Eigentümer A reicht rechtzeitig einen Antrag ein. Inhaltlich ging es um den Einbau neuer Fenster in seiner Wohnung. Heute erhält er sein Protokoll. Darin steht, dass sein Antrag erweitert wurde; in einer weiteren Wohnung sollen auch die Fenster ausgetauscht werden. Darf der Hausverwaltung einen Antrag eigenmächtig erweitern?
Weiterhin wurde ein Antrag aufgeführt, der von Eigentümer A gar nicht eingereicht wurde. Auch hier formulierte der HV eigenmächtig den Antrag mit dem Namen des Eigentümers A.
Wie geht Eigentümer A dagegen vor?
Antrag zur Eigentümerversammlung
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Re: Antrag zur Eigentümerversammlung
Man stellt weder Anträge noch werden die Genemigt. Üblicherweise stellt man ein Thema zur Eigentümerversammlung. Dort wird das Thema besprochen und dann beschlossen. Dein Thema war Sanierung defekter Fenster. Der Verwalter ist zu Instandhaltung verpflichtet. Scheinbar ware A Fenster defekt genug, aber auch die von B.
Was geht das A an das man mehrere Fenster saniert ?? Um gegen den "Beschluß der Versammlung" vorzugehen hat A 4 Wochen Zeit Klage einzureichen. Frist läuft ab Beschluß
Wenn man sich eine Eigentumswohnung kauft sollte man die 10 Euro investieren die ein Buch kostet wie eine Eigentumswohnung funktioniert.
Fehler war nicht zur Versammlung zu gehen, denn nur dann kann an auch mal mitreden
Was geht das A an das man mehrere Fenster saniert ?? Um gegen den "Beschluß der Versammlung" vorzugehen hat A 4 Wochen Zeit Klage einzureichen. Frist läuft ab Beschluß
Wenn man sich eine Eigentumswohnung kauft sollte man die 10 Euro investieren die ein Buch kostet wie eine Eigentumswohnung funktioniert.
Fehler war nicht zur Versammlung zu gehen, denn nur dann kann an auch mal mitreden
Um ein perfektes Haus muss eine 3 Meter hohe Mauer passen !