Miteigentümer

Rund um das Wohnungseigentum, die Gemeinschaft und den Verwalter.
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Amelie-74
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Miteigentümer

Beitrag von Amelie-74 »

Hallo, danke für die Aufnahme in dieses Forum.
Ich hoffe auf hilfreiche Tipps.
A hat mit B ein Mehrparteienhaus. Wobei A drei Wohnungen besitzt und B eine. Das Stimmrecht ist in Miteigentumsanteilen festgelegt. Folgendes Problem. B beschwert sich permanent über alles und jeden.. Beschlüsse werden gefasst und sofort von B angefochten gerichtlich. Zu laut, Mülltonnen stören an dem Ort an dem sie seit 12 Jahren stehen. Zu wenig Lichteinfall ins Fenster, Menschen Husten zu laut, Menschen duschen zu laut, gehen zu laut, reden zu laut, parken nicht richtig, reden nicht angemessen, sind zu lange wach, Garten zu ungepflegt, Treppenhaus nicht sauber genug usw usw. B verklagt A. A gewinnt. B klagt wieder wegen etwas aus der Liste oben. Die zweite Klage gerade in den letzten Zügen wird wieder die nächste Klage anberaumt gegen A. Hausverwaltungen wechseln häufig weil B derart Arbeitsaufwand verursacht das dem die Hausverwaltungen nicht mehr gewachsen sind. B droht den Hausverwaltungen ebenfalls diese zu verklagen. B verdreht Wahrheiten. Lügt nachweislich. Beschwert sich permanent bei den Bewohnern von A. Bewohner der Wohnungen von A kündigen weil sie genervt sind.
(Kapitalanlage für A). Daher finanzielle Einbußen für A. Kein Ende in Sicht. Rechtliche Beratungen sagen Ausschlussmöglichkeit aus der WEG gibt es zu diesem Zeitpunkt nicht. A ist ratlos.und möchte diese Klagefluten gerne verhindern. A und B können nicht miteinander reden. A hat versucht auf die Kritik von B einzugehen und hat Wünsche von B so umgesetzt wie B es wollte. Seit dem wird es immer schlimmer, da B sich ins Recht gesetzt gefühlt hat und nun so agiert als sei B der/die König/in der WEG und stellt noch mehr Forderungen. A ist besorgt wegen der finanziellen Sicherheit der Kapitalanlage. Denn B ist bereits im Umfeld dafür bekannt Querulant zu sein. Und es spricht sich rum. Nun kommt ein neues Verfahren auf A zu. B kritisiert einen Holzschuppen den es schon vor Eigentumsübergabe von A und B an dieser Stelle gab. Nach ca. 12 Jahren will B das der Schuppen Weg kommt, da er B zu viel Licht nehmen würde ins Bad. B lebt dort mehr als 10 Jahre. Nun soll A verklagt werden als WEG, da laut Nachbarschaftsrecht der Abstand des Schuppens weniger als 2,50 m vom Badezimmerfenster von B betragen würde. Soweit A weiß kann man keine Argumente des Nachbarschaftsrechts anwenden, da dieses nur bei Nachbarn also Grundstücksmachbarn gilt. Im Rahmen einer Weg gehört einem gemeinsam das Grundstück. Jeder hat nur eine Sondernutzungsfläche der Rest ist Gemeinschatftsfläche, oder? Somit rechtlich kein Nachbarschaftsrecht anwendbar oder? Ich hoffe jemand hat eine kreative Idee was man tun könnte um B Grenzen zu setzen und finanziell die Kapitalanlage halten zu können.
Danke
Klaus
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Re: Miteigentümer

Beitrag von Klaus »

Wer Eigentum hat muss sich drum kümmern und es ist das gute Recht jedermans zu klagen. Irgendwann wird dem das Geld ausgehen, wenn er stetig verliert. Ich würde bei einen 4 Parteienhaus einfach keine neue Hausverwaltung suchen. Das spart doch schon mal Geld und im fehlt ein Gegner.

Den Rest erledigt der Anwalt meines Vertrauens, den sagt man er soll alles in die Länge ziehen. Bei sicheren Sachen soll er Kosten verursachen die der Gegner zahlen muss.

