Plant das Pflanzen von Holunder in der nähe von der Grundstücks Grenze von Nachbar B.

In welchem Grenzabstand muss Nachbar A den Holunder von der Grundstücks Grentze von Nachbar B Pflanzen.

Auch das durchlesen des Sarländischen Nachbarschaftsrechts brachte keine Klärung.
Gruß Granada



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Nachbarschaftsstreit eskaliert immer öfter

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Der Grund dürfte sein das diese Art von Streit nicht im Keim erstickt wird sondern langsam hochkocht. Auch ist es ein Nachteil das selbst bei Körperverletzung beide weiter im Ort bleiben dürfen. Hier sollte man ernsthaft darüber nachdenken oder man die Ausweisung aus dem ort n.....

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Klaus
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Beitrag von Klaus » 14.03.2010, 12:38

Holunder sind meist verholzende Pflanzen. Sie wachsen als Halbsträucher, Sträucher oder kleine Bäume

Da müsste man nun wissen wie man sie einordnet.

a) stark wachsenden Sträuchern mit artgemäß
ähnlicher Ausdehnung wie
Alpenrose (Rhododendron-Hybriden),
Haselnuss (Coryplus avellana),
Felsenmispel (Cotoneaster bullata),
Flieder (Syringa vulgaris),
Goldglöckchen (Forsythia intermedia),
Wacholder (Juniperus communis) 1 m

Das wurde ich mal nehmen, denn es ist wohl am ehestens ein Strauch. Und bei den Sträuchern ist der max Abstand der Meter

K.
Um ein perfektes Haus muss eine 3 Meter hohe Mauer passen !

Granada
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Beitrag von Granada » 14.03.2010, 19:26

Hallo Klaus

Nachbar A Plant den Holunder in ca. 1,80 m Abstand von der Grenze zu Nachbar B zu Pflanzen,
dürfte dann also kein Problem sein,
Nachbar A will einfach nichts machen was er nicht darf.

Nochmals Danke für deine Hilfe.
Gruß Granada

Klaus
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Beitrag von Klaus » 14.03.2010, 19:45

Und immer schön schneiden :-)

K.
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Granada
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Beitrag von Granada » 03.09.2010, 10:23

Hallo Klaus
Und immer schön schneiden


Damit hat Nachbar A kein Problem,
Nachbar A hat inzwischen den Holunder Gepflanzt,
es wurde ein Setzling von gut 1 m Höhe verwendet,
der sich an dieser Stelle Prachtvoll entwickelte,
er ist sehr Breit und und Nachbar A mit seinen gut 4 m schon viel zu Hoch,
Richtung Nachbar B wird der Holunder regelmäßig zurück Geschnitten,
da Wächst kein Blatt über die Grenze,
nur in der Höhe wurde er nicht Geschnitten,
der Schnitt ist erst für den Herbst Geplant,
wenn Nachbar A im laufe des Jahres auch die Höhe zurückschneidet,
kann er nichts Ernten,
es wurden viele Blüten geerntet,
mit Nächstem sind die Bären reif,
darauf Freut sich Nachbar A schon sehr.

Jetzt zu den Fragen!

Wie Hoch darf der Holunder bei einem Pflanzabstand von 1,80 m werden?
Muss der Holunder auch im laufe des Jahres in der Höhe geschnitten werden?

PS: Es wurde keinen Hinweis gefunden in Bezug auf die Gesamthöhe von Holunder,
und ob ein Rückschnitt im Herbst ausreichend ist.
Gruß Granada

Klaus
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Beitrag von Klaus » 03.09.2010, 10:33

Wie Hoch darf der Holunder bei einem Pflanzabstand von 1,80 m werden?
Das steht im Nachbarrecht des jeweiligen Bundeslandes. Steht dort nichts würde ich ähnliche Pflanzen suchen. Kann auch gut sein das es keine Regeln gibt
Muss der Holunder auch im laufe des Jahres in der Höhe geschnitten werden?
Entweder man schneidet so das man das nicht mehr muss, oder eben jeden Tag soviel wie er wächst

Klaus
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Granada
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Beitrag von Granada » 03.09.2010, 11:04

Hallo Klaus

Wow, bist du schnell im Antworten.
Das steht im Nachbarrecht des jeweiligen Bundeslandes. Steht dort nichts würde ich ähnliche Pflanzen suchen. Kann auch gut sein das es keine Regeln gibt
Hm,
da im Nachbarschaftsrecht nichts über die Höhe Steht,
muss wohl nach ähnlichen Pflanzen gesucht werden.
Entweder man schneidet so das man das nicht mehr muss, oder eben jeden Tag soviel wie er wächst
Ungünstig,
da müsste der Holunder praktisch jedes Jahr knapp über dem Boden Abgeschnitten werden,
aber bei seinem enormen Wachstum pro Jahr,
wird er Höher als Nachbar A sich die endhöhe wünscht.

PS: Ich glaube mich erinnern zu können,
irgendwann über Tuia gelesen zu haben das ein Rückschnitt im Herbst oder im Frühjahr,
also nach Beendigung der Wachstums- Periode
oder vor beginn der Wachstums- Periode ausreichend ist.

Oder habe ich da etwas Falsch in Erinnerung?????
Gruß Granada

Klaus
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Beitrag von Klaus » 03.09.2010, 11:29

wobei die Gehölze mit Ausnahme der Baumschulbestände von Sträuchern und Beeren-obststräuchern die Höhe von 2 m nicht überschreiten dürfen, es sei denn, dass die Ab-stände nach Nummern 1 oder 2 eingehalten werden;
Also steht doch die Höhe.

Das man in dem Wachstumspersiode nicht schneiden darf bedeute nicht das man die Höhen dann einfach überwachsen lassen darf. Man muss vorher eben so kräftig schneiden... das es passt.

Klaus
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Beitrag von Granada » 04.09.2010, 19:49

Hallo
Zitat:
wobei die Gehölze mit Ausnahme der Baumschulbestände von Sträuchern und Beeren-obststräuchern die Höhe von 2 m nicht überschreiten dürfen, es sei denn, dass die Ab-stände nach Nummern 1 oder 2 eingehalten werden;
Also der vorgeschriebene Abstand ist 1 m,
der Gepflanzte Grenzabstand ist 1,8 m,
also müssen die 2 m Höhe nicht eingehalten werden?
Gruß Granada

Klaus
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Beitrag von Klaus » 04.09.2010, 20:30

In Wikipedia steht das es Holunder als Strauch, Busch oder Baum gibt.

Als Baum würde ich sagen § 48 Nr. 1 - Abstand 4 Meter
Als stark wachsender Strauch § 48 Nr. 3 - Abstand 1 Meter

Also es kommt drauf an. Dann wäre die Höhe egal.

Klaus
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Beitrag von Granada » 05.09.2010, 09:51

Hallo Klaus
Als Baum würde ich sagen § 48 Nr. 1 - Abstand 4 Meter
Als stark wachsender Strauch § 48 Nr. 3 - Abstand 1 Meter
Also ich würde behauten es ist ein Busch,
es kommen aus der Erde mehrere Triebe,
das verstehe ich als Busch,
Richtig??????
Gruß Granada

Klaus
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Beitrag von Klaus » 05.09.2010, 10:03

Das alles ist genug Grund jahrelang zu streiten und zu klagen. Daher würde ich die Hecke angemessen klein halten und beim kleinsten Husten des Nachbarn nochmal nachschneiden.

Klaus
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