Fenstersanierung

Rund um das Wohnungseigentum, die Gemeinschaft und den Verwalter.
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jimmy
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Fenstersanierung

Beitrag von jimmy »

Hallo,
es geht um folgendes und zwar wurden in unsrem Haus mit 10 Pateien (WEG) im laufe der Letzten 40 Jahre die Fenster ausgetauscht gegen neue, außer das große in A Wohnung (Einzigste Wohnung mit so einem Fenster) weil es ein Riesiges Panorama Fenster ist, wegen der Kosten streuben sich die anderen Eigentümer dies in angriff zu nehmen.
Es wurde wohl mal beschlossen das Fenster solange wie möglich drin zu lassen.

Nur jetzt ist die Frage wielange ist möglich lange?

Jetzt kommt es zu einer Renovierung der gesamten wohnung und das Fenster ist gerade komplett frei also könnte ohne schäden an A Sondereigentum getauscht werden.

Das Fenster wurde schon mehrfach neu abgedichtet, eine Scheibe ist nicht mehr gerade in der Fassung und hält anscheind nur noch an vollgeschmierten Silikon.
Die Dichtungen sind alle sehr Porös und teilweise einfach mit silikon überschmiert.
Das Kippen der Tür ist schwergängig und funktioniert nur nach mehrmaligen versuchen (Reperatur nicht mehr möglich da dies nicht mehr hergestellt wird)
Nach freilegung des unteren teils ist sichtbar das unter den Fliesenkanten Wasser eingedrungen ist (Feucht und schwarzer schimmel am Fenster im Innenraum)

Was kann A tun das der Austausch genehmgt wird wenn man sich weiter weigert? (bzw. hat der Verwalter direkt abgewunken das es nicht gemacht wird)
A Wäre ja damit einverstanden das man es wieder repariert nur wielange soll das jetzt wieder halten und wenn alles wieder mit Regips verbaut wird dann ist es wieder teurer denn früer oder später muss es wohl mal gemacht werden.


Würde mich über tips freuen!
Klaus
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Re: Fenstersanierung

Beitrag von Klaus »

A - bitte mal die Regen lesen wer A ist und warum wie den so nennen.

A muss entscheiden was Sache ist: Ist das Fenster kaputt oder nicht. Auch muss A in die Teilungserklärung lesen, ob die Fenster Gemeinschaftseigentum sind.

1. Es ist kaputt
Das ruft man den Verwalter an, der einen Handwerker ruft der das Fenster repariert. Repariert ist es wenn es sich irgendwie öffnen und schließen lassen (gibt auch andere , und an sonst Wind und Wasserdicht ist. Auf diese Reparatur hat man einen Rechtsanspruch. Selbst wenn das Fenster aus dem vorherigen Jahrhundert wäre lässt sich alles irgendwie reparieren..... ewig. Kann er das nur durch Austausch des Fensters, dann wäre das die geeignete Wahl.

2. Man will einfach nur ein Neues
Dazu stellt man einen Antrag und die Gemeinschaft entscheidet ob Sie die Kosten trägt. Oder man erklärt einfach die Kosten selbst zu übernehmen. Evtl. auch mal einfach anbieten ein Teil selber zu tragen. Geld regiert die Welt. Übrigens gehören die Arbeit an der Tapete auch dazu.
Ich würde mir die drei teuersten Angebote der Welt einholen (mit Maler, Gipser und Mauere) - die vorlegen und davon nur die Hälfte von der Gemeinschaft wollen - dann einen billigen nehmen. ;_)
Evtl. noch die bisherigen Pfuschkosten der letzten Jahre gegen rechnen.

Man kann beim selber zahlen natürlich auch die Güte des Fensters bestimmen und dann bei den Heizkosten was sparen .

Hat die Gemeinschaft keine Rücklagen müsste man diese übrigens erst an sparen......damit kann man so was Jahrelang verzögern. Ich kenn eine Gemeinschaft bei der seit 10 Jahren die Balkone erfolgreich stillgelegt bleiben.

Wäre A denn bereit statt der bisherigen (geschätzt) 100 Euro jetzt 200 Euro Rücklage zu zahlen, denn anderen wird sicher auch der eine oder andere Renovierungsbedarf einfallen :-)

Klaus

P.S Den Schimmel kratzt der Handwerker ab und schmiert Silikon drauf :-)
Um ein perfektes Haus muss eine 3 Meter hohe Mauer passen !
ubier
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Re: Fenstersanierung

Beitrag von ubier »

Nach Deiner Schilderung der Beschlußlage steht das Fenster im Gemeinschaftseigentum, jimmi. Dann ist der Sanierungsbeschluß ggf. auch mit zeitlicher Verzögerung durchzuführen. Das bedeutet, A hat einen Rechtsanspruch gegen die WEG auf Vornahme (nicht Kostenersatz!).
jp10686
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Re: Fenstersanierung

Beitrag von jp10686 »

ubier hat geschrieben:Nach Deiner Schilderung der Beschlußlage steht das Fenster im Gemeinschaftseigentum, jimmi. Dann ist der Sanierungsbeschluß ggf. auch mit zeitlicher Verzögerung durchzuführen. Das bedeutet, A hat einen Rechtsanspruch gegen die WEG auf Vornahme (nicht Kostenersatz!).
Das Problem ist, dass in dem Falle eben die Versammlung beschliesst, was getan wird, und nicht der betroffene Wohnungseigentümer.
Aus Prinzip der Gleichbehandlung hat man Anrecht auf eine gleichwertige Arbeit wie es bei den anderen Wohnungen gemacht wurde, aber das gegen einen Mehrheitsbeschluss durchzusetzen wird schwer und ist vielleicht auch nicht sinnvoll, denn selbst wenn man gewinnt wohnt man noch da und hat ab dann alle anderen zum Feind.
Dagegen steht, dass es ein unverhältnismässig teures Fenster ist das nur dem Wohnungsinhaber etwas nützt und das nur in dieser einen Wohnung vorhanden ist, es wäre also unbillig von der Gemeinschaft zu fordern den Privatluxus auf Allgemeinkosten zu ersetzen.
Deshalb Vorschlag unterbreiten, z.B. man fordert von der Gemeinschaft den gleichen Beitrag wie wenn es ein gewöhnliches Fenster wäre, das bei den anderen ersetzt wurde, und bezahlt den Rest selber - oder man lebt noch länger mit einer Billiglösung.
Klaus
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Re: Fenstersanierung

Beitrag von Klaus »

Aus Prinzip der Gleichbehandlung hat man Anrecht auf eine gleichwertige Arbeit wie es bei den anderen Wohnungen gemacht
Gleich ist aber nur ein: "Fenster das in Ordnung ist".
Nicht das man auch das funktionierende gegen ein Neues austauscht weil die andern auch ein Neues haben.

Solange sich die Gemeinschaft nicht weigert das Fenster reparieren zu lassen wird das nie was gegen die Mehrheit.

Klaus
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