Vorab würde ich alles, außer Klagen einfach unbeantwortet lassen.
Jeder hat nur eine Sondernutzungsfläche der Rest ist Gemeinschatftsfläche, oder?
Bedeutet aber nicht das jeder auf der Sondernutzungsfläche machen kann was er will. Ist das Garten, darf da kein Schuppen stehen.
Um ein perfektes Haus muss eine 3 Meter hohe Mauer passen !
Amelie-74
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Re: Miteigentümer

Beitrag von Amelie-74 »

Das gab es schon, dass keine Hausverwaltung tätig war. Da es eine Gaszentralheizung und keine eigenen Wasseruhren gibt für das Haus ist es aus Erfahrung schwierig gewesen ohne Verwaltung. A gehörte das Haus zuerst alleine. Eine Wohnung wurde dann an B Verkauft. Da es keine eigenen Zähler gab wurde ein monatlicher Abschlag gezahlt, der dem Jahresverbrauch entsprach und für jede Wohnung monatlich umgelegt wurde. B hat Abschläge nicht bezahlt. Wasser abdrehen, Gas abstellen ging nicht da dann alle Wohnungen keine Gas und Wasserversorgung gehabt hätten. Auf Aufforderungen wurde nicht reagiert. Auch ein Jahr später mit Nachweis der tatsächlichen schriftlichen Verbrauchskosten hat B nicht bezahlt. Somit haben wir dann eine Hausverwaltung eingeschaltet.. Da hat B dann zahlen müssen. B hat nicht einen Euro für Gas, Wasser oder sonstige Kosten bezahlt. A hat dann den rechtlichen Weg eingeschlagen und B musste 1,5 Jahre später zahlen. Das würde ich nicht mehr machen ohne Verwaltung. Soetwas geht nur mit einem Verantwortungsbewussten und zuverlässigem Miteigentümer..

Nein der Schuppen steht seit ca 12 Jahren schon dort. B ist vor 10 Jahren eingezogen und hat vor drei Jahren gekauft. Und jetzt plötzlich stört der Schuppen. Dieser steht nicht im Garten. Und auf keiner Sondernutzungsfläche. Es ist ein kleiner Schuppen von ca. 2,30 m mal 1,80 m. Dort steht der Rasenmäher von B und Gartengeräte für eine Gartenkraft der Gemeinschaft. Dieser pflegt die Anlage der Gemeinschaftsflächen.

Natürlich hat jeder das Recht zu klagen. Es geht auch nicht ums Recht. Sondern das ständig Anfeindungen kommen, kaum ist der eine Fall abgehandelt kommt der nächste Angriff. Das belastet und macht mürbe.
Klaus
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Re: Miteigentümer

Beitrag von Klaus »

Bei dem Immobilienmarkt - verkauf den Sch.... mach Kohle und legts auf der Bank an (Tagesgeld 0,8 %).
Gegen ein nervige Miteigentümer kann man nicht viel Unternehmen. Außer ihne mit Kosten tod schlagen. Hat man in einem Haus aber3/4 der Wohnungen zahlt man aber am meisten. Frage mich eh warum man in einem Haus 3 von 4 Wohnungen kauft.
Um ein perfektes Haus muss eine 3 Meter hohe Mauer passen !
jp10686
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Re: Miteigentümer

Beitrag von jp10686 »

A kann doch mit Mehrheitsbeschluss unter Hinweis auf die Schwierigkeiten bei der Bezahlung der Nebenkosten durchsetzen, dass da individuelle Verbrauchszähler an jede Wohnung kommen. Das ist bei vermieteten Wohnungen sowieso besser.

Saubere korrekte Abrechnungen muss man sowieso machen. Zahlt der dann seinen Anteil nicht, vollstrecken. Der andere muss dann auch alle Vollstreckungskosten übernehmen. Da er Eigentümer ist, ist die Wohnung Sicherheit.
Beim Schuppen muss die Miteigentümerversammlung beschliessen, da sie über die Nutzung des Gemeinschaftsgrundes mit Mehrheitsbeschluss entscheidet. Also wenn B kommt sagen dass er eine Miteigentümervesammlung einberufen soll wo das auf der Liste der zu erledigenden Sachen steht.
Da es nur A und B gibt einfach beschliessen dass der Schuppen nicht wegkommt. Für eine Änderung des bestehenden Zustandes bräuchte es eine Mehrheit. Fertig ist die Geschichte.
Wenn der Schuppen schon so lange stand, gibt es auch keinen objektiven Grund, warum der plötzlich weg soll.

WEG mit zwei Eigentümern ist so ziemlich das Dümmste, was es als Wohneigentumsform gibt. Wenns viele wären könnte man auf halbwegs nachvollziehbare Verhaltensweisen der Mehrheit hoffen, und einzelne Querschläger überstimmen.
Klaus
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Re: Miteigentümer

Beitrag von Klaus »

Den Umbau des Gebäudes und Gartens kannst du nicht per Mehrheitsbeschluß durchsetzen?
Da es nur A und B gibt einfach beschliessen dass der Schuppen nicht wegkommt
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So wird das nicht gehen. Er ist nie genemigt worden und nicht nur die WEG kann den wegklagen sondern auch ein einzelner Eigentümer.
Um ein perfektes Haus muss eine 3 Meter hohe Mauer passen !
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